KFZ-Förderung vor unterzeichnung des Arbeitsvertrages? DRINGEND!!!
|
Hallo liebe Motor-Talk Fans,
Da ich nun endlich eine Arbeitsstelle in Aussicht habe hoffe ich natürlich endlich die Finanzierung für einen Führerschein und ein PKW unter Dach und Fach bringen zu können.
Ich bin Rollstuhlfahrer habe ein GdB von 80% und Merkzeichen: G, aG, H, B.
Ich bin zur Zeit in einer Maßnahme in der ich Fahrtkosten für den Weg zur Maßnahme und zurück bewilligt bekommen habe nächste Woche soll ich ein 2-wöchiges Praktikum anfangen und möchte dies bis dahin lösen. Nun ist meine Befürchtung das mir anstelle des Führerscheins bzw des PKW weiterhin die Taxikosten übernommen werden wie man das oft liest. Eine Freundin von mir gab mir den Ratschlag die Übergangsphase während des Arbeitsverhältnisses von Verwandten oder Freunden befördern zu lassen um nicht die Argumente zu bestärken das Amt sagen zu lassen das es doch mit dem Taxiunternehmen zu meistern wäre und ich keinen Führerschein benötige geschweige denn ein PKW.
Der Rehaberater der Agentur für Arbeit sagte mir das er mir einen Führerschein bzw. PKW bewilligen würde sobald eine Arbeitsstelle in Aussicht stünde. Ich habe nur die Bedenken das er mir dann sagt das ICH dies selber finanzieren könne da ich ja nun Geld verdienen würde.
Ich hoffe das mir jemand SCHNELL helfen kann da es eilt. |
-
Verkehr & Sicherheit Forum
PKW-Maut auf deutschen Autobahnen
129 Beiträge -
Audi A6 4A Forum
AC Symbol: Was bedeutet dieses?
21 Beiträge -
Wohnmobile & Wohnwagen Forum
Altes Wohnmobil kaufen - Fiat oder Peugeot?
28 Beiträge -
Mercedes CLK W209 Forum
Zeigt euren CLK W209
1.948 Beiträge -
Audi A6 4B Forum
Subwoofer repariert!
26 Beiträge



Hallo Der Sindbad!
Ich hab Deine Nachricht gelesen. Aus Erfahrung weiß ich, dass ein Arbeitnehmer niemals so hoch verdient, dass er die Anschaffungskosten selber tragen kann. Ich weiß jetzt nicht, wie es bei einem GdB von 80% verhält. Aber Zusagen müssen schriftlich erfolgen. Aber der TB (Technische Berater) gibt meist vorweg eine mündliche Zusage. Aber wie gesagt, es muss eine schriftliche Zusage erteilt werden. Eine Rücknahme ist dann nicht möglich. Vielleicht konnte ich Dir damit helfen.
LG
hallo ...... ich glaube das der gdb von 80% nicht unbedingt so wichtig ist. wichtig sind die merkzeichen wie ag und h. man hört und sieht ja oft merkwürdige dinge. ich selbst hocke schon 27 jahre in der karre und kenne sehr viele leute die einen pkw und führerschein bezuschußt bekommen haben, bzw. das wirklich bezahlt bekommen haben. oft ist es so, das es darauf ankommt wo man wohnt. wohnst du aufm dorf mit schlechter verkehrsanbindung hast du bessere chancen als in der großen stadt. ich würde nicht locker lassen und auf sein versprechen pochen. ich glaube auch eine mündliche zusage ist schon verbindlich, wenn auch vor gericht schlecht beweisbar. außerdem bedeutet eigenes auto unabhängigkeit, flexibilität und steigerung der lebensqualität. ganz ehrlich, ohne auto bist du doch als rolli blöde dranne. schau dir mal im sozialgesetzbuch die verordnung über kfz hilfe an. dort steht der gesetzestext.
http://nullbarriere.de/kfzhilfe.htm
ich drück dir mal die daumen das alles passt! ...... grüße und so ......