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kauf von privatverkäufer. welche rechte habe ich?

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kauf von privatverkäufer. welche rechte habe ich?

Themenstarter

Hallo,

 

 

 

ich habe folgende situation:

 

 

 

meine schwester hat sich im märz einen 12 jahre alten nissan K11 micra gekauft von privat. im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen". nur 8 wochen später ist die achse gebrochen. die werkstatt sagt, sie ist durchgerostet, es sei wahrscheinlich KEIN unfall schuld gewesen. trotzdem hat meine mutter bei dem verkäufer angerufen und gefragt ob er bereit sei, sich an den reparaturkosten zu beteiligen, er meinte nein. jetzt ist es auch so, dass meine schwester seit dem auf die fehlenden teile wartet,(also kein auto mehr hat) da nissan für dieses 12 jahre alte modell kaum ersatzteile mehr hat, und diese aus holland kommen sollen und dies schon seit 5 wochen. es handelt sich bei diesem fehlenden teil um eine sog. "achsstrebe" für die hinterachse.

 

 

 

meine frage nun:

 

 

 

welche rechte habe ich? kann ich verlangen dass der käufer das auto zurücknimmt? oder kann ich verlangen dass der verkäufer sich an den kosten beteiligt?

 

oder

 

hat jemand für dieses modell solch ein ersatzteil?

 

 

 

bitte antwortet, es wird dringend, da sie bald ihre ausbildung beginnt und dafür ein auto benötigt! sie hat für das auto ca. 2000 bezahlt

 

 

im voraus vielen dank.

 

 

 

liebe grüße


Gnubbel Gnubbel

Mehr Fairkehr!

Von privat ist es sehr schwierig dem Verkäufer nachzuweisen das ihm der schwerwiegende Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war, dann könnte man ihm evtl. rechtlich ans Schienbein treten.

 

Ohne Gewähr auf exakte Wiedergabe der Rechtslage:

Im Unterschied zum gewerblichen Verkäufer hat ein Privatverkäufer die Möglichkeit einen Gewährleistungsausschluss auszusprechen. Er muss es aber auch tun! Ein Vermerk "gekauft wie besehen" reicht meines wissens nicht als Gewährleistungsausschluss sondern nur Vermerke wie z.B. "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder ähnlich.

Steht so etwas nicht im Kaufvertrag so ist auch ein Privatverkäufer in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten.

Wurde ein Gewährleistungsausschluss definitiv ausgesprochen so dürfte man als Käufer relativ schlechte Karten haben sofern man keine arglistige Täuschung nachweisen kann.

Und dann gilt immer noch "Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Sachen".

 

Im Zweifelsfall bei einschlägigen Organisationen erkundigen.

 

Ciao!

 

P.S.: warum unter "Chinesische PKW" und nicht unter "Nissan", "Sicherheit" oder ähnlicher Rubrik?

Vielleicht verschiebt ein Moderator passend.


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