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Kauf eines neuen i20 BJ 2013 / Motoroelwechsel wenn aelter als ein Jahr

Hyundai i20 1 (PB)
Themenstarteram 12. August 2014 um 16:26

Hi liebe Hyundaikenner,

Wir sind gerade auf Urlaub in Polen und bei einem hiesigen Hyundaihaendler hat man einen neuen i20 gefunden, BJ 2013, zu einem gutem Preis, den wir gerne als Zweitwagen bei uns gesehen haetten.

Das Problem, der Wagen ist BJ 2013, und ist noch mit dem ersten Motoroel, obwohl nie gelaufen. Der Haendler sagt, dass kein Motoroelwechsel noetig sei! Und ich koenne ruhig so fahren? Mein bescheidenes Wissen hingegen sagt mir, dass Motoroel, was aelter als ein Jahr ist, MUSS gewechselt werden. Nun, der Vertragshaendler will nichts davon hoeren, es sei denn, ich beantrage dies auf eigene kosten. Ich habe Hyundai Motor Polen telephonisch kontaktiert und war von der Antwort der Damme einfach enttaeuscht. Meine Frage hat sie mit wiederholten, nichtssagenden Floskeln, dass die Vertragshaendler genaue Anweisungen haetten, beantwortet???

Was denkt Ihr? Muss das Motoroel, was aelter als ein Jahr ist obwohl der Motor nicht gelaufen ist, gewechselt werden und auf wessen kosten muss dies gemacht werden?

Vielen Dank fuer alle kompetenten Antworten.

dt

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12 Antworten
am 12. August 2014 um 17:30

Wenn der Wagen nicht gefahren wurde, muss auch kein Öl gewechselt werden. Ich würde bei einem Neuwagen sowieso nach 3000 km od. 3 Monaten einen Ölwechsel machen. Was sagt denn Hyundai in seinem Serviceheft bzgl. 1. Service?

am 14. August 2014 um 11:33

Der Motorölwechsel nach 3000 km ist schon lange nicht mehr erforderlich.

Das Öl sollte nicht nur nach einem Jahr gewechselt werden, sondern MUSS sogar nach einem Jahr gewechselt werden, da es sonst auch Probleme mit der Garantie geben kann.

http://www.hyundai-presselounge.de/.../technische-daten-benziner.html

 

Was heißt denn "er ist BJ 2013, aber noch nie gelaufen"? Per Definition ist es ja dann unter Umständen kein Neuwagen mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen

Normalerweise ist es so, dass bei einer Neufahrzeugauslieferung vor der Übergabe an den Kunden eine Übergabeinspektion durchgeführt wird, damit wird der Wartungsintervall gemäß Garantiebestimmungen auf 0 gesetzt. Wie gesagt, hier kommt es aber auch auf das Fahrzeugalter an, das gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug älter als 12 Monate ist.

Auch wenn ein Fahrzeug lange nicht bewegt wird, verändern sich die Eigenschaften der Betriebsstoffe negativ. ein Wechsel ist hier also angeraten und es ist ja jetzt auch nicht so die riesen Investition.

Ist das Fahrzeug jünger als 12 Monate, ist der Händler nicht verpflichtet das Öl zu wechseln. Ist es älter, gilt das Fahrzeug eh als gebraucht und es ist Verhandlungssache. Wie auch immer, ich persönlich würde da bei einem noch nicht eingefahrenem Motor keine Spielchen betreiben.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

MfG

Themenstarteram 14. August 2014 um 13:22

Danke Euch beiden fuer die Antwort. Der Wagen wird als neu verkauft. Baujahr 2013. Das Auto war die ganze Zeit ausgestellt und konnte nicht verkauft werden. Es wurde nie zugelassen und ebenfalls nicht bewegt. Ich stimme zu, dass sich die Oeleigenschaften nach einem Jahr aendern nur der Vertragshaendler wuerde das Oel nur kostenpflichtig waechseln, Kosten um die 110 Euro umgerechnet und Hyundai Motor Polen hat mir heute geantwortet dass der Vertragshaendler nicht verpflichtet sei das Oel zu wechseln.

So oder so, habe ich die inkomptetenten Antworten sowie Wichtigtuerei von Hyundai Motor Polen genug und ich der Meinung, dass es besser waere das Oel jetzt aus der eigenen Tasche zu wechseln als den Motor quaelen.

LG

dt

Laut Serviceheft heisst es immer: "Jahr" oder Kilometer" was zuerst eintrifft.

Also, wechseln !

Themenstarteram 14. August 2014 um 17:38

Danka Dir,

Nun ich bin mir immer noch nicht im klaren, ob der Vertragshaendler mir den Wagen mit altem Oel verkaufen darf oder nicht. Hyundai Motor Polen schweigt darueber oder speist mich mit nicts sagenden Floskeln von der Sorte, der Haendler wisse was zu tun sei.

dt

am 14. August 2014 um 21:12

Nein muss er nicht, da es kein Mangel ist, dass das Auto länger steht. Wie oben schon gesagt. Die lange Standzeit wird sich sicher im Preis niederschlagen oder nicht?

Das Öl würde ich aber hier bei stop+go, atu oder sonstwo wechseln lassen, dürfte günstiger sein. Der Motor wird auch nicht gleich Schaden nehmen, wenn du damit etwas rumfährst. Ich würde nur kein Jahr mehr damit rumfahren. Und sein wir mal ehrlich, bei jedem Neuwagen, der schon beim Händler stand, ist das öl bei der Erstinspektion etwas älter als 12 Monate, weil der offizielle Wartungsintervall erst mit der Erstzulassung beginnt. Die ein bis zwei Monate oder auch länger davor werden damit natürlich unterschlagen. Ist aber auch nicht schlimm.

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

Laut Serviceheft heisst es immer: "Jahr" oder Kilometer" was zuerst eintrifft.

Also, wechseln !

Aber es heißt ja ein Jahr nach Zulassung. Wenn der Wagen noch nicht zugelassen ist, gilt es ja erst ab Zulassung.

Wenn man sich besser fühlt würde ich bei

Hyundai einen Ölwechsel machen lassen. Von ATU etc. halte ich nicht sonderlich viel.

Zitat:

Original geschrieben von HyundaiGetz

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

Laut Serviceheft heisst es immer: "Jahr" oder Kilometer" was zuerst eintrifft.

Also, wechseln !

Aber es heißt ja ein Jahr nach Zulassung. Wenn der Wagen noch nicht zugelassen ist, gilt es ja erst ab Zulassung.

Ja, das ist die Theorie !

Ob jetz das Fahrzeug bei mir zuhause ein jahr steht(Zugelassen) ohne einen kilometer gefahren zu ein, oder beim Händler ein Jahr (nicht zugelassen)rumsteht. Das macht das Öl net besser.

Ich würde 1000km fahren und das öl dann wechseln.

Hi,

hier muß man wohl zwei Dinge unterscheiden. Und zwar ob es eine technische notwendigkeit gibt das Öl zu tauschen und eine "rechtliche" wegen garantie.

Bei Hyundai hängt der Garantiebeginn ja meines Wissens nicht an der Erstzulassung sondern an der Auslieferung an den Händler. Das würde heißen die Garantie läuft hier schon fast ein Jahr. Das heißt es muß zum erhalt der Garantie spätestens nach einem Jahr (ab beginn der Garantie) eine Wartung mit Ölwechsel gemacht werden,unabhänig davon ob der Wagen gefahren oder angemeldet war.

Technisch ist die frage ob das Öl nach einem Jahr im Motor ohne Betrieb gewechselt werden sollte. Das sehe ich persönlich nicht so kritisch,klar das Öl ist schon etwas gealtert und hat vielleicht sogar etwas Wasser aus der Luft gezogen. Aber moderne hochwertige Öle sollten das eigentlich verkraften ohne so stark abzubauen das sie nicht noch ein paar tausend KM durchhalten.

Wichtig ist halt das die Garantiebedinungen eingehalten werden und wenn der Wagen bereits 2013 zu Garantie angemeldet wurde ist eben 12 Monate später die 1. Inspektion sammt Ölwechsel fällig.

Gruß Tobias

am 15. August 2014 um 10:43

Bei Hyundai Deutschland ist es so, dass bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen die Garantie dann beginnt, wenn das Fahrzeug das erste mal zugelassen wird. Auch gut an dem Datum zu erkennen, dass in das Serviceheft eingetragen wird. Vorraussetzung hierfür ist eine Übergabeinspektion, bei der auch der Wartungsintervall im Bordcomputer genullt wird. Grenze hierfür sin glaube ich 12 Monate, dann gilt das Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen.

Themenstarteram 25. August 2014 um 20:48

Vielen Dank allen, die mir mit Rat geholfen habe. Der Kleine wurde ende letzter Woche gekauft und gestern erfolgreich ueber PL und DE nach Belgien importiert. Im Vergleich zu unserem 15 Jahre alten Accent faehrt sich der Neue um Welten besser. Ich bin einfach begeistert durch die 1500km Reise auf der Autobahn. Mal sehen was die Zukunft zeigt.

LG

dt

am 25. August 2014 um 21:24

Glückwunsch. Und was hast du jetzt mit dem Öl gemacht?

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