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Kann man Schrott beschädigen?

Themenstarteram 17. Dezember 2016 um 2:16

Vor vielen Jahren beobachtete ich folgende Szene: Wir wohnten in einer Sackgasse in einer mittelalterlichen Altstadt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren Parkplätze rechtwinklig zur Fahrbahn. Auf unserer Seite war Parkverbot, damit man rückwärts ais den Parklücken herausfahren kann. Neben der ersten Parklücke waren Fahrradständer und eine Telefonzelle. In dieser Lücke stand ein großer alter Mazda 929. Ihm gegenüber vor unserem Haus regelwidrig im Parkverbot ein extrem verrosteter VW Passat. Die Fahrerin des 929 versuchte auszuparken. Links von ihr Fahrradständer und Telefonzelle, rechts dicht neben ihr ein weiterer Pkw. Hinter ihr der Passat. Es paßte nicht - sie konnte nicht weit genug einlenken, um an dem Passat vorbeizukommen. Ich sah, wie sie immer verzweifelter wurde. Ich stellte schnell meine Einkäufe hinter unseren Zaun und lief zu ihr, um sie einzuweisen - auch wenn sie wohl 93mal würde vor- und zurücksetzen müssen. Aber bevor ich sie erreichte, reichte es ihr. Sie verlor die Beherrschung und rammte die dicke hintere Stoßstange ihres 929 dem Passat in die linke hintere Tür. Das schaffte etwas Luft zum Rangieren. So wiederholte sie es - rumms. Und wieder. Und wieder. Ich konnte sie nicht davon abhalten, dem Passat beide linke Türen einzudrücken. Erst als sie ganz aus der Lücke raus war (insofern hatte es geholfen) und ich vor ihrem Wagen stand, reagierte sie auf mich. Indem sie mich anschrie, ich solle zur Seite gehen, der Passat interessiere sie nicht, er hätte ja selber Schuld. Dann brauste sie weg. ich sah mir den Passat näher an. Beide Türen links waren derart durchgerostet, dass das Türblatt quasi keinen Kontakt mehr zum Rahmen hatte. Man konnte an der Fensterleiste von oben in die Türen reinsehen und unten die Straße erkennen. Der Lack war ebenfalls hinüber. Die Stoßstange des 929 hatte nun lediglich die losen Türbleche eingedellt. Türbleche, die bereits zu über 20 % aus Rost bestanden... Ich befestigte einen Zettel mit meiner Adresse etc. an dem Scheibenwischer des Passat und ging ins Haus. Ein paar Tage später kam der Zeugenanhörungsbogen. Ich beschrieb den Hergang und merkte fölgendes an: Der Fahrer des Passat hat die Situation durch sein Parken heraufbeschworen, vor allem ist ihm aber kein Schaden entstanden, denn die Türen seines Passat waren bereits unrettbar verrostet (der Rest des Wagens auch...). Ich behauptete: Schrott kann man nicht beschädigen..

Natürlich habe ich keine Auskunft erhalten, wie es ausging - daher meine Frage: was meint ihr?

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

vor vielen Jahren, so in der Art fangen manche Märchen an.

Gruß

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Du willst im Klartext sagen, dass der TE ein Märchen erzählt hat.

Märchen oder auch nicht, ist in diesem Fall doch egal?! Es ging um die allgemeine Frage, "ob man Schrott beschädigen kann?"

Themenstarteram 18. Dezember 2016 um 1:14

Zitat:

@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2016 um 19:38:58 Uhr:

Hallo, MajorR10,

um Deine eigentliche Frage zu beantworten:

Ja, man kann Schrott beschädigen, denn solange dieser Schrott sich im Eigentum eines anderen befindet, kann er einen tatsächlichen oder ideellen Wert haben.

Gerade, weil Du selber eigentlich scheinbar der Ansicht bist/warst, dass im Grunde genommen kein wirklicher Schaden entstanden ist, ist Dein Verhalten vor Ort erst recht zu loben, denn Du bist nicht einfach weggegangen, sondern hast Dich als Zeuge zur Verfügung gestellt.

Noch besser wäre es gewesen, gleich über Handy die Polizei zu informieren, denn so, wie Du das Verhalten der Fahrerin beschreibst, könnten auch Alkohol, Drogen oder Medikamente im Spiel gewesen sein.

Eine zeitnahe Kontrolle wäre da sicher angebracht gewesen.

Viele Grüße,

Uhu110

[/

Das war so um 1990, da gabs noch keine Handys...

Ein miserabler Film, aber eine gute Szene. Wenn auch sehr unrealistisch....

Themenstarteram 18. Dezember 2016 um 1:16

Zitat:

@Günter schrieb am 17. Dezember 2016 um 20:32:11 Uhr:

Zitat:

@MajorR10 schrieb am 17. Dezember 2016 um 17:10:30 Uhr:

@günter

Was soll denn der blöde Spruch?

der stammt von Dir, vor vielen Jahren, so hast Du angefangen deine Geschichte zu erzählen, man kann auch anfangen mit, es war einmal, allein schon der Fahrzeuge wegen die aus dem Straßenbild verschwunden sind weiteres verkneife ich mir sonst fühlt sich noch irgendjemand auf den Schlips getreten.

Gruß

Das war so um 1990, da war der Mazda 929 noch nicht so exotisch.

Und 1990 war "vor vielen Jahren"

Und "auf den Schlips getreten" darf ich mich sicher fühlen, wenn du mich als Märchenonkel hinstellst.

Themenstarteram 18. Dezember 2016 um 1:29

Vllt passt auch dieser Fall besser: als zuständiger Sachbearbeiter einer Behörde habe ich mal (auch so Anfang der 1990er) einen extrem rostigen Ford Capri, der wochenlang ohne Kennzeichen am Straßenrand stand und der schon zwei warnende Aufkleber vom Wegewart hatte, abtransportieren lassen. Der Abschlepper hat dabei ne Beule reingedrückt. Auch hier hatte ich den Schadenersatzanspruch mit der Begründung "Schrott kann man nicht beschädigen" abgelehnt. Der verbeulte Kotflügel war bereits stark perforiert. Meine Ablehnung wurde grummelnd akzeptiert, der Capri nicht vom Halter ausgelöst und schließlich verwertet. War eigtl schade drum, war ein 3,0 S...

Meine Meinung: Der Schaden dürfte trotz Rost etc doch im 3 stelligen-Bereich liegen.

Allein schon wegen der Kosten für die Arbeitszeit die natürlich auch in das Gutachten mit einfließen.

Zumindest dürfte die Verursacherin mit einem Fahrverbot rechnen - vielleicht sogar Entzug mit Sperre.

Letzteres vor allem dann wenn dem Gericht bekannt ist unter welchem Umständen sich das abgespielt hat:

Beherrschung verloren, trotz Ansprache eines Passanten gleichgültig und vorsätzlich vom Unfallort geflohen.

Hallo

Alternativ hätte man sich auch mit einem Wählscheibentelefon melden können:):):)

Die grundsätzliche Frage ist schnell und umfassend erklärt:"Ich darf niemandem sein Eigentum beschädigen. Ich darf ihm nicht mal die Essenreste aus der Mülltonne fressen (sorry)".

Ganz einfach eigentlich.

Gruß

Zitat:

@MajorR10 schrieb am 18. Dezember 2016 um 02:14:59 Uhr:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2016 um 19:38:58 Uhr:

Hallo, MajorR10,

um Deine eigentliche Frage zu beantworten:

Ja, man kann Schrott beschädigen, denn solange dieser Schrott sich im Eigentum eines anderen befindet, kann er einen tatsächlichen oder ideellen Wert haben.

Gerade, weil Du selber eigentlich scheinbar der Ansicht bist/warst, dass im Grunde genommen kein wirklicher Schaden entstanden ist, ist Dein Verhalten vor Ort erst recht zu loben, denn Du bist nicht einfach weggegangen, sondern hast Dich als Zeuge zur Verfügung gestellt.

Noch besser wäre es gewesen, gleich über Handy die Polizei zu informieren, denn so, wie Du das Verhalten der Fahrerin beschreibst, könnten auch Alkohol, Drogen oder Medikamente im Spiel gewesen sein.

Eine zeitnahe Kontrolle wäre da sicher angebracht gewesen.

Viele Grüße,

Uhu110

[/

Das war so um 1990, da gabs noch keine Handys...

Zitat:

@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2016 um 19:38:58 Uhr:

 

Noch besser wäre es gewesen, gleich über Handy die Polizei zu informieren...

Eine zeitnahe Kontrolle wäre da sicher angebracht gewesen.

Um am Ende ewig vor Ort zu warten? Ich habe zweimal eine Fahrerflucht beobachtet und beide Male die Polizei angerufen. Als beim ersten Mal nach 90 Minuten niemand kam, wollte ich gerade fahren, als endlich der Wagen kam.

Die nächste Aufnahme dauerte auch locker 60 Minuten und hatte noch Papierkram zu erledigen. Beim nächsten Mal werde ich höchstens noch einen Zettel hinter die Scheibe legen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Zitat:

@azrazr schrieb am 18. Dezember 2016 um 02:16:07 Uhr:

Ein miserabler Film

Nicht so dein Verständnisniveau?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Dezember 2016 um 20:50:43 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 18. Dezember 2016 um 02:16:07 Uhr:

Ein miserabler Film

Nicht so dein Verständnisniveau?

Nicht einmal ansatzweise. Man kann natürlich auch GLAUBEN, irgendwas mit Verständnis oder Niveau erlebt zu haben, wenn die Story platt genug ist, und ausreichend unzusammenhängende, gesellschaftliche Bezüge zitiert. Eine sinnvolle Dramaturgie und gute Schauspieler (bzw. eine gute Synchro) sind in Zusammenhang mit "niveauvollen" Filmen überbewertet.

Also geht es im Kern um die ähnliche Frage, "ist das Kunst oder kann das weg? " ;-)

Beuys "Fettecke" lässt grüßen. :)

Ich darf doch darum bitten, sich auf die Kernfrage zu beschränken. Unabhängig von der lange vergangenen Zeit ist die Frage an sich ja doch nicht ganz abwegig und durchaus einer ernsthaften Betrachtung wert

Ich denke, wir können uns drauf einigen, dass Schrott für den Besitzer eine andere Wertung hat, als für den Beschädiger...

Und da es keine allgemeingültige Skala für die Bewertung "ist das Schrott?" gibt, kann man die frage wohl mit "JA" beantworten, man KANN Schrott beschädigen.

Ein Bentley-Fahrer würde wohl auch meinen 99'er Passat als Schrott bezeichnen, würde er da Unfallflucht begehen, wäre ich dann doch persönlich leicht angezickt...

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