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KFZ Diebstahl

Themenstarteram 21. August 2014 um 14:41

Guten Tag !

Mir wurde mein KFZ Honda CR V 3 Jahre alt (Teil und Vollkasko) gestohlen, 10 Tage später wurde es in Terespol 1050 Grenze nach Weißrussland Sichergestellt. Nun das Problem die Versicherung Concordia Hannover teilte mir mit das ich, da ich ja noch der Eigentümer bin für den Rücktransport zuständig bin (ADAC 3400€). Im klartext egal wo auf der Welt (Afrikaoder sonst wo) das KFZ gefunden wird trägt der V-Nehmer die Kosten für den Rücktransport. Nicht nur das man schon den ganzen Ärger hat und mittlerweile 4 Wochen kein Auto, so werde ich auch noch kräftig zur Kasse gebeten. Ist das Recht ?????? UNGLAUBLICH wer weiß das schon als V.Nehmer. lg

Beste Antwort im Thema

bist du rechtsschutzversichert? dann nimm dir am besten mal pauschal einen anwalt.

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bist du rechtsschutzversichert? dann nimm dir am besten mal pauschal einen anwalt.

Was steht denn dazu in deinen Versicherungsbedingungen und ist das Fahrzeug fahrbereit?

meist steht in den Bedingungen, dass man innerhalb eines Monats bei Auffinden des Fahrzeugs verpflichtet ist dieses zurück zu nehmen, wenn dies mit objektiv zumutbarer Anstrengung innerhalb dieser Frist möglich ist. Kosten der Fahrt z.B. per Bahn werden meist übernommen. Jetzt ist es schon 4 Wochen her, das Monat also bald rum... Ist die Frage ob das Fahrzeug bei zumutbarem Engagement jetzt wieder vor der Tür stehen könnte....

Aber da bleibt dir wohl nichts anderes übrig den genauen Wortlaut deiner Bedingungen einmal zu lesen...

Themenstarteram 21. August 2014 um 16:02

Das ist ja das Probleme, Polizei gibt in Polen nicht einmal der deutschen Polizei Auskunft. Nur soviel das das Auto bei einer Kontrolle an der Grenze nach Weißrussland gefunden wurde und der Fahrer in Haft sitzt. Ob das KFZ noch Fahrbereit mit meinen Schlüsseln ist kein Kommentar, keiner spricht Englisch oder Deutsch auf der Polizeiwache in Polen habe einen Polen anrufen lassen. Der Zustaendige Beamte ist nicht da.Die Frage ist muß ich überhaupt das KFZ holen Versicherung sagt ja weil es nach 10 Tagen gefunden wurde.Was aber wenn ich es nicht bekomme? Weil es nicht freigegeben ist. LG

Themenstarteram 21. August 2014 um 16:06

Hallo tomtom1980, ja sosteht es in meinen Bedingungen, habe auch schon einen Rückführer beauftragt, aber es geht nicht vorran. Ich dachte immer die Versicherung stellt es mir wieder vor meine Tür. LG

am 21. August 2014 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Powerhonda

Das ist ja das Probleme, Polizei gibt in Polen nicht einmal der deutschen Polizei Auskunft. Nur soviel das das Auto bei einer Kontrolle an der Grenze nach Weißrussland gefunden wurde und der Fahrer in Haft sitzt. Ob das KFZ noch Fahrbereit mit meinen Schlüsseln ist kein Kommentar, keiner spricht Englisch oder Deutsch auf der Polizeiwache in Polen habe einen Polen anrufen lassen. Der Zustaendige Beamte ist nicht da.Die Frage ist muß ich überhaupt das KFZ holen Versicherung sagt ja weil es nach 10 Tagen gefunden wurde.Was aber wenn ich es nicht bekomme? Weil es nicht freigegeben ist. LG

Du mischt Deine eigenen Probleme mit Deinen Ansprüchen aus dem Kaskoversicherungsvertrag.

Wenn Du das Fahrzeug nicht wiederbekommst, weil das Fahrzeug nicht freigegeben wird, ist dies nicht Gegenstand der Kaskoversicherung und somit auch nicht Problem des Kaskoversicherers. Immer streng am Vertragstext bleiben.

Danach ist die Entwendung des Fahrzeuges versichert. Nicht die Zurückhaltung des Fahrzeuges durch hohe Hand.

gruß phaeti

Sind das deine AKB:

https://www.concordia.de/ww/files/pdf39/K_6_10_20134.pdf

A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung

Wiederauffinden des Fahrzeugs

A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.

A.2.10.2 Wird das entwendete Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis

zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer)vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem Fundort.

Ohne Eigeninitiative wir das wohl nicht funktionieren.

Wirst dir wohl einen Dolmetscher besorgen müssen um dann per Telefon und Fax die Angelegenheit in trockene Tücher zu bringen, bevor du dort anreist.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Sind das deine AKB:

https://www.concordia.de/ww/files/pdf39/K_6_10_20134.pdf

A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung

Wiederauffinden des Fahrzeugs

A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.

A.2.10.2 Wird das entwendete Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis

zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer)vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem Fundort.

Ohne Eigeninitiative wir das wohl nicht funktionieren.

Wirst dir wohl einen Dolmetscher besorgen müssen um dann per Telefon und Fax die Angelegenheit in trockene Tücher zu bringen, bevor du dort anreist.

Du hast Recht. Habe leider keinen AKB Kommentar "Stiefel Hofmann" nicht mehr.

Bis zu meinem Ruhestand war es so, dass dem VN es binnen der Monatsfrist möglich gewesen sein muss, über das Fahrzeug zu verfügen.

Egal, ob es vorher aufgefunden wurde oder nicht.

D.h. nach Ablauf der Monatsfrist ging auch in solchen Fällen, wie keine Freigabe, die Fahrzeuge in das Eigentum der Versicherung über.

Klaus

am 21. August 2014 um 16:53

oh interessant. Danke Klaus

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

oh interessant. Danke Klaus

Hallo Phaeti, aber ohne Gewähr.

Alles andere dürfte kein Sinn machen, zumal in vielen Ländern es auch beim Eigentum an gestohlenen Gütern bei gutgläubigem Erwerb bleibt. Dieses Recht ist z.B. nicht nur in Osteuropa, sondern auch z.B. in der Schweiz gültig.

Wenn so ein Fahrzeug nach dem Diebstahl mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ziehen sich solche Sachen teilweise über Jahre hin.

Folglich wäre es wirklich gegenüber dem VN unbillig, anders zu verfahren.

Grüße von Klaus

am 21. August 2014 um 18:00

Die Klausel mit der Bahnfahrt ist normal.

Die dürfte in fast allen AKBs stehen.

Also einfach mal in den Zug setzen und einen Kurztripp nach Polen machen.

Bis auf den Sprit zurück, wird die Reise sogar bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Die Klausel mit der Bahnfahrt ist normal.

Die dürfte in fast allen AKBs stehen.

Also einfach mal in den Zug setzen und einen Kurztripp nach Polen machen.

Bis auf den Sprit zurück, wird die Reise sogar bezahlt.

Also entnehme ich Deinen Worten, dass alles ganz einfach ist.

Warum wird eigentlich gemäß AKB die Bahnfahrkarte "Hin und Zurück" erstattet?

Hatte ich noch nie verstanden

am 21. August 2014 um 19:50

Damit der Kunde nicht vollig austickt, wenn er hinfährt und das Auto vor Ort nicht freigegeben wird? :D

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 10:11

Habe mein Honda immer noch nicht, die Staatsanwaltschaft hat das KFZ noch nicht frei gegeben. Denn der das KFZ über die Grenze bringen wollte behauptet nun er hat das KFZ rechtmäßig mit Kaufvertrag hier in Deutschland erworben. Wieder muß eine Frist von 12 Wochen vergehen, habe schon Magengeschwüre, weiß nicht wie es weiter geht. Muß die Versicherung in so einem Fall nicht zahlen, warte nun schon 3 Monate und bin ohne Auto.

LG

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