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kfz ersatzteilhandel

Themenstarter

hi.

dreht sich um kfz ersatzteile / ersatzteilhandel in 66663 Merzig. seite heißt 1000service.de

 

hat da schonmal jemand bestellt und erfahrung gemacht mit betrug oder abzocke?

auch schon damit das falsche baureihenangaben gemacht werden zu den teilen die verkauft werden sollen damit man die bestellt und hinterher wird es nicht zurück genommen wenn man gemerkt hat das alles nicht paßt?

 

würde mich gern drüber unterhalten und mal fragen. sammelklage oder so oder ob das sinn macht. thankk you friends.

 

checker


Hi,

hab grad auch Probleme mit denen. Rechtsanwalt ist eingeschaltet.

 

Will sonst jemand noch klagen?


Im (Internet)Versandhandel ist es doch ganz einfach:

Der Verkäufer ist verpflichtet, bis 14 Tage nach Verkauf alle Artikel (auch ohne Angabe von Gründen) zurückzunehmen, und das Geld zurückzuerstatten. Versandkosten gehen dabei aber wimre >50,- Warenwert zu Lasten des Käufers.

 

Steht alles im Fernabsatzgesetz.


@Roland0815

Ja, so sollte es theoretisch auch ablaufen, aber was ist, wenn der Verkäufer mal denkt, dass er das bereits erhaltene Geld behalten möchte und darum behauptet, dass die Ware, die der Kunde wieder zurückgeschickt hat, total zerlegt wurde und den Kunden Betrug vorwirft?! Da hilft dir das Fernabsatzgesetz auch nicht.


Der Verkäufer kann Wertabzug vornehmen oder in begründeten Fällen die Rücknahme verweigern:

- eventuell schon bei stark zerstörter OVP

- in jedem Fall aber bei stark abgenutztem Produkt, dass über das normale Maß hinaus begutachtet wurde

 

Ein Einbauen und in Betrieb nehmen schließt eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz unter Umständen aus. Das Fernabsatzgesetz ermöglicht nur, das Auspacken und in Augenschein nehmen des Produktes, und bei Nichtgefallen ein Zurücksenden.

 

Ein Ausprobieren bzw. in Betrieb nehmen schließt das Rückgaberecht unter Umständen schon aus.

 

Wenn ein Teil nicht passt oder Fehler aufweist, sollte man sich daher nicht auf das Fernabsatzgesetz berufen. Das hat damit nichts zu tun.


kfz ersatzteilhandel

Das Öffnen (zerstören) der OVP hat keinen Einfluss auf ein Rückgaberecht.


Es wurde nichts ausprobiert und nichts in Betrieb genommen. Lediglich das Paket wurde aufgemacht und zur Werkstatt gefahren, die direkt an der Oberfläche gesehen haben, dass das Teil defekt ist.

 

Es ist nur äußerst dreist von dem Händler zu behaupten, dass das Teil in Ordnung war und ich vieles aus dem Teil ausgebaut haben soll, nur weil die das Geld nicht wieder rausrücken wollen.


Hi,

 

 

 

 

ich schließe diesen Thread, da er doch schon ein paar Tage alt ist und es außerdem immer als sehr kritisch angesehen wird, wenn

1. direkt eine Frage zu einem Unternehmen gestellt wird, da dies schnell in eine Rufschädigung umschlagen kann.

2. Threads in die Richtung einer Rechtsberatung abdriften, die in online Foren nicht genehmigt ist.

 

 

 

MfG

 

globalwalker

MT-Moderator


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