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Infos zwecks Gewerbegründung...zwcks Urheberrecht von Replicas
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Hallo
Also ich spekuliere mit dem Gedanken ein Kfz-Gewerbe in Form von Replica Bau und Verkauf zu eröffnen...
Nun stellt sich mir ja die erste Frage...
Wer hat das Urherrecht von solchen Fahrzeugen...Ist es eigentlich möglich solche Fahrzeuge auf Gewerbebasis zu verkaufen ohne "Millionen" für die Karosserieformen und Technik usw. bezahlen zu müssen...
Wo finde ich soetwas heraus oder könnt ihr mir direkt weiterhelfen.
Spekuliere da in Richtung Cobra oder ähnliche Sportwagen...
Desweiteren möcht ich insg. 3-4 verschiedene Typen anbieten damit für jeden was dabei ist...
Als Bsp. Cobra mit BMW 6 Zylinder 193PS für den normal sparsam User bis zu nem Waschechten AMI Bigblock....hmmm...
Ich hab mal bei einer Firma (die Bausätze gewerblich verkauft.ZUSAMMENGEBAUT oder einzeln..) kontakt aufgenommen um zu fragen ob man denn einen alten Audi V8 Motor einbauen könnte (Technisch und Zulassungstechnisch) und die meinten das sollte keine großen Probleme verursachen... Aber als Gewerbeperson wollen die mir keine Bausätze verkaufen...naja verständlich...ich würde ihnen ja das Geschäft etwas vermiesen... Somit sollten die 6er von BMW auch einbautechnisch machbar sein....wenn schon son oller alter Audi V8 reinpasst. |
keiner ne idee?
Gefahr! H334
Moin,
Also ... im Grunde ist das Spiel recht einfach ...
Du darfst KEINE Embleme, Abzeichen, Bezeichnungen und Namen verwenden, bei denen es einen Rechteinhaber gibt. Du könntest also nicht eine Replika vom Porsche 911 bauen ... und diese Porsche 911 nennen, du dürftest KEINE Porscheembleme verbauen etc.pp. (Die könnten nur deine Käufer nachträglich montieren).
Also du darfst von niemandem irgendwelche bestehenden Rechte verletzen.
Die Rechte am Design der Karosserie verfallen nach einer gewissen Zeit. Welche das ist, ist in der GVO der EU verewigt (Die wurde vor kurzem geändert, ich meine 3 oder 5 Jahre sogenannter Designschutz). Sofern du also nen Oldie als Karosserie nachbilden willst ... sollte das kein Problem sein. Denk jedoch daran, das du ja ein Chassis benötigst, und dieses eine TÜV Abnahme benötigt. Man stellt sich das vielleicht einfach vor ... aber so einfach ist das nicht. Schließlich willst du das Auto ja "Neu" zum Verkehr zulassen. Auch bei Motoren gibt es ein kleines Problem. Da du ja eine Neuzulassungs zum Verkehr erwirken musst ... muss dein Motor zwingend die Euro 4 Norm erfüllen. So einfach ist das auch wiederum nicht.
Einfacher dürfte es sein ... bestehende Fahrzeuge und Chassis zuzulassen die bereits einmal zum Verkehr zugelassen waren.
MFG Kester
ahhh
danke. das war schonmal sehr hilfreich.
aber wie ist das denn mit H-Zulassungen? Bei jedem Geschäft bei dem man nachfragt bekommt man die Aussage dass man sich aussuchen könnte ob er dann als Oldtimer läuft oder als Neuzulassung...
Deshalb dachte ich eigentlich Oldtimer ist besser weil dann das Problem mit Euro 4 und auch die "schwierige" Tüv abnahme bei extrem Umbauten. wegfallen würde... das betrifft ja nur Neuzulassungen...
wie das funktioniert mit der Oldtimer Zulassung bin ich gerade am erfragen...
Chassis würde ich natürlich schon "getestet" kaufen...also nicht selber basteln und dann damit zum Tüv...das würde zu viel Geld kosten und obs dann auch wirklich hält...ich weis ned so recht. Ausserdem sollten die Fahrzeuge ja auch einigermaßen sicher sein. Ich will ja nicht das einen meiner Kunden die Kiste auseinander fällt.
Und wie ist das Patentrecht bei Motoren? Könnte mir da noch jemand weiterhelfen? Ich dachte eigentlich dass ich gebraucht/unfallfahrzeuge kaufe die Motoren kompl. "aufbereite" (alle Lager/Dichtungen...Ventile tauschen...Zylinder honen...alles das was man bei "Austauschmotoren" auch neu macht). Als beispiel eben die "Unterhaltsgünstigeren" BMW Sechzylinder und die "kleinen" V8 von Audi da die alle ja doch ein schönes Stück weniger Sprit brauchen wie die AMIs und trotzdem sehr gute Fahrleistungen bieten.
Gefahr! H334
Moin,
Ähh ... Damit ein Fahrzeug als OLDTIMER zugelassen werden kann, müssen seit seiner EZ 30 Jahre nachweisbar vergangen sein.
Dies läßt sich häufig anhand einer Fahrgestellnummer festmachen. Ergo ginge sowas nur, wenn du bereits einmal zugelassene Fahrzeuge erwirbst. Und selbst da gibt es schon ein Problem. Nämlich das der TÜV von dir die zeitgenössischkeit des Umbaus nachgewiesen haben möchte.
Wenn du sagen wir ein Chassis bei Caterham kaufst ... und nen Motor bei BMW ... wird das eine Neuzulassung werden, da das Chassis ja noch nie irgendwo zugelassen war. Die rein "klassische" Anmutung eines Fahrzeugs reicht nicht aus.
Ich halte es für WESENTLICH einfacher, wenn du das mit neuen Komponenten und einer Neuzulassung machst. OK, schränkt natürlich ein wenig die Motorenwahl ein.
Ähh ... wenn du einen Motor kaufst, kannst du mit dem tun und machen watt du willst. Du dürftest den Motor nur nicht nachbauen lassen.
MFG Kester
Infos zwecks Gewerbegründung...zwcks Urheberrecht von Replicas
hmmmm
wohl doch schwerer als ich dachte...ich geh am Montag mal zum Tüv bei uns und frage da mal etwas genauer nach...
hoffentlich wimmelt der mich nicht gleich wieder ab wie sonst immer.....
naja...schau ma mal...
aber an euch erstmal vielen dank.
mfg
joe