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identischer X6 E71 und X6 F16 vergleichbar?

BMW X6
Themenstarteram 23. Mai 2015 um 10:02

Hallo Leute,

ich würde Euch gerne mal um Rat fragen und Eure Meinung dazu hören

und danke schon vorab für Eure Zeit und Eure Bemühungen!!!

Kann man von vergleichbaren!!! / gleichwertigen!!! Fahrzeugen reden???

Und zwar vom BMW X6 40d E71 EZ. 11.2014, 0 Kilometer, LP. ca. 90 TEuro im Verhältnis zum

identisch! ausgestatteten BMW X6 40d F16, 0 Kilometer???

Oder kann dieses nur ein Sachverständiger klären?

Nochmals Danke vorab.

Gruß,

X6Driver2014

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@x6Driver2014 schrieb am 23. Mai 2015 um 16:01:27 Uhr:

...sorry falls ich mich zu undeutlich ausgedrückt haben sollte...

ob es vergleichbare Modelle sind?

ob sie gleichwertig sind?

es geht nicht um den finanziellen Wert

ob zum Beispiel der neue X6 F16 ein vergleichbares Modell zum "alten" X6 E71 darstellt ???

Hi, ich habe über Pfingsten den neuen M50d meines :) da mein "Alter" 50i gerade diverse neue Antriebsteile bekommt (s. Thraed 50i Motorprobleme). Innen sieht der F16 mit dem IPad ähnlichen Bildschirm, dem griffigen M-Lenkrad, Ambientebeleuchtung, etc. nicht schlecht aus. Wenn ich ihn allerdings von hinten betrachte, seh ich nur emotionsloses Plastik. Es fehlt mir von außen der "J.Lo.-Hintern" des E71. Zum Motor: der 50d zieht brutal an, ihm geht aber über 5" die Puste aus, wo mein 50i erst richtig Spaß macht, und von V8-Brummen, bzw. Klappenauspuff konnte ich nichts hören. Nach einer heißen Runde Landstraße im Sport+ Modus stand die Uhr auf 13,7 L/100km, wohlgemerkt Diesel. Mein 50i braucht bei vergleichbarer Fahrweise ca. 10% mehr, jedoch Benzin. Die M-Lenkung ist beim Rangieren im Vergleich zur Aktivlenkung eine Katastrophe, und das ständige An/Aus der Start-Stopp im Comfort/Öko-Modus nervt mich. Die Nebelscheinwerfer beim neuen gehen in dieser Postion schon gar nicht... Sorry, an alle, die schon den neuen fahren, meiner subjektiven Meinung nach passiert hier das Gleiche wie bei Audi, man kann von Vorne fast nicht mehr unterscheiden ob ein X3, 4, 5 oder 6 auf einen zukommt. Freue mich schon, wenn ich meinen guten alten X6 nächstes Wochenende wieder unter dem Hintern habe... :D

Wünsche Euch allen noch schöne Pfingsten

ULI

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Zitat:

@x6Driver2014 schrieb am 23. Mai 2015 um 12:02:40 Uhr:

Hallo Leute,

ich würde Euch gerne mal um Rat fragen und Eure Meinung dazu hören

und danke schon vorab für Eure Zeit und Eure Bemühungen!!!

Kann man von vergleichbaren!!! / gleichwertigen!!! Fahrzeugen reden???

Und zwar vom BMW X6 40d E71 EZ. 11.2014, 0 Kilometer, LP. ca. 90 TEuro im Verhältnis zum

identisch! ausgestatteten BMW X6 40d F16, 0 Kilometer???

Oder kann dieses nur ein Sachverständiger klären?

Nochmals Danke vorab.

Gruß,

X6Driver2014

Hallo,ich denke nicht das man von "gleichwertigen"reden kann,da ein

neueres Model in meinen Augen immer mehr wert hat.

Verstehe aber auch deine Frage ehrlich gesagt nicht so richtig.

Vergleich doch einfach den LP Preis.

Themenstarteram 23. Mai 2015 um 14:01

...sorry falls ich mich zu undeutlich ausgedrückt haben sollte...

ob es vergleichbare Modelle sind?

ob sie gleichwertig sind?

es geht nicht um den finanziellen Wert!

bei identischer Ausstattung liegen knapp 1.500 Euro dazwischen... wie geschrieben es geht nicht darum...

ob zum Beispiel der neue X6 F16 ein vergleichbares Modell zum "alten" X6 E71 darstellt ???

immer noch zu undeutlich :-) ?

Für mich ja. Worauf willst du denn hinaus??? Technisch vergleichbar? Sicher nicht bis ins Mark.

Der E 71 ist per heute zu teuer, wenn nur 1500,- EUR dazwischenliegen. Ohne Existenz des neuen Modells ggf. nicht.

Allerdings ist der E71 immer noch schöner, als der F16 es je werden kann ;-)

Themenstarteram 23. Mai 2015 um 15:19

... "juristisch" vergleichbar...

der BGH hat in 2006 ein Urteil geschrieben, wonach auch bei einem Stückkauf die Nachlieferung nicht ausgeschlossen ist, sofern das nachzuliefernde KFZ vergleichbar und gleichwertig ist...

da hatte es mich nun interessiert, ob wie o.g. die beiden Fahrzeuge vergleichbar und gleichwertig sind...

z.B. ist der Golf 5 und der Golf 6 vergleichbar und gleichwertig, zwar neuer, aber ein u.a. gleichwertiges Auto...

so war meine Frage auch gemeint, der F16 ist zwar neuer, aber doch sicherlich ein verleichbares / gleichwertiges Fahrzeug zum E71...

oder ???

:-))

Wenns der Golf ist, dann auch jedes andere Auto.

Selbst wenn das juristisch bereits so definiert ist...... für mich persönlich wärenein anderes Modell auch ein anderes Auto. Was wenn das Nachfolgemodell eine andere Nomenklatur bekommen hätte, Bei Mercedes war das ja beim ML der Fall.

Dann nicht mehr gleichwertig?

äErläutere doch mal konkret DEINEN Fall, damit Licht ins Dunkel kommt.

am 23. Mai 2015 um 22:33

Was bitte heißt denn vergleichbar und gleichwertig? Vergleichbar heißt nur, daß man sie vergleichen kann. Aber vergleichen kann man alles mögliche, ohne daß das selbe dabei herauskommt. Die Frage ist also schon falsch gestellt. Und gleichwertig sind zwei Fahrzeuge, wenn sie den gleichen Wert haben, also rein finanziell. Wenn ein neues Modell kommt, ist das ältere schlagartig weniger wert, es sei denn, die Ausstattung ist beim alten besser.

Themenstarteram 24. Mai 2015 um 8:22

Danke!

Vielleicht ist es zu kompliziert für das Forum...

Die Frage ist nicht so zu verstehen, OB man sie vergleichen kann... klar kann man alles mögliche miteinander vergleichen, aber hier ist wohl laut BGH gemeint, gleichwertig, ähnlich, fast genauso usw. usw.

Konkret: kauft jemand bei einem Autohandler über das Internet einen Wagen als fabrikneu und es stellt sich dann nach wenigen Tagen heraus, dass dieser Wagen eben doch nicht mehr fabrikneu ist, kann er beim Händler sagen, liefere mir bitte den vertraglich geschuldeten fabrikneuen Wagen.

Dann kann der Händler sagen, sorry, vertraglich sicherlich mein Fehler, aber da Stückkauf vorlag und dieser Wagen fabrikneu nicht mehr zu bekommen ist, kann ich wie vertraglich geschuldet auch keinen fabrikneuen Wagen mehr liefern.

Und nun kommt ein Gericht und sagt, auch bei Stückkauf ist der Anspruch auf Nacherfüllung, also Lieferung eines fabrikneuen Wagens, nicht generell ausgeschlossen, solange der lieferbare fabrikneue Wagen... vergleichbar und gleichwertig zum vertraglich falsch gelieferten Wagen im Verhältnis steht...

frei kommentiert von mir...

Heisst also wohl, habe ich einen falschen X6 geliefert bekommen, könnte ich zum Beispiel nicht verlangen, liefert mir nun mal einen fabrikneuen X5. Dieses ist juristisch kein vergleichbares / gleichwertiges Auto.

Würde ich aber verlangen mir einen fabrikneuen X6 zu liefern, so wie es vertraglich geschuldet ist und der gelieferte X6 wäre identisch in Ausstattung wie der falsch geliefete X6...

Da ist nun meine o.g. Frage... ist der X6 F16 mit dem X6 E71 (letztes gebautes Modell) vergleichbar / gleichwertig ?

Hier ein paar Infos einer großen Niederlassung, die meine Frage positiv beantworten...

mit dem gleichen / verleichbaren Motoren

· mit den gleichen / vergleichbaren Motorleistungsdaten in Bezug auf Zylinder, Hubraum, Leistung Drehmoment

· dem gleichen Getriebe, lediglich mit einer geändert Steuerung

· dem gleichen, bis dato immer noch einzigartigen Karosseriekonzept

· dem gleichen Fahrwerksprinzip, lediglich in der Abstimmung und den Geometriewerten verändert

· den nahezu gleichen Abmessungen

Ich würde erst einmal klären, inwieweit eine EZ 11/2014 überhaupt Ansprüche auf Nacherfüllung begründet. Dann könnte sich die Frage hier schon erübrigt haben.

Das GLEICHE ist eben nicht das SELBE.

Meiner Meinung entscheidet sich das hier darin, dass von zwei unterschiedlichen Modellen (E71 und F16) die Rede ist. Wenn das noch nicht einmal Gegenstand einer Auseinandersetzung in form der realen Bewertung ist, dann ist das mit den Motoren etc. alles Wortklauberei.

Von daher ist es eben nicht MEHR vergleichbar, weil es vergleichbareres gibt. Eben einen anderen Wagen als GLEICHES Modell.

Sag, hast Du den "falschen" X 6 geliefert? Oder geliefert bekommen?

Themenstarteram 24. Mai 2015 um 10:47

nee, ist ein Bekannter aus München und der hatte dieses Problem im Februar diesen Jahres, wir hatten darüber telefoniert und ich hatte die Idee hier im Forum mal um Meinungen zu fragen...

Ist der Wagen wirklich eine EZ 11/14 oder wurde er 11/14 gebaut?

Themenstarteram 24. Mai 2015 um 14:48

der ist ez 11/14, soweit ich weiss wurden die e71 nur bis juni oder july 2014 gebaut...?

Zitat:

@x6Driver2014 schrieb am 23. Mai 2015 um 16:01:27 Uhr:

...sorry falls ich mich zu undeutlich ausgedrückt haben sollte...

ob es vergleichbare Modelle sind?

ob sie gleichwertig sind?

es geht nicht um den finanziellen Wert

ob zum Beispiel der neue X6 F16 ein vergleichbares Modell zum "alten" X6 E71 darstellt ???

Hi, ich habe über Pfingsten den neuen M50d meines :) da mein "Alter" 50i gerade diverse neue Antriebsteile bekommt (s. Thraed 50i Motorprobleme). Innen sieht der F16 mit dem IPad ähnlichen Bildschirm, dem griffigen M-Lenkrad, Ambientebeleuchtung, etc. nicht schlecht aus. Wenn ich ihn allerdings von hinten betrachte, seh ich nur emotionsloses Plastik. Es fehlt mir von außen der "J.Lo.-Hintern" des E71. Zum Motor: der 50d zieht brutal an, ihm geht aber über 5" die Puste aus, wo mein 50i erst richtig Spaß macht, und von V8-Brummen, bzw. Klappenauspuff konnte ich nichts hören. Nach einer heißen Runde Landstraße im Sport+ Modus stand die Uhr auf 13,7 L/100km, wohlgemerkt Diesel. Mein 50i braucht bei vergleichbarer Fahrweise ca. 10% mehr, jedoch Benzin. Die M-Lenkung ist beim Rangieren im Vergleich zur Aktivlenkung eine Katastrophe, und das ständige An/Aus der Start-Stopp im Comfort/Öko-Modus nervt mich. Die Nebelscheinwerfer beim neuen gehen in dieser Postion schon gar nicht... Sorry, an alle, die schon den neuen fahren, meiner subjektiven Meinung nach passiert hier das Gleiche wie bei Audi, man kann von Vorne fast nicht mehr unterscheiden ob ein X3, 4, 5 oder 6 auf einen zukommt. Freue mich schon, wenn ich meinen guten alten X6 nächstes Wochenende wieder unter dem Hintern habe... :D

Wünsche Euch allen noch schöne Pfingsten

ULI

Schaut´s Euch an: der X6 des Händlers neben meinem...

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