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Kann ein Händler eigentlich die Gewährleistung umgehen indem er auf seine Privatadresse verkauft?

BMW 3er
Themenstarteram 19. Januar 2012 um 20:43

Hi,

wir haben uns heute einen 3er BMW angeschaut und wollten diesen evtl. kaufen.

Was mir aber nun äußerst komisch vorgekommen ist das er den anscheinend "privat" verkaufen wollte.

Der Wagen stand in seiner Firma und dort haben wir den auch angeschaut.

Was mich nun interessieren würde ist ob er durch solche Tricks die Gewährleistung umgehen will und ob er durch solche Verkaufstricks damit durch kommt?

 

Tom

Beste Antwort im Thema
am 19. Januar 2012 um 21:30

Diese Tricks sind mittlerweile Gang und Gäbe - leider. Entweder wird im Kundenauftrag verkauft oder man lässt die Kiste einfach auf den Namen eines Mitarbeiters verkaufen. Klappt manchmal für den Händler, manchmal aber auch nicht. Das lässt sich nicht so recht vorhersehen, aber die Gerichte lassen sich in der Regel auch nicht ganz so einfach für dumm verkaufen...

Man würde wohl den Vorbesitzer heranziehen und wenn sich dann herausstellt, dass der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen oder angekauft hat, würde dieser recht schlechte Karten haben. Da ein Gewährleistungsausschluss in dem Fall unwirksam wäre, gilt dann nicht einmal die verkürzte Gewährleistungszeit von 1 Jahr, die der Händler hätte vereinbaren können, sondern die vollen 2 Jahre. Den Fall hatte ich schon und der Händler hat sich danach dumm und dämlich geärgert.

Aber Achtung... auch ein Autohändler kann ein Privatfahrzeug auf seinen Namen angemeldet haben (auch wenn es eher unwahrscheinlich ist), welches er privat verkaufen kann. In dem Fall ist ein Gewährleistungsausschluss natürlich von Privat an Privat absolut rechtswirksam. Aber wie gesagt Autohändler haben wohl eher selten privat Fahrzeuge auf sich zugelassen.

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am 19. Januar 2012 um 21:30

Diese Tricks sind mittlerweile Gang und Gäbe - leider. Entweder wird im Kundenauftrag verkauft oder man lässt die Kiste einfach auf den Namen eines Mitarbeiters verkaufen. Klappt manchmal für den Händler, manchmal aber auch nicht. Das lässt sich nicht so recht vorhersehen, aber die Gerichte lassen sich in der Regel auch nicht ganz so einfach für dumm verkaufen...

Man würde wohl den Vorbesitzer heranziehen und wenn sich dann herausstellt, dass der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen oder angekauft hat, würde dieser recht schlechte Karten haben. Da ein Gewährleistungsausschluss in dem Fall unwirksam wäre, gilt dann nicht einmal die verkürzte Gewährleistungszeit von 1 Jahr, die der Händler hätte vereinbaren können, sondern die vollen 2 Jahre. Den Fall hatte ich schon und der Händler hat sich danach dumm und dämlich geärgert.

Aber Achtung... auch ein Autohändler kann ein Privatfahrzeug auf seinen Namen angemeldet haben (auch wenn es eher unwahrscheinlich ist), welches er privat verkaufen kann. In dem Fall ist ein Gewährleistungsausschluss natürlich von Privat an Privat absolut rechtswirksam. Aber wie gesagt Autohändler haben wohl eher selten privat Fahrzeuge auf sich zugelassen.

Hallo NeoNeo; mir scheint, ab jetzt gibt`s hier im Forum öfters mal fundierte Beratung in kniffligen Rechtsfragen....

Zumindest mal gute Hinweise auf was zu achten ist... Ein Danke von meiner Mosel-Seite :D

Klar--Rechtsberatung geht nicht,...aber zumindest mal Einen Wink in die richtige Richtung :cool:

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 22:04

Huhu,

danke für die Antwort.

Es ist wie folgt.

Wir haben den Brief angeschaut und da steht eine andere Person drin.

Das Auto ist nicht auf den Händler zugelassen gewesen.

Er will es nur so verkaufen, aber mit einem Vertrag von Autoscout als Privatmann.

Wie wäre es denn, wenn wir nun den Wagen kaufen würden und an diesem was kaputt gehen sollte?

Müsste er dann dafür aufkommen?

Finde es auch eine Sauerei das einige nicht einfach normal verkaufen können und auch für Mängel aufkommen wollen.

 

Tom

wie kaufst du nicht einfach ein anderes auto? Die geschichte riecht doch förmlich nach ärger

...die riecht nicht nur, die STINKT :eek::o

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 0:05

Naja das Problem ist das Auto ist genauso wie wir es gerne hätten, nur würden wir es eben nur mit Gewährleistung kaufen wollen :(

 

Denke mal das einzige Problem welches man dann bekommt, wäre das man jede Sache einklagen müsste.

 

Tom

Hat er denn gesagt dass er ohne Gewährleistung verkaufen will? Oder habt ihr gefragt?

am 20. Januar 2012 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer

Hat er denn gesagt dass er ohne Gewährleistung verkaufen will? Oder habt ihr gefragt?

Das ergibt sich von selbst, wenn er einen Standardkaufvertrag von autoscout / mobile für Privatpersonen hernehmen will, weil es dort schon fest vorformuliert ist.

Im Grunde eigentlich unverständlich, weil der Händler auch nur eine Versicherung für das Fahrzeug abschließt (je nach Baujahr und Laufleistung zwischen 200 und 500 Euro). Zudem sind Fahrzeuge vom Händler ja grundsätzlich teurer als von Privat, auch auf Grund des Gewährleistungsrisikos.

Also ich hab das Thema mit dem Gewährleistungsausschluss vom Händler jetzt schon mehrfach durch und es hat mich nie wirklich gestört. Zwei mal ist das Ganze vor Gericht gelandet und zwei mal hatte der Händler das Nachsehen. Fazit? 2 Jahre Gewährleistung, obgleich dabei nur die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr interessant sind. Danach musst Du als Käufer nämlich nachweisen, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war. Und das ist meistens nur sehr sehr schwer möglich. Innerhalb der ersten 6 Monate wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel bei kauf schon vorhanden war - sofern der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann.

Kommt im Grunde auf die Preisklasse an. Also bei einem Fahrzeug bis 10.000 Euro würde ich das Risiko eingehen und im Falle eines Falles halt klagen. Bei hochwertigeren Fahrzeugen, nee, dann doch lieber zu einem vernünftigen Händler, wo alles seinen Weg gehen sollte (...was allerdings dann auch nicht unbedingt gesagt ist).

Meinen E90 hab ich jetzt vergangene Woche auch vom Händler gekauft (mit unwirksamen Gewährleistungsausschluss) und seh der Sache eher locker entgegen. Auch bei Kauf von Privat hat man bei einem Gebrauchten immer ein Restrisiko und der Kaufpreis entsprach eher dem eines Privatkaufs. Allerdings hab ich das Fahrzeug bei meiner Werkstatt / Händler um die Ecke durchsehen lassen und es scheint soweit alles okay zu sein. Bei ihm hätte das Fahrzeug nach eigener Angabe gut 2200 Euro mehr gekostet.

Ganz easy ist es, wenn der Händler unter seinem KFZ Handel das Fahrzeug z.B. in mobile.de inseriert hat, das würde ich mir dann ausdrucken und zum "Privat" Kaufvertrag dazuheften.

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa

Naja das Problem ist das Auto ist genauso wie wir es gerne hätten, nur würden wir es eben nur mit Gewährleistung kaufen wollen :(

 

 

Denke mal das einzige Problem welches man dann bekommt, wäre das man jede Sache einklagen müsste.

 

 

 

Tom

Also wenn der wagen ohne Probleme wäre, würde er den Wagen auch über seinen Laden verkaufen. 

 

Tipp: Finger weg!

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

 

Also wenn der wagen ohne Probleme wäre, würde er den Wagen auch über seinen Laden verkaufen. 

 

Tipp: Finger weg!

Eben! Genau das ist es doch! Ohne dass der Händler (="Privat"-Verkäufer) nicht den Vorbesitzer rausrückt und ich den kurz anrufen kann, wird irgendetwas verheimlicht und stinkt, wie Manfred schreibt, zum Himmel! Als Händler hätte er "ehrlicherweise" mehr Möglichkeiten, in den Büchern und in der Steuer zu beschei tricksen, als es ein Privatmann kann. Also will er irgendeinen Vorteil, den der Käufer nicht wissen darf, für sich in Anspruch nehmen. Und dieser Vorteil kann eigentlich nur in einem technischen Mangel des Autos begründet sein.

am 20. Januar 2012 um 14:25

Na ja, ein Mangel muss deshalb nicht gleich vorliegen, aber das Gewährleistungsrisiko ist halt da - es könnte ja was kaputt gehen. Vielleicht wollt sich der Händler auch nur die Versicherungsprämie sparen.

Andererseits kann das Ganze auch einfach buchhalterisch-steuerliche Gründe haben. Der Händler unterliegt bei einem Gebrauchtwagenverkauf der Differenzbesteuerung und versteuert nur die Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufspreis. Wenn er das Auto als Ankauf in den Büchern stehen hat ist es eine Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernden Gewinn, den Verkauf macht er privat, so dass dieser in den Büchern gar nicht auftaucht. Zahlt also weniger Steuern und hat den Verkaufserlös zusätzlich noch bar in der Tasche. ist für einen Händler eben mal die schnelle Nummer um an Geld zu kommen.

Würde selbst bei einer Betriebsprüfung nicht auffallen, da kein Betriebsprüfer anfängt die Autos abzugleichen. Hat der Händler demnächst mal weniger Gewinn bucht er das Auto nachträglich wieder als verkauft aus. Am besten mit einem Mitarbeiterkaufvertrag als Hagel oder Motorschaden. Dann hat er das Auto "offiziell" mit Verlust verkauft, die Kohle in der Tasche und ist auch steuerlich fein raus.

Oder eben - doch einfach nur Angst, das was kaputt gehen könnte... :-)

Also ganz so hart würde ich das jetzt nicht sehen:

Ich habe immer von privat gekauft, weil ich den Aufpreis für den Händler nicht bezahlen wollte. In der Summe sind das bis jetzt viele 1000 Euros, die ich gespart habe.

Wenn der Händler/Verkäufer den Wagen zu einem Preis anbietet, der mit privaten Verkäufern konkurriert ist das doch okay. Es gibt doch für den Köufer keinen Kaufzwang.

Ich zum Beispiel verkaufe gerade meine Firmenwagen (Alpina B3). Das Risiko einer Gewährleistung für den teuren Motor will ich nicht tragen. Daher geht nur weg von privat nach privat oder über meine Firma an eine Firma (unter Ausschluss von Gewährleistung).

Ich sehe da nichts unredliches dran.

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa

Hi,

 

wir haben uns heute einen 3er BMW angeschaut und wollten diesen evtl. kaufen.

Was mir aber nun äußerst komisch vorgekommen ist das er den anscheinend "privat" verkaufen wollte.

Der Wagen stand in seiner Firma und dort haben wir den auch angeschaut.

Was mich nun interessieren würde ist ob er durch solche Tricks die Gewährleistung umgehen will und ob er durch solche Verkaufstricks damit durch kommt?

 

 

Tom

Leider gibts es diese Tricks.

Es kann aber auch einen anderen Hintergrund haben. So hatte mir mein Händler angeboten, statt einer Inzahlungnahme bei Neukauf meinen "Alten" kostenlos auf den Hof zu stellen, um ihn so dort "privat" zu verkaufen.

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