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KFZ Anmeldung trotz fälliger HU

KFZ Anmeldung trotz fälliger HU

Hallo,

 

kann ich ein kfz Anmelden trozdessen dass die HU genau diesen monat fällig wird ???

 

gruß


Hallo ins Forum,

 

müsste eigentlich gehen, da die Zulassung nur bei abgelaufener HU gesperrt ist. Wenn das Auto schon eine HU hatte, aber unbedingt den Bericht mitnehmen.

 

Viele Grüße

 

Peter


Themenstarter

Ich glaube der ist nicht vorhanden nur der eintrag im KFZ-Schein


dann kannst es knicken!

 

es reicht wen du am 31. januar ein auto anmeldest das tüv bis 01/12 hat.


Harry999 Harry999

† 12.11.2012

wenn du weisst wo die HU gemacht wurde, kannst du ein duplikat ausstellen lassen.

ob es allerdings bundeseinheitliche regelungen zu den fristen gibt, weiss ich nicht.

ich meine aber in erinnerung zu haben, dass es zumindest mal nicht moeglich war, wenn nicht ca 2-3 monate HU vorhanden war.

wie gesagt..es kann abgeschafft worden sein oder es koennte regional unterschiedliche zulassungsrichtlinien geben.


KFZ Anmeldung trotz fälliger HU

Hey,

 

funktioniert nicht überall. In unserem Zulassungsbezirk musst du wenn du z.B. 2/12 HU hast spätestens am 31.01.2012 anmelden ,desweiteren mit HU+AU Papier im Orginal....

 

Gruß


Wichtig ist nur, ob das Fahrzeug am Tage der Anmeldung HU und AU hat! Es kann und darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls morgen schon theoretisch zum TÜV müsste. Ist doch eigendlich auch logisch!

 

cjowTC - Was dein Landkreis macht, wäre hier nicht gesetzeskonform! Das Gesetz ist eindeutig und besagt, dass Fahrzeuge nur dann nicht zuzulassen sind, wenn AU und oder HU abgelaufen bzw. nicht vorhanden sind. Wenn HU und AU am Tag der Anmeldung noch gültig ist, ist das Fahrzeug auch durch die KFZ Zulassungsstelle zuzulassen! Es liegt dann am Fahrzeughalter selbst auch dafür Sorge zu tragen, dass die AU und HU gegebenfalls nach Ablauf unverzüglich zu erneuern ist.


Themenstarter

Hey,

Super es hat geklappt ohne Breicht!!!

 

Danke an dieser stelle für die vielen Antworten.


Zitat:

Original geschrieben von goldhans1

Wichtig ist nur, ob das Fahrzeug am Tage der Anmeldung HU und AU hat! Es kann und darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls morgen schon theoretisch zum TÜV müsste. Ist doch eigendlich auch logisch!

 

cjowTC - Was dein Landkreis macht, wäre hier nicht gesetzeskonform! Das Gesetz ist eindeutig und besagt, dass Fahrzeuge nur dann nicht zuzulassen sind, wenn AU und oder HU abgelaufen bzw. nicht vorhanden sind. Wenn HU und AU am Tag der Anmeldung noch gültig ist, ist das Fahrzeug auch durch die KFZ Zulassungsstelle zuzulassen! Es liegt dann am Fahrzeughalter selbst auch dafür Sorge zu tragen, dass die AU und HU gegebenfalls nach Ablauf unverzüglich zu erneuern ist.

Hallo,

 

ja das stimmt mit dem Gesetzteswortlaut .Die Zulassungstelle hier (Kreis KN ) argumentierte jedoch bisher immer so ,dass die HU/AU in dem Monat abgelaufen ist in dem die Prüfung fällig ist also wenn 2-12 auf der Plakette steht läuft sich an diesem Tag ab.Gültig sei die HU deshalb nur bis 31.01.12 danach sei sie fällig .

Hatte die Diskussion bisher einige Male hab dann einfach noch am selben Tag eine neue HU gemacht,aber im Prinzip hast du ,meiner Meinung nach, recht.

 

Die Zulassungsstelle ist aber in vielen Dingen sehr eigen sie weigerten sich z.B: das ein in D lebender Eu-Ausländer Überführungskennzeichen ausgestellt bekommt,sie wollten ihm nur Ausfuhrkennzeichen geben.

 

 

Gruß


Zitat:

Danke an dieser stelle für die vielen Antworten

Alle Zulassungsstellen haben Hot-Lines. Wäre auch mit einem Anruf und einer Antwort gegangen :)


KFZ Anmeldung trotz fälliger HU

Nun ja cjowTC in diesem Falle sollte man stets um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten und bei eigenwilliger Handlungen entgegen der Vorschriften eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Bundesministerium machen!


Zitat:

Original geschrieben von goldhans1

Nun ja cjowTC in diesem Falle sollte man stets um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten und bei eigenwilliger Handlungen entgegen der Vorschriften eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Bundesministerium machen!

Gleich zum Bundesministerium rennen?

Du weißt schon, dass die das nur an die zuständige, untergeordnete Behörde weitergeben?

Ein Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle kann manchmal auch helfen. Man muss nicht immer gleich zur höchsten Stelle rennen ;)


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