ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ist eine GAP Versicherung sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Ist eine GAP Versicherung sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Themenstarteram 5. November 2015 um 9:50

Ist eine GAP Versicherung immer noch sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Hi,

ich habe seit 2 1/2 Jahren einen Neuwagen.

Die ersten 2 Jahre war dieser über die 24 monatige Neuwertentschädigung zu 100% abgesichert, sodass mir im Falle eines Totalschadens kein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

Danach hatte man mir empfohlen eine GAP Versicherung (50 € pro Jahr) abzuschliessen, um weiterhin zu 100% abgesichert zu sein.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, in wie weit diese sinnvoll ist, da das Fahrzeug in 6 Monaten abbezahlt ist (normaler Ratenkredit 36x 250 €/Monat). Es ist also bei der Bank noch eine Restfoderung in Höhe von 1500 € offen. Der Wiederbeschaffungswert des PKW ist akuell ca. 8000 €.

Zahlt die GAP Versicherung eigentlich nur wenn die Restforderung der Bank über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist oder auch dann wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Meine Versicherung konnte mir diese Frage leider nicht beantworten.

In den Versicherungsinformationen heißt es:

A.2.19.1 Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung und mitversicherter GAPDeckung

ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten

oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags

den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung,

der Rest- und Altteile sowie der Selbstbeteiligung.

Ähnliche Themen
29 Antworten

Macht keinen Sinn.

Ich dachte immer die GAP Versicherung zahlt immer die Restforderung im Falle eines Totalschadens an die Bank zurück. Schliesst also die restliche Lücke. Und ich bekomme dennoch den aktuellen Zeitwert den KFZ.

Die GAP Deckung macht also nur solange Sinn, bis die Restforderung der Bank niedriger ist, als der Wiederbeschaffungswert des KFZ?

Ja!

Die GAP-Deckung ist eigentlich für Leasing gedacht, wo sich deine Konstellation i. d. R. nicht ergibt.

Du bekommst bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung.

Dieser ist beim Leasing i. d. R. niedriger, als die Restforderung des Leasingebers.

Diese Lücke schließt die GAP-Deckung.

Bist Du Dir da 100% sicher?

Es heißt ja auch extra, dass die GAP Versicherung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge gilt.

Irgendwie bekomme ich immer widersprüchliche Aussagen...

Jedenfalls habe ich eben einen Rückruf meiner Versicherung erhalten. Die teilten mir mit, dass im Falle eines Diebstahls/Totalschadens, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, noch die ausstehende Restforderung der Bank beglichen wird, durch die GAP Deckung. Egal wie hoch die Restforderung der Bank noch ist.

Zitat:

@mr999 schrieb am 5. November 2015 um 15:16:35 Uhr:

Bist Du Dir da 100% sicher?

Es heißt ja auch extra, dass die GAP Versicherung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge gilt.

Irgendwie bekomme ich immer widersprüchliche Aussagen...

Jedenfalls habe ich eben einen Rückruf meiner Versicherung erhalten. Die teilten mir mit, dass im Falle eines Diebstahls/Totalschadens, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, noch die ausstehende Restforderung der Bank beglichen wird, durch die GAP Deckung. Egal wie hoch die Restforderung der Bank noch ist.

Ist natürlich immer so eine Sache mit telefonischen Auskünften...

 

 

Zitat:

@mr999 schrieb am 5. November 2015 um 15:16:35 Uhr:

Bist Du Dir da 100% sicher?

...

Wann ist man schon zu 100% sicher?

Aber lies selber:

http://www.kfz-versicherung724.de/.../...gleasing-fahrzeugfinanzierung

wüsste nicht was dir die GAP bei 1.500 € Restforderung der Bank bringen soll wenn das Auto 8.000 € Wert hat.

Ich kenn die GAP auch nur so, dass damit die Differenz zwischen Kaskoleistung und Forderung des Kreditgebers/Leasinggebers ausgeglichen werden soll. Keine Differenz = keine Leistung.

Natürlich kann sie hier auch Sinn machen.

Es stellt sich hier einfach die Frage, wieviel er bereits vom Auto selber bezahlt hat.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 5. November 2015 um 21:05:37 Uhr:

Natürlich kann sie hier auch Sinn machen.

Es stellt sich hier einfach die Frage, wieviel er bereits vom Auto selber bezahlt hat.

Liest du auch, bevor du schreibst?

Warum soll ich lesen.

Ich habe mein Wissen nicht aus google.

Die Fragestellung sollte man aber schon lesen, bevor man sich äußert.

Habe ich auch und ich habe sie auch richtig beantwortet.

Die 1500,- € Angabe sind zu wenig.

Es kommt drauf an, wie die gesammte Finanzierung aussieht, ob die GAP Deckung Sinn macht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ist eine GAP Versicherung sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?