ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kennzeichen ungleich Wohnsitz ?

Kennzeichen ungleich Wohnsitz ?

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 12:52

Hallo,

seit einiger Zeit besteht ja die Möglichkeit, bei Umzug innerhalb NRWs das bisherige Kennzeichen "mitzunehmen", also trotz dann abweichenden Hauptwohnsitzes das bisherige, dann "auswärtige" Kennzeichen weiter zu verwenden.

Nach meinem Verständnis muß das dann nach dem Gleichheitsgrundsatz auch umgekehrt gelten, es muß also möglich sein, trotz unverändertem Wohnsitz ein Fahrzeug mit einem "fremden" Kennzeichen zuzulassen.

Das (Wunsch-) Straßenverkehrsamt negiert das :

"Sehr geehrter Herr ..............,

nach § 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - besteht seit dem 01.07.2012 die Möglichkeit, dass bisherige Kennzeichen bei Standortwechsel - gleicher Halter - innerhalb von Nordrhein Westfalen beizubehalten.

Es ist allerdings nicht möglich, ein Fahrzeug, welches bisher in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter zugelassen ist, das Kennzeichen bei Halterwechsel zu übernehmen.

Umschreibungen von Fahrzeugen für eine andere Zulassungsstelle ist nicht möglich."

Eine weitergehende Begründung fehlt jedoch.

§ 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - habe ich nachgelesen, da steht dazu nix drin.

Fragen :

1) Wo steht's ? :confused:

2) Weiß es jemand (tatsächlich ! ) besser ? ;)

3) Wenn nein : Weiß jemand, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird ?

Mir leuchtet einfach kein Grund dafür ein ! :confused:

Gruß,

Joachim.

Beste Antwort im Thema

Weil das neue Vorgehen den Prozess vereinfachen soll und nicht wie von Dir gewünscht unnötig Arbeit schaffen.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 15. Juli 2013 um 18:16

Das..und ein gewisses Maß an Unterhaltung war die ursprüngliche Idee von MT...u.a. .

 

Schön, dass das noch erlebt wird....;)

 

 

P.S. was dazu gelernt haben....ist mit "das" gemeint; nur für die Oberlehrer die aber nix kapieren!

am 19. Juli 2013 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ab 01.07.2014 kann man innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein Kennzeichen behalten!

... aber nur, wenn du im gleichen Bundesland umziehst. Ein Kennzeichen von HH würde z.B. in NRW nicht gehen. Da musst du schon in NRW wohnen bzw. umziehen, so wie ich. Ich habe das Kennzeichen behalten und "nur" 40,10 Öhre Verwaltungsgebühr gezahlt. Dazu habe ich den Termin noch Online gemacht und war ziemlich schnell durch. War allerdings auch nicht viel los bei der Zulassungsstelle.

Ach ja, die Auskunft, nur innerhalb NRW möglich, kam von der Dame am Zulassungsschalter und stammt nicht von mir!

Nein, eben gerade nicht mehr bundeslandbezogen :rolleyes: Der Entwurf zur Änderung der FZV sieht ab nächsten Jahr die bundesweite Mitnahme vor. Vorher informieren, dann schreiben, wenn man schon andere zitiert...

am 21. Juli 2013 um 19:00

Danke! ;):)

 

 

P.S. @ Bootsmann....ab dem 01.07.2014! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kennzeichen ungleich Wohnsitz ?