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Junge Sterne Garantie für die Katz ?

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 20. September 2014 um 11:17

War jetzt 2 x mit meinem Auto in der Niederlassung wegen Frostschutzgeruch und Kühlwasserverlust. Siehe den Thread dazu. Leider wurde bisher nichts gefunden.

Was mich aber echt verärgert hat, ist jedes Mal die Aussage " Das wird nicht abgedeckt durch die junge Sterne Garantie" Selbst das abdrücken der Kühlanlage wurde mit über 80 Euro in Rechnung gestellt, den Leihwagen musste ich auch 2 x bezahlen. Der Kühlwasserverlust ist nach wie vor vorhanden, allerdings sehr gering. Ein schwieriges Problem, ist mir absolut bewusst. Aber mich jedes mal zur Kasse zu bitten ist nicht fair. Ein Bekannter musste, trotz der jungen Sterne Garantie, 1500 Euro für einen defekten Scheinwerfer oder ein damit zusammenhängendes Steuergerät bezahlen.

Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht die Garantie Bedingungen zu studieren. Leider habe ich dann feststellen müssen, dass doch einiges von der Garantie ausgenommen wird. Zumal sie beworben wird wie eine Neuwagengarantie.

Beste Antwort im Thema

Fahre seit 40 Jahren Mercedes. Habe früher alles selbst gemacht. Die Teile waren dabei stets preiswerter als bei anderen Marken.

Jetzt einen E 350 CDI mit "junger Sterne Garantie". Als sich nach gut einem Jahr ein Sensor vom Totwinkelassistent gelöst hat (kein Unfall; keine äußere Einwirkung) musste dieser recht aufwendig/teuer neu befestigt werden. Die Garantie wurde verweigert und ich musste 300 € hierfür selbst zahlen.

Es fällt weder unter Garantie noch unter Kulanz, wenn 4 Jahre alte Mercedes-Fahrzeuge einfach auseinander fallen. Das war damit mein letzter Mercedes.

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 20. September 2014 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Hausi61

War jetzt 2 x mit meinem Auto in der Niederlassung wegen Frostschutzgeruch und Kühlwasserverlust. Siehe den Thread dazu. Leider wurde bisher nichts gefunden.

Was mich aber echt verärgert hat, ist jedes Mal die Aussage " Das wird nicht abgedeckt durch die junge Sterne Garantie" Selbst das abdrücken der Kühlanlage wurde mit über 80 Euro in Rechnung gestellt, den Leihwagen musste ich auch 2 x bezahlen. Der Kühlwasserverlust ist nach wie vor vorhanden, allerdings sehr gering. Ein schwieriges Problem, ist mir absolut bewusst. Aber mich jedes mal zur Kasse zu bitten ist nicht fair. Ein Bekannter musste, trotz der jungen Sterne Garantie, 1500 Euro für einen defekten Scheinwerfer oder ein damit zusammenhängendes Steuergerät bezahlen.

Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht die Garantie Bedingungen zu studieren. Leider habe ich dann feststellen müssen, dass doch einiges von der Garantie ausgenommen wird. Zumal sie beworben wird wie eine Neuwagengarantie.

Die "junge Sterne Garantie" ist tatsächlich praktisch identisch mit der "Neuwagengarantie".

Die Kosten bei einem Kühlwasserverlust wären auch über die "Neuwagengarantie" nicht gedeckt.

Auch hier hättest Du die Kosten i.d.R. selbst zu tragen.

Es sei denn, der Wagen wäre mit diesem Problem bereits ausgeliefert worden. Dann läge ein Mangel vor, aber kein Garantiefall :-)

Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung vertraut machen.

 

Ich hatte mit meinem ex bmw mal ein ganz ähnluches problem! Unerklärlicher kühlmittelverlust... Kühler wurde abgedrückt, oel wurde gecheckt... Alles ear ok und dennoch musste ich alle 1000 km wasser nachkoppwm. Die ursache habe ich dann durch zufall entdeckt. Es gab ein paar verdächtige wasserflecken an einer stelle wo kein wassee sein darf. Es war so, fass die wapu undicht war und im betrieb tropfte. Die tropfen trafen auf den keilriemen, der sie dann an die stelle geschleudert hat, wo sie mir dann aufgefalles sind. Daher ist mein tipp: Wasserpumpe

Themenstarteram 21. September 2014 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Pragmatiker62

Zitat:

Original geschrieben von Hausi61

War jetzt 2 x mit meinem Auto in der Niederlassung wegen Frostschutzgeruch und Kühlwasserverlust. Siehe den Thread dazu. Leider wurde bisher nichts gefunden.

Was mich aber echt verärgert hat, ist jedes Mal die Aussage " Das wird nicht abgedeckt durch die junge Sterne Garantie" Selbst das abdrücken der Kühlanlage wurde mit über 80 Euro in Rechnung gestellt, den Leihwagen musste ich auch 2 x bezahlen. Der Kühlwasserverlust ist nach wie vor vorhanden, allerdings sehr gering. Ein schwieriges Problem, ist mir absolut bewusst. Aber mich jedes mal zur Kasse zu bitten ist nicht fair. Ein Bekannter musste, trotz der jungen Sterne Garantie, 1500 Euro für einen defekten Scheinwerfer oder ein damit zusammenhängendes Steuergerät bezahlen.

Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht die Garantie Bedingungen zu studieren. Leider habe ich dann feststellen müssen, dass doch einiges von der Garantie ausgenommen wird. Zumal sie beworben wird wie eine Neuwagengarantie.

Die "junge Sterne Garantie" ist tatsächlich praktisch identisch mit der "Neuwagengarantie".

Die Kosten bei einem Kühlwasserverlust wären auch über die "Neuwagengarantie" nicht gedeckt.

Auch hier hättest Du die Kosten i.d.R. selbst zu tragen.

Es sei denn, der Wagen wäre mit diesem Problem bereits ausgeliefert worden. Dann läge ein Mangel vor, aber kein Garantiefall :-)

Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung vertraut machen.

Innerhalb eines 1/2 Jahres geht man davon aus das der Fehler schon bei Auslieferung vorlag und müsste dann ohne wenn und aber unter die Garantie fallen. Bei dem Beispiel mit dem Scheinwerfer, war ein Steuergerät kaputt und wurde ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt.

Da habe ich aber deutlich andere Ansprüche an eine fast Neuwagengarantie.

 

 

am 21. September 2014 um 14:00

Zitat:

Innerhalb eines 1/2 Jahres geht man davon aus das der Fehler schon bei Auslieferung vorlag und müsste dann ohne wenn und aber unter die Garantie fallen. Bei dem Beispiel mit dem Scheinwerfer, war ein Steuergerät kaputt und wurde ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt.

Da habe ich aber deutlich andere Ansprüche an eine fast Neuwagengarantie.

Andere Ansprüche als die, die in den Garantiebedingungen festgelegt sind?

Wieso schliesst Du sie dann ab?

 

Die MB 100 (geschweige denn 80) oder JS Garantie sind bei Weitem nicht mit einer Werksgarantie (Gewährleistung sowieso außen vor) vergleichbar und kommen nicht an die Leistungen und die Toleranz bei Kulanzabwicklungen ran (wobei ich MB, und insbesondere meine Werkstatt, i.A. für sehr kulant halte, aber auch hier bestätigen leider Ausnahmen die Regel). So werden z.B. polternde Fahrwerke, vibrierende Bremsen oder auch gerissene Teilleder-Sitzbezüge innerhalb der WG anstandslos getauscht, während man bei der Car-Garantie/JS keine Ansprüche geltend machen kann und auf die Kulanz von MB und der Werkstatt angewiesen ist.

Was diese alles ausschließen wird in den Garantiebestimmungen unter §2, Abs.2 deutlich gemacht.

Klick!

Hausi61, ich befürchte dass Deine aufgeführten Kosten von 80.-€ bei der Werkstatt unter die Kategorie 2s fallen. Dass sie Dir dafür aber 2 x Kosten für das Ersatzfahrzeug abknöpfen ist natürlich kein feiner Zug, da wäre etwas mehr Toleranz dem Kunden gegenüber sicher der noblere Weg gewesen und hätte die Wogen eher geglättet.

Was mich jedoch an Deiner Aussage in dem anderen Thread irritiert ist, dass der Ausgleichsbehälter einmal komplett entleert war. Dass darf auf keinen Fall vorkommen. Das Kühlsystem ist ein geschlossenes System, sprich, hier darf eigentlich so gut wie kaum ein Wasserverlust stattfinden, und schon gar nicht in der Menge während dem Alter bzw. der Laufleistung Deines Wagens (weiß nicht ob ich es verwechsle, aber meine deiner hatte recht wenig km).

Hier wäre vvlt. ein Punkt wo Du nochmals bei der Werkstatt ansetzen könntest, evtl. liegt e46e mit seinem Vorschlag der defekten Wasserpumpe richtig, dann wärst Du wieder vorne, denn eine defekte WaPu wird von der Garantie abgedeckt.

Wenn Deine Werkstatt jedoch so unflexibel reagiert, würde ich als erstes erwägen diese zu wechseln.

Themenstarteram 21. September 2014 um 18:05

Das Kühlsystem wurde 2 x abgedrückt, angeblich über mehret Stunden. Würde das denn nicht auffallen wenn die Wasserpumpe defekt wäre?

Bei mir hat die nur während sie in betrieb war geleckt. Das abdrücken erfolgt aber nicht bei laufendem motor soweit ich weiss

So ist es, das System wird bei nicht laufendem Motor abgedrückt. Bedeutet, sollte die Wapu eine Undichtigkeit aufweisen, muss man die Leckage nicht zwangsläufig beim Abdrücken sehen.

Jedoch ist es so, dass das Wapu-Gehäuse an der undichten Stelle eine Art Kruste vom austretenden Wasser bilden würde, sollte also relativ einfach durch visuelle Kontrolle, und danach auch mal mit laufendem Motor überprüfbar sein.

Der Supergau wäre die undichte Zylinderkopfdichtung. Eher unwahrscheinlich, aber nicht zu vernachlässigen beim Risiko des kapitalen Motorschadens (MB 100 haste? Die deckt das ab :D ).

Auch das kannst Du auf die Schnelle relativ einfach mit einer sicheren Methode selber prüfen:

Motor anlassen, Deckel vom Ausgleichsbehälter abnehmen (Vorsicht, nicht im heißen Zustand!), wenn dass Wasser darin ruhig und ziemlich glatt steht, alles i.O. Wenn es aber deutlich blubbert wie wenn es kocht... ja dann ist high noon, sprich der Zyl.kopf ist hin.

Fahre seit 40 Jahren Mercedes. Habe früher alles selbst gemacht. Die Teile waren dabei stets preiswerter als bei anderen Marken.

Jetzt einen E 350 CDI mit "junger Sterne Garantie". Als sich nach gut einem Jahr ein Sensor vom Totwinkelassistent gelöst hat (kein Unfall; keine äußere Einwirkung) musste dieser recht aufwendig/teuer neu befestigt werden. Die Garantie wurde verweigert und ich musste 300 € hierfür selbst zahlen.

Es fällt weder unter Garantie noch unter Kulanz, wenn 4 Jahre alte Mercedes-Fahrzeuge einfach auseinander fallen. Das war damit mein letzter Mercedes.

am 19. Juli 2016 um 18:07

Ich habe keine Junge Sterne abgeschlossen. Normale Gebrauchtwagengewährleistung für ein Jahr macht praktisch das gleiche. Die Versicherungen sind nicht dumm und wollen auch Geld verdienen, das bedeutet dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer mehr einzahlt, als er von der Garantie bezahlt bekommt --> lohnt sich nicht.

Grundsätzlich sollte man nur Dinge versichern, deren Verlust man nicht bezahlen könnte (Gebäudeversicherung, Hausrat, Vollkasko bei Bedarf für das Gewissen) - alle anderen Versicherungen sind statistisch gesehen Bullshit.

am 7. Dezember 2021 um 23:39

Zitat:

@Spannungsprüfer42393 schrieb am 20. September 2014 um 21:44:04 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Hausi61

War jetzt 2 x mit meinem Auto in der Niederlassung wegen Frostschutzgeruch und Kühlwasserverlust. Siehe den Thread dazu. Leider wurde bisher nichts gefunden.

Was mich aber echt verärgert hat, ist jedes Mal die Aussage " Das wird nicht abgedeckt durch die junge Sterne Garantie" Selbst das abdrücken der Kühlanlage wurde mit über 80 Euro in Rechnung gestellt, den Leihwagen musste ich auch 2 x bezahlen. Der Kühlwasserverlust ist nach wie vor vorhanden, allerdings sehr gering. Ein schwieriges Problem, ist mir absolut bewusst. Aber mich jedes mal zur Kasse zu bitten ist nicht fair. Ein Bekannter musste, trotz der jungen Sterne Garantie, 1500 Euro für einen defekten Scheinwerfer oder ein damit zusammenhängendes Steuergerät bezahlen.

Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht die Garantie Bedingungen zu studieren. Leider habe ich dann feststellen müssen, dass doch einiges von der Garantie ausgenommen wird. Zumal sie beworben wird wie eine Neuwagengarantie.

Die "junge Sterne Garantie" ist tatsächlich praktisch identisch mit der "Neuwagengarantie".

Die Kosten bei einem Kühlwasserverlust wären auch über die "Neuwagengarantie" nicht gedeckt.

Auch hier hättest Du die Kosten i.d.R. selbst zu tragen.

Es sei denn, der Wagen wäre mit diesem Problem bereits ausgeliefert worden. Dann läge ein Mangel vor, aber kein Garantiefall :-)

Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung vertraut machen.

Ha ja ja selten so gelacht die Junge Sterne Garantie hat gewaltige Ausschlüsse Innen Raum komplett . Verkleidungen etc .. alle Fahrwerkskomponeten sind ausgeschlossen und das explizit in der Garantie aufgezählt….

Mann sollte sich den gebrauchten schon genau anschauen … bei der Neuwagen Werksgarantie ist jedes Bausteil! Mit einer Gewährleistung abgedeckt zumindest 6 Monate danach greift die beweisumlast … also Augen auf

Sprichst Du von jetzt oder den Garantiebedingungen von vor 7 Jahren?

Leichenschänder...

Wo gräbt man eigentlich solche "Oldies" aus...:D

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