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Ich habe ein Problem - Unfall

Opel Astra G
Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 17:24

Hallo zusammen,

Ich bin mit den Nerven am ende. Es ist für mich so schon schlimm genug ich Bitte euch um Meinungen.

Habe einen Unfall verursacht. Fahre einen Opel Astra G Cabrio. Bei mir ist die Stoßstange, Kotflügel, Fahrertür beschädigt. Eine Werkstatt des Vertrauens macht mir den Wagen für 500 Euro.

Gegenfahrzeug ein Fiat Bravo. Er hat den Wagen vor 3 Jahren für 3.500 Euro wohl gekauft und sein Schaden ist lt. seiner Aussage ein Totalschaden und es lohnt sich nicht mehr diesen reparieren.

 

Mein großes Problem die Versicherung. Ich hatte eine Trennung einen Umzug und verpasst der Versicherung die Anschrift zu melden. Ich weiß alle schreien jetzt selber schuld aber das ist genau das was ich nicht brauche und wende mich an euch. Der Brief kam und ging zurück. Auf Umwegen habe ich die Mahnung vom 14.11.2014 zum 08.12.2014 erhalten. Habe bezahlt aber was ich nicht wusste ist, die Versicherung greift nicht mehr.

Es ist eine Katastrophe für mich.

Wie soll ich vorgehen?

Der Unfallgegner sagt sein Wagen ist 2.500 Euro wert ich könne ihm zu dem Wert einen Wagen kaufen. Ich knne mich nicht aus aber wie geht es weiter? Die schicken die Rechnung an meine Versicherung und die bezahlen erst ohne sich das ganze anzuschauen? Habe ich noch eine Chance das die Versicherung die Kosten übernimmt?

Mir geht es so schlecht damit grade

Grüße Jasmin

Beste Antwort im Thema
am 9. Januar 2015 um 7:25

Zitat:

@desenator schrieb am 8. Januar 2015 um 20:16:38 Uhr:

Komisch aber doch wenn der Geschädigte seinen Schaden noch nicht gemeldet hat,

Was hat er davon?

Schön für Dich ists aber. Dadurch weniger Druck

Mehr Geld, und ein anderes Auto. Nehmen wir mal an bei ihm ist der Zahnriemen fällig, Bremsen verschlissen, Lenkgetriebe undicht und die Kupplung rutscht durch. Dann kann er Problemlos sein Auto abstoßen und mit dem Geld ein neues kaufen wo diese Fehler nicht mehr haben . Meldet es er der Versicherung, hat er nur das Geld um die Karosserie wieder hinzurichten. Das soll jetzt für niemanden eine Unterstellung sein aber eine Möglichkeit.

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Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 17:28

Sorry für die ganzen Rechtschreibfehler aber bin total aufgebracht.

Was ich gerne wissen würde. Lasse ich mich auf ein privates Gespräch mit dem Herrn ein und zahle ihm die 2.500€. Oder hat man bessere Chancen mit der Versicherung. Kann es sein das jemand von der Versicherung sich den Schaden anschaut und selber die Kosten schätzt und es evtl günstiger werden könnte?

In Deutschland ist man verpflichtet eine KFZ Versicherung zu haben. Wenn man gekündigt wird oder keinen Schutz besitzt ist das Strafbar. Ich würde das unter der Hand regeln bevor es noch strafrechtliche Folgen hat. Er sagt du kannst ihm 2500Euro geben dann kauft er sich einen neuen? Kann man machen, aber sein altes Auto gehört dann dir.

Würde als Erstes ein persönliches Gespräch mit dem Versicherer suchen, den Sachverhalt offen darlegen und dann weitersehen.

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 17:46

Er hat den Schaden bereits meiner Versicherung gemeldet. Kann er dies denn zurück ziehen?

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 19:07

Keine weiteren Meinungen Ihr lieben?

Wirklich sicher das kein Versicherungsschutz besteht?

In der Zeitspanne vom 14.11.2014 bzw. 08.12.2014 wäre der Amtsmann zum Kennzeichen entstempeln schon längst bei Dir gewesen, das geht realtiv fix wenn die Meldung der Versicherung zur Zulassungsstelle geht das kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Das dauert keine 3 Wochen.

Grüsse

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 19:20

Ich habe zweimal bei der Versicherung angerufen und habe den Sachverhalt erklärt. Beide haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass die Versicherung ab dem 01.12. nicht greift

Dann möchte ich jetzt nicht in Deiner Haut stecken wenn es wirklich schon Deiner Versicherung gemeldet wurde.

Grüsse

Eventuell bist Du im Versicherungs Forum besser aufgehoben, da sitzen die Experten.

Könntest ja einen Moderator bitten das er diesen Thread dorthin verschiebt.

Grüsse

Warum sollte das Fahrzeug nicht mehr versichert sein, nur wegen einen Anschrift wechsel?

1. Er hat den Bravo vor drei Jahren für 3500€ gekauft...dann ist er grundsätzlich keine 2500€ mehr wert! Da stimmt was nicht...

2. Hast du jederzeit das recht, auch wenn das der Versicherung gemeldet wurde, selbst zu bezahlen. Da kann die Versicherung dich nicht höher einstufen oder sonst irgendwas machen...

Desweiteren hattest du eine Mahnung und warst noch nicht gekündigt...richtig?

3. Dann solltest du einen Anwalt konsultieren, selbst eine Beratungsstunde ist billiger, als 2500€ zu bezahlen!

Du kannst zehn Leute fragen...jeder wird dir was anderes erzählen...! Geh bitte zum Anwalt!!!

Die Versicherung will nur die Kosten sparen...

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 8:51

Danke Andre! Vielen Dank.

 

 

Ich schaue schon wie verrückt bei mobile.de nach gleichen Fahrzeugen und ja, keiner davon kostet 2.500 € bei einem Baujahr von 2001.

Mir ist bewusst, dass man bei einer Werkstatt des Vertrauens die Kosten höher geschrieben bekommt. Heute treffe ich meinen Unfallgegner um uns seinen Wagen anzuschauen. Ich nehme jemanden mit damit er es auch beurteilen kann.

 

Wird die Versicherung eigenltich sich nicht denken bei dem Preis stimmt etwas nicht und jemanden rausschicken?

 

Ich habe keine Kündigung von der Versicherung erhalten. Ich hatte zum Jahrensende gekündigt und mir einen günstigeren ausgesucht aber das war dann wohl nichts :-/

Meine Haftpflicht besteht anscheinend lt. Telefonauskunft nur dieser greift nicht für Schäden ab dem 01.12.2014. Das wusste ich nicht. Ich hatte nur eine Mahnung über Umwege bekommen die ich dann beglichen habe. Sowas passiert mir nie wieder..

Erstmal bin ich froh, das wir alle überlebt haben. Zweitens bin ich so froh, dass der Wagen kein Neuwagen war und ich ewig dafür zahlen müsste.

 

Es wäre natürlich super wenn mein Unfallgegner sich mit mir einigt und wir das so regeln und die Versicherung rausgehalten wird. Ich hoffe..

 

LG

Wenn du deine Versicherung regulär gekündigt hattest, dann geht das nur zum Ende des Versicherungsjahres, das ist zum 31.12.2014 und nicht "greift nicht für Schäden ab dem 01.12.2014.". Wird ja im allgemeinen auch im Voraus bezahlt. Ich vermute dass du quartalsweise Zahlung hattest, wegen der Mahnung. Aber wenn Dein Versicherungsschutz erloschen wäre , hätte man dir auch schon von Amts wegen die Zulassung abgekratzt, wie bereits ein Vorschreiber angedeutet hat.

Der Unfallgegner soll sich an die Versicherung wenden: Versicherungen sind ja auch eine Art "passiver Rechtschutz" da sie unberechtigte Ansprüche ablehnen, und wenn der mehr oider weniger "objektive" Kostenvoranschlag eines vereidigten Sachverständigen einen Instandsetzungspreis XX € ergibt, wird das im allgemeinen auch so anerkannt. In dieser preislichen Größenordnung wird es sich nicht lohnen noch ein Gegengutachten zu erstellen da jeder Gutachter auch bezahlt werden will, unabhängig von seinem "Ergebnis".

Danach kannst Du dir noch mit Hilfe des "Schadenfreiheitsrechners" überlegen wie sinnvoll es ist einen bereits regulierten Schaden selber zu übernehmen um deine Schadensfreiheitsrabatte zu retten.

Was der Unfallgegner vor 3 Jahren für ein Schnäppchen gemacht hat, dürfte keine Rolle spielenm da es nur um den Wiederbeschaffungswert geht, d.h. für ein besonders tolles oder einzigartiges Fahrzeug kriegt er auch mehr Geld als du bei "Mobile" findest.

Die Versicherung wird nach meiner Meinung auf jedenfall zahlen müssen. Die Frage ist allerdings ob sie die Kosten zurückfordern kann. Schwierig einzuschätzen, erstrecht weil wohl auchnoch ein Versicherungswechsel stattgefunden hat. Wird der Schaden über die Vers. abgerechnet und die fordert die Kosten zurück kanns schnell noch teurer werden.

ADAC Mitglied? Selbst ohne Plus gäbs da eine kostenlose rechtliche Erstberatung.

Edit: Wer hat wann welche Vers. wie gekündigt. Entweder muss die alte zahlen oder die neue. Zumindest wenn der Wechsel von der neuen in die Hand genommen wurde...

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