In der Schweiz geblitzt worden - Welche Gesetze gelten?
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Hallo zusammen,
habe über Fronleichnam mit ein par Kumpels eine Motorradtour in die Schweiz unternommen. Jetzt, 3 Wochen später bekomme ich Post von der Kantonspolizei aus dem Kanton Uri. Vorwurf: 21Kmh Geschwindigkeitsüberschreitung bei zulässigen 50Kmh innerorts !!!
Nun einige Fragen...
- Es wird geschrieben, dass es sich hierbei um eine erhebliche Überschreitung der zul. Geschw. handelt, und das ordentliche Verfahren (Anzeigeerstattung an die zuständige Strafinstanz) angewandt wird. Mit welchen Folgen muss ich hier rechnen?
- Angenommen ich war zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer und weiß auch nicht mehr wer das Fahrzeug gefahren hat. Denn wir haben die Fahrzeuge immer untereinander getauscht. Wird dann automatisch der Fahrzeughalter haftbar gemacht? Wie wird allgemein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz geahndet, ist Halter oder Fahrer haftbar?
- Ich wurde aufgefordert die Personalien des verantwortlichen Lenkers innert 10 Tagen vorzuweisen. Was würde passieren wenn ich mich nicht mehr bei den Kollegen melde?
- Mit welchen Folgen (außer einer enormen Geldbuße) habe ich zu rechnen? Kann ich Punkte bekommen? Gälte ein Fahrverbot nur in der Schweiz oder auch in Deutschland?
Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal. Aber ich hätte gerne gewusst in was ich mich da reingeritten habe. Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen...
Danke und Gruß Yannik |
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Hallo!
Einen Bekannten ist vor ca. 2 jahren ähnliches passiert!
Hat auch Post bekommen mit 24km/h zu schnell und einer aufforderung zur Zahlung von 250€! Diese mit einer Frist belegt, welche er hat verstreichen lassen ohne zu zahlen! Jetzt hat er 10 jahre Fahrverbot in der Schweiz (2 sind schon vorbei)! Das Geld kann nach seiner Aussage nicht eingeklagt werden, in den Fall daß er nicht vor Ort angehalten wurde!
Wie gesagt das war 2006! Ich persönlich fahre um die Schweiz immer einen großen Bogen!
Gruß Kabaman
Vorfahrer
Zahlst Du nicht, egal wer gefahren ist, kannst Du die Schweiz für die nächsten Jahre aus Deinem Programm streichen. In die EU werden sie ja nicht eintreten, von daher wird es auch in Zukunft kein Rechtshilfeabkommen geben.
21km/h drüber ist ja in der Schweiz schon kurz vor der Todesstrafe. Ab 30 drüber kommt es dieser ziemlich nahe, gefühlt.
Zahlen und wieder hin fahren. Draussen bleiben und ignorieren. Du hast die Wahl.
Das deutsche Punktekonto ist davon völlig unberührt.
Schreib das doch der Schweizer Polizei, genau wie Du es oben geschildert hast.
Ihr habt Mopeds getauscht und Du weißt nicht mehr, wer gefahren ist.
Den Namen Deines Kumpels musst Du ja nicht nennen.
Beweisfotos gibt´s ja keine, oder?
Würde mich mal interessieren, was dabei rauskommt.
Vielleicht wird´s ja eingestellt. Allerdings schwer vorstellbar.
Schweizer sind geldgeil.
ob ihr die Mpoeds getauscht habt oder nicht ist in der Schweiz völlig egal. Dann haftet der Besitzer.
Es sei denn, einer deiner Kumpels gibt das zu, dass er gefahren ist, Um die Strafe kommt ihr dabei nicht rum.
Musst halt mal bei der Polizei das Foto anfordern, sofern es eines gibt, dann musst das mit deinen Kumpels ausmachen ....
ansonsten: zahlen, oder fahrverbot....