Höherlegung Gewindefahrwerk & TÜV
Themenstarter
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Hallo Kollegen,
ich habe ein Gewindefahrwerk in meinem Golf. Das Fahrwerk ist sehr tief. Ich wollte jetzt einfach das komplette Auto wieder 2-3cm höher legen, um mehr Federungskomfort zu haben. Muss diese Art "Höherlegung" eingetragen werden? Meine Meinung nach nicht.
Viele Grüsse Martin |


Citycruiser
nein muss nicht das ist ja das geile am gewindefahrwerk.....
Muss doch weil die Fahrzeughöhe sich ändert. Es sei denn es wäre kein Einstellmaß in der Eintragung angegeben, ist aber eigentlich nicht ganz erlaubt.
GTI 16V Einzeldrossel
Das ist echt komisch. Der eine TÜV sagt, Höherlegungen braucht man nicht eintragen, weil es ja "besser" wird. Das war auch meine Info. Ausserdem gab es mal Höherlegunsfedern, da stand auch als Info dabei, dass die eintragungsfrei sind. Logisch, man braucht ja nicht überprüfen, ob z.B. etwas schleift oder die Höhe der Beleuchtung stimmt. Der andere TÜV sagt, man muss es überprüfen.
Irgendwie konfus.
Gruss
Martin
Citycruiser
ich habe ja selber gewinde drinne und bei mir ist eingetragen:
an der VA 60-140
an der HA 20-80
also kann ich mir doch irgendeine höhe aussuchen solange nix schleift...ich bin z.zt auf 80mm an der VA und er liegt schon sehr flach....es reicht auf jeden fall