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HUK24 - Partner als weiteren Fahrer

Themenstarteram 27. März 2015 um 13:05

Kurze Frage:

Ziehe erst in ein paar Monaten mit meinem Partner zusammen - ich habe ihn für mein Fahrzeug mitversichert.

Aktueller Status bei der HUK24:

"Aktuell: ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, mein Kind und weitere Personen"

Kann es Probleme geben, wenn wir noch nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen oder ist das eher irrelevant... Andere Auswahlpunkte sind zB 'Ehepartner' - dem ist ja erst Recht noch nicht so...

Hatte so einen ähnlichen Fall schon mal jemand?

Kann die HUK sich weigern zu zahlen, sollte er einen Unfall verursachen oder nehme ich es gerade zu genau mit der Bezeichnung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 27. März 2015 um 17:40:35 Uhr:

 

Ich würde einfach beim Versicherer anrufen und fragen, ....

Bei einem Onlineversicherer .... :D

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Nein, er ist ja Dein Lebenspartner.

Es gibt auch Ehepaare, wo jeder eine andere Wohnung hat.

Themenstarteram 27. März 2015 um 13:32

Also alles easy, brauch ich mir keine Gedanken machen?

Wenn ich jetzt Änderungen vornehme (um eventuelle Missverständnisse zu umgehen), also 'andere Fahrer' + 'alle Fahrer ab 25' reinnehme/auswähle und weiterklicken will um zur Neuberechnung zu kommen, sagt er mir, ich hätte keine Veränderungen eingegeben - somit eindeutig oder?

Sobald du "weitere Personen" drinnen hast, dürfen alle fahren ab 25, dann fällt dein Lebenspartner der nicht in deinem Haushalt wohnt unter "weitere Personen"

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 27. März 2015 um 14:07:54 Uhr:

Nein, er ist ja Dein Lebenspartner.

Es gibt auch Ehepaare, wo jeder eine andere Wohnung hat.

Definitv falsch!

Bei einem Ehepartner gibt es ja eine Heiratsurkunde, bei der man beweisen kann, wer der Ehepartner ist.

Da diese Person genau benannt wird, ist es unerheblich, ob die im gleichen Haushalt wohnt oder nicht.

Bei einem Lebenspartner hingegen ist es notwendig, dass dieser im gleichen Haushalt wohnt oder zumindest namentlich bekannt ist. Denn sonst könnte man ja im Schadensfall jede beliebige Person als Lebenspartner benennen.

Eben gerade mal der, der das Auto zum Schadenzeitpunkt gefahren hat.

@ TE.

Die HUK wird den Schaden zwar bezahlen, aber du könntest eine Nachberechnung des Beitrages kriegen.

Ich würde mich mit der HUK in Verbindund setzen und sie fragen, ob sie den Lebenspartner anerkennen, wenn du ihn namentlich nennst. Vielleicht akzeptieren sie es ja, auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht.

Die Möglichkeit "weitere Personen" die Celica nennt, kostet bei den meisten Versicherern mehr Geld. Vermutlich also auch bei der HUK.

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:54

@ AlterVerwalterRS: Der Gedanke kam mir auch.

Habe gerade nochmal geschaut: Habe alle Fahrer über 25 mit drin, somit hat sich das quasi erledigt oder?:

  • Fahrer: Versicherungsnehmer und/oder Ehepartner bzw. Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, deren Kind(er) und weitere Personen
  • Fahreralter: Mindestens 25 Jahre"

Hört sich danach, da "weitere Personen" mit dabei steht.

Ich würde einfach beim Versicherer anrufen und fragen, wer genau jetzt mit diesem Auto fahren darf.

Wenn die deine Vermutung bestätigen, dann ist ja alles OK.

Manche glauben es nie

Ich glaube nie etwas, was mir ein anonymer Forenuser sagt.

Ich frage immer lieber den, der im Schadenfall zu zahlen hat.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 27. März 2015 um 17:40:35 Uhr:

 

Ich würde einfach beim Versicherer anrufen und fragen, ....

Bei einem Onlineversicherer .... :D

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. März 2015 um 22:11:07 Uhr:

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 27. März 2015 um 17:40:35 Uhr:

 

Ich würde einfach beim Versicherer anrufen und fragen, ....

Bei einem Onlineversicherer .... :D

Dürfte eher ein Selbstgepräch werden.

Das "Anrufen" einfach schriftlich machen, per Mail. Klappt bei der HUK24 ganz gut. Ich verstehe diese ständige Anrufen ohnehin nicht. Wie bitte beweist ihr im Schadensfalle, dass ihr angerufen und welche Antwort ihr bekommen habt?

Wenn der Fahrerkreisbegriff "weitere Fahrer" nicht ausreichend sein soll in diesem Fall, da frag ich mich, welcher Fahrerkreisbegriff geht denn noch weiter.

am 28. März 2015 um 12:59

unbekannter Fahrerkreis :-) Verwendet im übrigen das marktbekannte Vergleichstool; also das für Profis nicht für Kunden

und wer darf dann noch fahren, der Dieb :p

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