ForumTiguan 1
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 1
  7. KBA: Tiguan ist kein SUV

KBA: Tiguan ist kein SUV

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 9. Mai 2013 um 13:39

Hallo liebe Tiguan Freunde,

als wir vor einem halben Jahr unseren ersten Tiguan kauften, ging ich davon aus, dass es sich um einen SUV handelt. Heute lese ich, dass es sich laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) um einen reinen Geländewagen handelt und nicht wie beim Qashqai oder BMW X1 um einen SUV. Dies liegt wohl daran, dass der Tiguan mit Typgenehmigung M1G zugelassen wurde. M1G steht für reinene Geländewagen.

Weiß jemand von euch, was einen Tiguan so von den anderen unterscheidet, dass er als Geländewagen geführt wird?

Gruß

Sampart

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ursus tigris

 

Für mich ist und bleibt der Tiger ein SUV!

Was ein Bahei um eine nicht geschützte Abkürzung.

Ford geht da sogar hin und macht daraus "Smart Utility Vehicle". Lt. dieser Definition ist alles mit min. 0 Rädern dort drin enthalten.

"Smart": Das liegt im Auge des Betrachters und kann auf alle möglichen Dinge angewandt werden.

"Utility": Nutzen kann ich es soweit, wie es das Fortbewegungsmittel eben zulässt. Und sei es nur, um eine Packung Mikadostäbchen zu transportieren. Wer weiss, welcher Hallen-Mikado-Bundesliga-Sportler das Ding für seine Utensilien nutzt.

"Vehikel" kann ich jedes Fortbewegungsmittel nennen. Ein Flugzeug ist, wie ein Boot auch ein Vehikel...

Aber sein wir mal ehrlich: Ist es nicht völlig schnuppe, wie die Karre von welchem Werbefuzzi auch immer genannt wird? Entscheidend ist doch, was das Ding in der Realität kann, was davon man bereit ist zu nutzen und nicht, was im Fahrzeugbrief oder auch auf irgendwelchen Werbeflyern steht. Wenn da steht: "Auto", wäre es mir auch egal. Ich weiss, was ich möchte, ich weiss, was die Karre in der Lage ist davon zu bewältigen und damit weiss ich, ob diese SUV-Geländewagen-Auto-Zugmaschine-Limousine für mich die richtige Entscheidung ist/war. ;)

62 weitere Antworten
Ähnliche Themen
62 Antworten
am 22. Mai 2013 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von Werner-Peter

Zitat:

Original geschrieben von ti170

2. Punktuation

. . .

Ja,stimmt, ich bin kein Deutschlehrer.

. . . dein "Verbal-Kontrahent" @ti170 offenbar auch nicht. Denn ansonsten würde er "Interpunktion" oder old school-like "Zeichensetzung" schreiben ;) !

 

- Aber: Friede sei mit euch! -

- Klaus -

Zitat:

Original geschrieben von inge-k

Zitat:

Original geschrieben von FSItiger

dennoch haben die Track-Modelle laut Aussage von VW wegen den speziellen Anforderungen eines möglichen Geländeeinsatz eine angepasste Motorkühlung.

Hast Du dafür auch Belege oder vielmehr Teilenummern?

Hallo inge-k,

ein Mitglied eines anderen Forum postete diese Aussage von VW.

Für mich war diese Info ausreichend.

Um dein Misstrauen entgegen zu wirken, rate ich Dir selbst eine Anfrage bei VW zu starten.

Dann bekommst Du die Antwort unverfälscht von erster Stelle.

Gruß,

FSItiger

am 22. Mai 2013 um 13:13

@ Klaus hast Recht war etwas übermüdet...

@ peterwagen : was bitte ist eine "Cityversion" ?

Zitat:

Original geschrieben von ti170

 

@ peterwagen : was bitte ist eine "Cityversion" ?

Die Track...-Versionen sind die (c) Gelände-"Karren" ;), auch Gelände-Ente genannt (Copyright (c) Track&Style)

Die City-Versionen sind im Gegensatz zur Gelände-Ente die mit Hilfe des Spoilers zum Asphaltkratzer mutierten Tiger, also die Sport...-Karren.

am 22. Mai 2013 um 15:00

Zitat @Beichtvater

"  Die Track...-Versionen sind die (c) Gelände-"Karren" ;), auch Gelände-Ente genannt . . ."

 

In Anlehnung an einen "T"-Werbespruch der ersten Stunde:

"Wild, wenn Sie ihn lassen!"

dürfte es denn auch - dem jeweiligen individuellen Fahrstil entsprechend - durchaus legitim sein, von einer "Gelände-Wildente" zu sprechen :D .

 

"Uups!"

 

 

 

 

 

 

am 22. Mai 2013 um 18:49

Ahe also Spoiler für die City und ich dachte immer Aerodynamik wäre erst ab 50 km/h relevant...

Von der Optik her ist der für viele sogar ab 0 km/h relevant. :cool:

Es geht doch nicht um einen aerodynamischen Sinn. Wie kommst Du denn zu der verwegenen Annahme? ;)

am 27. Mai 2013 um 14:46

Hallo zusammen,

ich befinde mich auf Campingreise in Spanien, wo mein neuer Tiguan erstmals seine Zugfahrzeugqualitäten unter Beweis stellen muss, und verfüge nur selten über ein WLAN. Deshalb antworte ich auch erst heute auf die letzten Beiträge.

Da hier der Begriff Aerodynamik gefallen ist, möchte ich daran anknüpfen und das Problem der Kühlung nochmals aus meiner Sicht erläutern.

Wenn ich von der besseren Kühlung der T & F-Modelle spreche, dann meinte ich natürlich nicht die Motorkühlung. Diese ist natürlich nicht verändert.

Ich spreche von der Kühlung der im Fahrzeugboden verbauten Aggregate, wie das Wechselgetriebe, die Haldexkupplung, die Achsdifferentiale und auch die Bremsen. Sie erzeugen bei ihrem Betrieb Wärme, das ist bekannt, die zum Teil abgeführt werden muss. Wenn diese Aggregate mehr Arbeit leisten müssen, wenn ein Tiguan z.B. 2,5 Tonnen Anhängelast anstelle von nur 2 Tonnen einen Berg hinauf ziehen muss, dann entsteht natürlich mehr Wärme und es muss auch mehr Wärme abgeführt werden.

Diese Wärmeabführung, also die Kühlung, besorgt der Fahrtwind. Es ist also eine Frage der Aerodynamik, also der Luftbewegung, wie viel Luft unter das Auto gelangt und wie schnell sie sich bewegt.

Mit minimalem technischem Verständnis kann man sich vorstellen, dass die nach unten abgeschrägte Front des T & F mehr Luft unter das Fahrzeug leitet, als der tief liegende Bugspoiler. So wie ja auch bei offenem Fenster ein Raum schneller durchlüftet wird wie bei einem gekippten.

Da ansonsten unter dem Boden die gleichen Platzverhältnisse bei den beiden Ausführungen des Tiguan herrschen, erhöht sich bei Vergrößerung des Luftvolumens die Strömungsgeschwindigkeit der Luft unter dem Auto und es wird mehr Wärme abgeführt.

Die schräge Front der T & F erfüllt also zwei Funktionen: sie schafft die rechtliche Voraussetzung, ihn als Geländewagen ein zu stufen und dadurch theoretisch die Anhängelast zu erhöhen und sie schafft die technische Voraussetzung, das auch praktisch tun zu können, ohne dass (für den Deutschlehrer!) das Auto Schaden nimmt.

In der Formel 1 tut man das Gegenteil: man versucht, möglichst wenig Fahrtwind unter das Auto zu bekommen, denn die Luft erzeugt einen Auftrieb. Dieser würde die Haftreibung gefährlich verringern. Die Kühlung der Aggregate wird über spezielle Luftkanäle gelöst und der Auftrieb mittels Diffusor verringert.

Beim Tiguan T & F werden ja bekanntlich selten Geschwindigkeiten von 300 km/h erreicht und das Problem stellt sich bei diesem schweren Auto deshalb nicht.

Wie gesagt, das ist meine Ansicht, ein Ergebnis einer technischen Ausbildung. Wenn aber jemand z.B. die Windkanaldaten des Tiguan ausgewertet hat oder über andere, fundierte und belastbare Erkenntnisse verfügt und zu anderen Ergebnissen kommt, dann wäre es schön, wenn er uns das wissen ließe. Nur Stammtischweisheiten, ohne Sinn und Verstand in den Raum gestellt, helfen uns nicht weiter.

Wenn ein Oberlehrer (Verzeihung, ich achte den Lehrerberuf sehr) meine Orthografie und Grammatik, auch als Rechtschreibung bekannt, zu beanstanden hat, dann wende er sich an das Rechtschreibprogramm meines Computers und versuche bitte nicht, diese Fremdworte zu vergewaltigen und zu verunstalten.

Beste Grüße von Werner-Peter

Um als Geländewagen eingestuft zu werden muss ein Fahrzeug 6 von 7 Kriterien erfüllen, der T erfüllt genau 6. Dadurch bekommt er bei der Anhängelast den Faktor 1,5 (normal 1).

Die Entenversion - Track........!

am 27. Mai 2013 um 16:49

" Hört, hört! " . . .

. . . Aber irgendwie hatte ich schon immer das Gefühl :rolleyes:, dass die "Ente" der eigentliche "Tiger" ist ;) !

 

- "Fa(u)natische" Grüße -

am 27. Mai 2013 um 18:28

Also 500 kg mehr bergauf nur wg. abgeschrägter Nase lass mal Dein technisches Hirn nochmal drüber laufen. Wie in der City ist auch am Berg die Aerodynamik sekundär ...

Wie von mir gschrieben erfüllen die Trackversionen 6 von 7 Kriterien um als Geländewagen zu gelten. Der Böschungswinkel gehört dazu und nur deshalb darf er mehr ziehen, da Geländewagen einen höheren Umrechnungsfaktor haben. Das mit der Kühlung habe ich auch irgendwo gelesen, aber auch die Aussage über größere Lüfter für den Kühler. Bisher habe ich aber noch nicht weiter in diese Richtung recherchiert.

am 28. Mai 2013 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von ti170

Also 500 kg mehr bergauf nur wg. abgeschrägter Nase lass mal Dein technisches Hirn nochmal drüber laufen. Wie in der City ist auch am Berg die Aerodynamik sekundär ...

Was ist der Hintergrund deiner Bedenken?

Vielleicht das Fehlen eines "technischen Hirns" oder die Tatasache, dass nicht sein kann, was dein Vorstellungsvermögen übersteigt?

Vollständige Sätze mit korrekter Grammatik wären auch ganz schön, man sollte sie selbst mit Hauptschulabschluss hinbekommen (das ist nicht persönlich bezogen, ich kenne deinen Bildungsgrad ja nicht, sondern auf die Diskussion zum Deutschlehrer). Aber das übersteigt aber wahrscheinlich mehr als dein "techn. Hirn" oder dein Vorstellungsvermögen.

am 28. Mai 2013 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65

Wie von mir gschrieben erfüllen die Trackversionen 6 von 7 Kriterien um als Geländewagen zu gelten. Der Böschungswinkel gehört dazu und nur deshalb darf er mehr ziehen, da Geländewagen einen höheren Umrechnungsfaktor haben. Das mit der Kühlung habe ich auch irgendwo gelesen, aber auch die Aussage über größere Lüfter für den Kühler. Bisher habe ich aber noch nicht weiter in diese Richtung recherchiert.

Hallo,

das Thema mit der dem Anhängerbetrieb angepassten Motorkühlung war in den 80er Jahren meines Wissens bei Audi aktuell, als die Lüfter noch mit Keilriemen angetrieben wurden.

Das hatte den Nachteil, dass die Motortemperatur, trotz Thermostaten, im Normalbtrieb, also ohne Hänger, später erreicht wurde.

Heute wird, soweit mir bekannt ist, die Drehzahl des elektrisch angetriebenen Lüfters der Motortemperatur elektronisch angepasst und damit die Kühlleistung geregelt. Sie hat genügend Reserve, um auch einen Hänger zu verkraften.

Gruß Werner-Peter

am 6. Dezember 2013 um 14:55

Geländegängige Fahrzeuge

Seit 1998 dürfen Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) grundsätzlich nur noch dann in der Europäi-

schen Union verkauft werden, wenn diese eine EU-Betriebserlaubnis haben. Fahrzeuge müssen

dafür der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG i.d. jeweils letztgültigen Fassung und damit einer Vielzahl

von Einzelrichtlinien entsprechen. In der Rahmenrichtlinie werden Geländefahrzeuge definiert als

Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und

Fahrzeuge der Klasse M1, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so aus-

gelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb ei-

ner Achse abschaltbar sein kann;

- mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine

ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von

30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

- der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Erfüllt ein Fahrzeug all diese Voraussetzungen, wird es in den auszustellenden Fahrzeugdoku-

menten entsprechend gekennzeichnet ( z.B. „M1G“). Werden diese Daten ebenfalls übermittelt,

könnte anhand des Symbols aus der Bestandsstatistik auch eine Auswertung vorgenommen wer-

den, jedoch nur dahingehend, ob es sich um ein geländegängiges Fahrzeug im Sinne der o.g.

Richtlinie handelt.

Die genannten Kriterien sind jedoch noch kein Garant dafür, dass es sich wirklich um einen „Ge-

ländewagen“ oder um ein Sport Utility Vehicle handelt. Diese Begriffe finden im allgemeinen

Sprachgebrauch zwar Verwendung (beeinflusst vor allem durch die Werbung), diese sind jedoch

nicht normiert und auch nicht näher definiert. So wird ein Fahrzeug mit Frontschutzbügel vielleicht

als SUV bezeichnet, wobei es im Sinne der genannten Betriebserlaubnisrichtlinie jedoch noch lan-

ge kein geländegängiges Fahrzeug ist

 

Ich hoffe es hat geholfen

Deine Antwort
Ähnliche Themen