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KFZ-Brief vom Verkäufer verloren, wie anmelden bzw. vorgehen?

Themenstarteram 8. August 2015 um 14:12

Hallo zusammen,

bin gerade ein wenig ratlos bzw. verwirren mich die Informationen, die ich bisher über die Neubeantragung des KFZ-Briefes gefunden habe.

Folgendes Problem: Ich habe vergangenen Woche ein Auto in einer anderen Stadt erworben und angezahlt (Kaufvertrag darüber liegt vor). Mit dem gewerblichen Verkäufer ist ausgemacht, dass mir dieser den KFZ-Brief postalisch zusendet (hatte ihn gerade nicht zur Hand), damit ich das Fahrzeug in meiner Stadt zulassen, hinfahren, den Rest ausbezahlen und mit dem Auto zurückfahren kann. Mir liegt der KFZ-Schein bereits vor.

Nun gibt er an, den Brief am Mittwoch per Post versendet zu haben. Allerdings liegt mir dieser bis heute nicht vor. Nun beschleicht mich das Gefühl, dass der Brief möglicherweise verloren gegangen sein könnte. Gelesen habe ich, dass in dem Fall bei der Zulassungsstelle eine Eidesstaatliche Versicherung vom letzten Besitzer abgegeben werden muss, um einen neuen Brief zu erhalten. Heißt das, der Verkäufer muss trotz des Kaufvertrages die Erklärung in seiner Heimatstadt abgeben? Gleichzeitig ist der Vertrag ja noch nicht erfüllt, da er das Restgeld nicht erhalten hat und ich den Brief nicht erhalten habe (wodurch ich natürlich nicht piekiert darauf bin, ihn auszuzahlen, da ja nun für mich nicht nachvollziehbar ist, wo der Brief tatsächlich ist bzw. zuletzt war).

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich das Fahrzeug am Montag zulassen kann? Evtl. indem ich selbst mit Kaufvertrag und Schein bei der Zulassungsstelle vorbeisehe und die Eidesstaatliche Versicherung abgebe? Kann ich in dem Fall das Auto trotz fehlenden Briefes zulassen? Bräuchte die Kiste beruflich dringend bis Dienstag.

Vielen Dank und Gruß!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@romanusko schrieb am 9. August 2015 um 16:13:29 Uhr:

.... da das Fahrzeug immer dem gehört, der den Brief hat, ....

Falsch,

steht sogar explizit auf dem Dokument drauf.

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 8. August 2015 um 14:27

zur zulassung brauchst du beide dokumente.

wenn eines verlustig ist kläre mit der zuständigen zula ab, wie der zustand geheilt werden kann.

hier mal von Recklingshausen:

https://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=1147

Einschreiben - Nachweis vom Verkäufer vorhanden? Dann gibt es eine Sendungsverfolgungsnummer. Kein Einschreiben? Merkwürdig. Vielleicht mal beim Voreigentümer nachfragen.

Themenstarteram 9. August 2015 um 6:08

Danke für eure Antworten. @Oetteken: 50 Jahre kann ich leider nicht warten. ;)

Soweit ich weiß hat er das nicht per Einschreiben geschickt, was ich auch unverantwortlich finde. Habe nun mehrfach versucht ihn zu erreichen, allerdings meint er, keine Zeit zu haben und mich zurückzurufen, was bisher nicht geschah. Unter diesen Umständen trete ich wohl vom Kaufvertrag zurück.

Der Pessimist ist ja der Optimist mir Erfahrung. :)

Habe vor Jahrzehnten von dem Mann einer Arbeitskollegin meiner Frau einen PKW gekauft.

Er gab an, dass der KFZ - Brief verloren gegangen ist und wir sind zur Zulassungsstelle gefahren wo er diese Aussage schriftlich eidesstattlich versichert hat. Der Brief wurde dann öffentlich aufgeboten.

4 Monate später meldete sich bei mir ein Bank, die den Brief als Kreditsicherung hatte und das Fahrzeug binnen 3 Tagen haben wollte.

Meine Drohung hinsichtlich einer Betrugsanzeige wirkte und er hat den Kredit irgendwie abgelöst.

Mein Fehler, der üblicherweise nur einmal passieren kann.

Klaus

Zitat:

@danniks schrieb am 9. August 2015 um 08:08:14 Uhr:

Danke für eure Antworten. @Oetteken: 50 Jahre kann ich leider nicht warten. ;)

Soweit ich weiß hat er das nicht per Einschreiben geschickt, was ich auch unverantwortlich finde. Habe nun mehrfach versucht ihn zu erreichen, allerdings meint er, keine Zeit zu haben und mich zurückzurufen, was bisher nicht geschah. Unter diesen Umständen trete ich wohl vom Kaufvertrag zurück.

Hat zumindest den Vorteil, dass man ohne Gefahr erklären kann, den Brief abgeschickt zu haben. Das restliche Verhalten lässt allerdings tief blicken. Viele Händler "dürfen" ihre Fahrzeuge ebenfalls ihrer Hausbank zur Sicherheit übereignen und dort die Briefe hinterlegen.

Schau vor dem Rücktritt mal in deinen Kaufvertrag, üblicherweise musst du erst eine Nachfrist zur Erfüllung setzen.

Warum kaufen die Leute sehr oft Fahrzeuge, ohne dem dazugehörigen Dokument, der das Fahrzeug identifiziert und jeder weiß, es nicht ohne diesem zu tun.

Womöglich ist es bei der Bank noch nicht ausgelöst, und sie behält den Brief als Pfand. Dann hast Du ein Ei gekauft, da das Fahrzeug immer dem gehört, der den Brief hat, also der Bank und nicht dem Verkäufer.

Halte Dein Geld solange zurück, bis Du den Brief hast. Damit ist alles schwebend und für beide Seiten eine Patt-Situation. Das ist Dein einziger Trumpf, den Du noch hast!

Die Sache stinkt. Der Verkäufer wird den Brief nie abgeschickt haben. Wer die 6 Euro für die Briefmarke mit Einschreiben nicht hat, die er sogar als volle Betriebsausgabe absetzen kann, führt seinen Laden eher in roten Zahlen.

Wenn sich kein Rad mehr dreht, bring ihm die Kiste zurück, akzeptiere nur Barzahlung. Fechte Dein Kaufvertrag an. Nehm ein oder zwei Kumpel mit, dass Du nicht allein dort stehst.

Zitat:

@romanusko schrieb am 9. August 2015 um 16:13:29 Uhr:

.... da das Fahrzeug immer dem gehört, der den Brief hat, ....

Falsch,

steht sogar explizit auf dem Dokument drauf.

Themenstarteram 9. August 2015 um 17:51

@PeterBH schrieb am 9. August 2015 um 10:47:52 Uhr:

Zitat:

Hat zumindest den Vorteil, dass man ohne Gefahr erklären kann, den Brief abgeschickt zu haben.

Ohne Nachweis ist seine Erklärung nur eine Behauptung. Hätte er den Brief als Einschreiben abgeschickt, wäre für ihn (und mich) ein Nachweis da, dass es bei der Post und demnach entweder noch unterwegs oder durch die Post selbst abhanden gekommen ist.

Die Lieferfrist beträgt lt. Vertrag 10 Tage, welche allerdings unverbindlich vereinbart gewesen sein muss. Soweit ich das verstehe gilt das in dem Fall nicht, da wir mündlich (dafür habe ich auch einen Zeugen) verbindlich die Lieferung des Briefes bis vergangenen Freitag vereinbart haben. Zu diesem Tag wäre auch die Ausbezahlung des Restbetrages vereinbart, sofern der KFZ-Brief tatsächlich angekommen wäre. Dadurch hat er die vereinbarte Frist nicht eingehalten und wird darüber hinaus ab dem Tag, da die Frist gesetzt war, schadensersatzpflichtig (steht auch im Vertrag). Da ich mir, sollten wir morgen zu keiner Einigung kommen und er auf den Kaufvertrag bestehen, ab Dienstag einen Mietwagen holen müsste, den ich nicht hätte holen müssen, wäre er seiner Vertragspflicht nachgekommen, würde dieser auf seine Rechnung gehen - verstehe ich das richtig? Der Vertrag gibt vor, dass bei "leichter Fahrlässigkeit" des Verkäufers lediglich 10 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Ist das angenommene, unversicherte Versenden des KFZ-Briefes noch "leicht fahrlässig" oder bereits grob, da ja ohne diesen eine Zulassung nicht mehr möglich ist und somit das Auto an sich erstmal praktisch nicht nutzbar?

Danke derweil für eure Antworten und Anregungen!

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. August 2015 um 16:18:23 Uhr:

Zitat:

@romanusko schrieb am 9. August 2015 um 16:13:29 Uhr:

.... da das Fahrzeug immer dem gehört, der den Brief hat, ....

Falsch,

steht sogar explizit auf dem Dokument drauf.

Die Aussage ist zumindest zutreffender, als wie die, dass der eingetragene Halter der Eigentümer wäre. Daher liegt das Dokument schließlich vielfach als Sicherungsübereignung bei der Bank.

Themenstarteram 9. August 2015 um 18:41

Angenommen der Brief liegt bei der Bank und definiert diese als Eigentümer. Dann wäre der Verkäufer ja gar nicht berechtigt, den PKW zu verkaufen, was den Vertrag sowieso nichtig machen würde, sehe ich das richtig?

Vielleicht solltest du einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Zulassungsbescheinigung morgen nicht eintrifft.

Es kann aber durchaus sein, dass die Zulassungsbescheinigung bei einer Bank hinterlegt wurde, diese die aber noch nicht, oder nicht umgehend versendet hat und der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung daher noch gar nicht abgesendet hat oder hatte.

Achte mal auf den Poststempel, wenn der Brief mit der Zulassungsbescheinigung kommen sollte.

Zitat:

@danniks schrieb am 9. August 2015 um 20:41:14 Uhr:

Angenommen der Brief liegt bei der Bank und definiert diese als Eigentümer. Dann wäre der Verkäufer ja gar nicht berechtigt, den PKW zu verkaufen, was den Vertrag sowieso nichtig machen würde, sehe ich das richtig?

Nein, das siehst du falsch. Verkaufen kann er ihn, aber nicht übereignen. Hätte ja sonst auch keinen Sinn. Der Händler soll die Fahrzeuge, die ggfls. einer Bank sicherungsübereignet sind, nicht sammeln, sondern verkaufen und den Verkaufserlös an die Bank abführen.

Übrigens werden die meisten Neuwagen (Bestelllungen) doch genauso abgewickelt. Der Verkäufer (Händler) veräußert etwas, was ihm noch nicht gehört, ja, noch nicht einmal hergestellt ist.

Gruß

Peter

Hallo,

ich war mal in der gleichen Situation. Auto aus Italien gekauft und die italienischen Dokumente sind in der Post hängen geblieben.

Auf dem Landratsamt hat mir die nette Frau dann erklärt, dass nur derjenige eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann der das Dokument auch tatsächlich verloren hat. Ich hätte also behaupten müssen, dass ich den Brief bekommen und dann selbst verloren habe. Andernfalls könne ich nur versichern keinen Brief bekommen zu haben, was aber in diesem Fall gar nichts nützt. Der Verkäufer kann diese Versicherung auch nicht abgeben, er hat den Brief ja nicht verloren sondern abgeschickt.

Zum Glück sind die Dokumente dann nach 4 Wochen doch noch gekommen.

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