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Kauf von finanziertem Gebrauchtwagen

Kauf von finanziertem Gebrauchtwagen

Themenstarter

Hallo,

 

ich möchte gerne einen gebrauchten Golf V kaufen und bin mir mit dem Verkäufer auch über den Preis einig. Leider ist der Wagen vom jetzigen Besitzer über die Volkswagenbank finanziert und es steht noch die Schlussrate aus.

 

Was ist hier das beste Vorgehen, um das Ganze sauber zu regeln? Den Fahrzeugbrief rückt die Bank ja erst raus, wenn die Schlussrate getilgt ist (von wem auch immer). Hat jemand Erfahrung mit so einem Kauf?

 

Denkbar wäre für mich, vom Käufer eine Erklärung/Vollmacht an die Bank zu senden, dass der Brief bei Tilgung an den neuen Besitzer (mich) geht. Ich würde die Schlussrate an die Bank überweisen und die Differenz vom Kaufpreis an den Verkäufer.

 

Alternativ die Bank bitten, den Brief an einen Vertragshändler zu senden, wo ich die Rate direkt tilge und den Brief direkt mitnehmen kann.


Da bei mir beim Kauf eine direkte Auflösung nicht ging, haben wir einen Termin bei meiner Zulassungsstelle gemacht, zu dem die BMW Bank eine Angestellte mit dem Fahrzeugbrief geschickt hat. Ich habe dem Verkäufer dort dann die Hälfte des Kaufpreises gegeben und im Gegenzug wurde das Fahrzeug auf mich umgeschrieben und zugelassen. Der Fahrzeugbrief ging dann wieder zurück an die BMW Bank (mit mir als Eigentümer drin stehend). Zu vereinbarten Termin löste der Verkäufer den Wagen bei der Bank aus und bekam dafür die Zweite Hälfte des Kaufpreises. Das Ganze haben wir selbstverständlich vertraglich geregelt, was aufgrund meines Vaters (Rechtsanwalt) keine große Sache war.

 

Vorteil dabei war, dass ich stets mehr in der Hand hatte als die Restschuld bei der Bank war und mir der Wagen auch direkt gehörte.

 

 

Am geschicktesten wäre es wohl, wenn der Verkäufer den Brief zu einem Vertragshändler schicken lässt und du ihn dann dort direkt auslöst.

 

Gruß


So wie ich das sehe sind hier ja zumindest 2 Verträge abzuwickeln.

 

1. Beendigung des Finanzierungsvertrages zwischen dem Besitzer des Wagens und dem Eigentümer (VW-Bank).

2. Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer (VW-Bank) bzw. von dieser bevollmächtigten Stelle (z.B. Händler) und dir.

 

ggf. ist es auch erforderlich, dass zuerst ein Kaufvertrag zwischen dem Finanzierungsnehmer (aktuellem Besitzer) und der VW-Bank abgeschlossen wird (mit Tilgung der Restschuld) und anschließend kann dir der neue Eigentümer den Wagen dann verkaufen.

 

Du brauchst auf jeden Fall einen gültigen Kaufvertrag, welcher vom Eigentümer unterfertigt wurde (derzeit VW-Bank)


wäre es nicht am einfachsten wenn der verkäufer die volkswagenbank kontaktiert?

die schlussrate kann man doch vom kaufpreis abziehen und du löst den wagen bei denen aus.

 

ichhabe sowas schonmal gemacht...war sehr einfach:

der vw-händler der ursprünglich ausgeliefert hat (wo die finanzierung gemacht wurde) hat geholfen.

die bank schickt einen brief entweder

 

- an die zulassungsstelle für formalitäten

- oder für eine gewisse zeit an einen vw-händler für ablösung, fahrzeugwechsel usw.

 

hat bei mir damals genial geklappt.


Themenstarter

Kann ich überhaupt einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen oder ist der nichtig, da die VW-Bank Eigentümer des Fahrzeugs ist?

 

Wenn ja, könnte ich mir das so vorstellen:

 

1. Erstellung Kaufvertrag mit dem Verkäufer + Anzahlung

2. Zusätzlich unterschreiben lassen, dass der Brief zu einem Händler geschickt werden soll

 

nach Eingang des Briefs beim Händler

 

3. Auslösung des Briefs direkt beim Händler durch mich

4. Zahlung von Kaufpreis - Anzahlung - Schlussrate an den Verkäufer

4. Übergabe von Auto + Papieren


Kauf von finanziertem Gebrauchtwagen

Den Kaufvertrag kann man meines Wissensstandes nur mit dem Eigentümer abschließen, der derzeitige Finanzierungsnehmer ist nur Besitzer. Mit dem kannst erst einen Kaufvertrag abschließen, wenn das Fahrzeug bereits in seinem Eigentum ist (also bei VW abgelöst und gekauft wurde).


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