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Kennzeichenzuteilung verweigert

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 12:37

http://www.kues-muenchen.de/.../...abgemeldeten-fahrzeug-zur-hu-kommen

Angeblich kann man sich (lt. Bundesgesetz FZV § 10 Abs. 4) die Kennzeichen vorab zuteilen lassen und damit zur HU fahren.

Nur nicht im Kreis Recklinghausen, die halten sich nicht ans Gesetz und machen das einfach nicht.

Mir wurde die Kennzeichenzuteilung heute morgen mit der Begründung "ja, machen wir aber nicht" verweigert ^^

Beste Antwort im Thema

Düsseldorf machts, Recklinghausen nicht. Ja kann denn hier jeder machen, was er will?

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Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:37:28 Uhr:

http://www.kues-muenchen.de/.../...abgemeldeten-fahrzeug-zur-hu-kommen

Angeblich kann man sich (lt. Bundesgesetz FZV § 10 Abs. 4) die Kennzeichen vorab zuteilen lassen und damit zur HU fahren.

Nur nicht im Kreis Recklinghausen, die halten sich nicht ans Gesetz und machen das einfach nicht.

Mir wurde die Kennzeichenzuteilung heute morgen mit der Begründung "ja, machen wir aber nicht" verweigert ^^

Kennzeichen-Zuteilung bedeutet in diesem Fall aber NICHT, dass du die geprägten Schilder mit dem Siegel des Landkreises Recklinghausen mitnimmst und damit dann zur HU-Stelle fährst, oder?

Hi,

das ist leider mehr oder weniger üblich. Auch wenn es nicht Korrekt ist!!

Mit der Änderung der Regelungen des Kurzzeitkennzeichens werden die sich aber darauf einstellen müssen das in Zukunft häufiger Bürger von ihrem Recht gebrauch machen möchten.

Beschwere dich beim Dienstellenleiter und wenn das nicht fruchtet weiter oben,Notfalls beim Verkehrsminister des Landes.

Gruß Tobias

Düsseldorf machts, Recklinghausen nicht. Ja kann denn hier jeder machen, was er will?

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 13:10

Zitat:

Kennzeichen-Zuteilung bedeutet in diesem Fall aber NICHT, dass du die geprägten Schilder mit dem Siegel des Landkreises Recklinghausen mitnimmst und damit dann zur HU-Stelle fährst, oder?

Nein, das bedeutet, dass man die zugeteilten Kennzeichen ohne jegliche Siegel am Fahrzeug befestigen darf und mit der Versicherungsbestätigung anbei zur HU fahren darf.

Da dies wohl gänige Praxis des STVA ist, habe ich heute eine Beschwerde an das Landesinnenministerium rausgeschickt sowie an die Landesregierung.

Hallo TE,

schreib doch einfach mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde und berufe Dich dabei auf die FZV. Es wird sich dann zeigen, wie die Reaktion sein wird. Auf jeden Fall muss eine rechtlich haltbare Begründung erfolgen, warum man entgegen der FZV Dir die Vorabzuteilung verweigert !

Wichtig ist, dass Du auch hier bei MT das Ergebnis bekannt machst ! ;)

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. Dezember 2014 um 14:10:14 Uhr:

 

Da dies wohl gänige Praxis des STVA ist, habe ich heute eine Beschwerde an das Landesinnenministerium rausgeschickt sowie an die Landesregierung.

Warum nicht gleich an das Europaparlament?

Ich hätte ja erst Mal an das Amt selber eine Beschwerde geschickt.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 13:31

Jeder wie er meint...

Die entsprechende Stelle kann das ja da hin leiten.

Sollte ich im Januar keine Kennzeichenzuteilung bekommen, werde ich die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls beim Land geltend machen, dann können sie nicht sagen, dass sie nichts gewusst haben.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. Dezember 2014 um 14:10:14 Uhr:

Zitat:

Kennzeichen-Zuteilung bedeutet in diesem Fall aber NICHT, dass du die geprägten Schilder mit dem Siegel des Landkreises Recklinghausen mitnimmst und damit dann zur HU-Stelle fährst, oder?

Nein, das bedeutet, dass man die zugeteilten Kennzeichen ohne jegliche Siegel am Fahrzeug befestigen darf und mit der Versicherungsbestätigung anbei zur HU fahren darf. …

Ich suche schon lange nach einer Definition für "Zuteilung eines Kennzeichens". Woher hast du die Info, was das bedeutet?

meines Wissens gibt es keinen Verwaltungsprozess "Kennzeichen vorab zuteilen". Es gibt nur "Kennzeichen reservieren", das ist aber nicht die Zuteilung wie sie im Gesetz steht. Es würde mich auch interessieren, wie das genau funktionieren soll. Vielleicht weiß Tecci etwas, der kommt doch aus dem Arbeitsbereich?

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. Dezember 2014 um 14:35:38 Uhr:

Ich suche schon lange nach einer Definition für "Zuteilung eines Kennzeichens". Woher hast du die Info, was das bedeutet?

Zuteilen kann eigentlich nur die Behörde, das Reservieren des Wunschkennzeichens ist ja noch keine Zuteilung. Soll heißen: Man reserviert sich das Kennzeichen, lässt es prägen, fährt zum TÜV, bekommt das TÜV-Siegel, fährt zum Straßenverkehrsamt und die sagen kann: schade, durch einen EDV-Fehler kann das reservierte Kennzeichen doch nicht vergeben werden...

Allerdings wäre der handgeschriebene Schmierzettel, mit dem mich das Straßenverkehrsamt bisher immer zum Schildermacher geschickt hat, etwas stillos für einen bundesdeutschen Verwaltungsakt. Also: Wann ist ein Kennzeichen zugeteilt?

Dachte bisher, es ist zugeteilt, wenn es in den Kfz-Papieren eingetragen ist und bevor die Plaketten aufs Blech draufgeklebt werden.

Aber das ist wohl nicht so, weil da wird gleich im Schein mitgedruckt: "Nächste HU ..." und das wissen sie ja dann noch garnicht, wenn er noch nicht beim Tüv war.

Wahrscheinlich ist es wirklich der Zettel für den Schildermacher, auf den es ankommt. Und im Hintergrund ein Datensatz in der IT.

Zitat:

Also: Wann ist ein Kennzeichen zugeteilt?

Wenn du deinen Wagen anmeldest.

fzv §10 sagt ja nur aus das es möglich ist mit einem ungestempelten kennzeichen gewissen fahrten durchzuführen aber nicht das die zulassungstelle gezwungen ist jedem eines vorab zu zuteilen. der verwaltungsakt des zuteilens hat an sich mit diesem paragraphen gar nichts zu tun

Also eine Ablehnung mit den oben genannten Worten ist schon der Hammer, immerhin gibt die FZV einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens. Von daher würde ich im konkreten Fall auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Dagegen kann man dann vorgehen. Denn der Antrag auf Vorabzuteilung wurde ja gestellt. Reagiert die Behörde auch darauf nicht bzw. stellt nichts aus, bleibt entweder der Beschwerdeweg (wobei ich persönlich da von unten nach oben vorgehen würde) oder eben der Klageweg. Beides natürlich zeitintensiv, Kosten dagegen überschaubar.

Eine Legaldefinition des Begriffs Vorabzuteilung gibt es meines Wissens nach nicht. Ich vermute eher, dass er durch die Verwaltungspraxis ausgefüllt wird, evtl. steht im Kommentar dazu etwas. Müsste man mal nachschauen...

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