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Höhe der Wertminderung nach Unfall mit Audi S4

Höhe der Wertminderung nach Unfall mit Audi S4

Themenstarter

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne ein paar Meinungen zur Höhe einer Wertminderung hören.

 

Am 23.12.2011 hat mir jemand in einer 30er-Zone die Vorfahrt genommen und ist mir vorne links reingerauscht. Fahrzeugdaten:

 

S4 Avant EZ 17.12.2009

20.800 km

Neupreis ca. 71.000 EUR netto

 

Reparatur laut Gutachten knapp 7.500 EUR netto, Wertminderung 1.400 EUR

 

Der Wagen ist inzwischen bei Audi repariert worden, die Rechnung lag knapp 160 EUR über dem Betrag aus dem Gutachten. Es wurde kein Schaden am Rahmen festgestellt und letztendlich sind nur Schraubteile erneuert worden, u.a:

 

Motorhaube

Kotflügel links

Scheinwerfer links

Nebelscheinwerfer links

Abdeckung Stoßfänger vorne

Zusatzkühler

Zusatzwasserpumpe

Fast alle Teile der Achse links (Querlenker, Traglenker, Achsgelenk, Spurstangenkopf, Radlager, Radnabe)

Servolenkgetriebe (aus Sicherheitsgründen)

Alufelge links

Reifen links (aus Sicherheitsgründen)

 

Ich halte 1.400 EUR für deutlich zu niedrig. Wenn ich einen Wiederbeschaffungswert von 45.000 netto ansetze, würde nach Ruhkopf/Sahm ein Wert von 2.100 EUR herauskommen - allerdings nur, wenn man von einem Fahrzeugalter von 2 Jahren ausgeht. Am Tag des Unfalls waren es 2 Jahre und 6 Tage - werden da noch 2 Jahre zur Berechnung genommen, oder bereits 3? Bei 3 Jahren ergeben sich nur 1.575 EUR (3% statt 4% von der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Rep-Kosten).

 

Der Gutachter will nicht höher gehen, da er mehrere Berechnungsformeln zugrunde legt und sogar der Meinung ist, 1.400 EUR seien schon hoch angesetzt. Er meint, ein höherer Wert würde wahrscheinlich von der Versicherung deutlich gekürzt werden, nach Rückfragen zur Begründung der Bewertung möglicherweise sogar unter 1.400 EUR.

 

Wenn ich erwägen würde mir einen solchen Gebrauchtwagen mit diesem Unfallschaden zu kaufen, würde ich sicherlich mit 4.000 bis 5.000 EUR Abschlag rechnen. Da stimmt mir sogar der Gutachter zu.

 

Also, ist eine höhere Wertminderung realistisch?

 

Danke

Tom


Hafi545 Hafi545

konifere

Zitat:

Original geschrieben von FlipChip

 

Der Gutachter will nicht höher gehen

Damit ist Deine Frage an sich beantwortet.

 

Du hast einen SV beauftragt. Der kennt den Wagen und den Markt und weiß, wie er die Wertminderung zu ermitteln hat.

 

Ob er dafür Rechenmodelle hernimmt oder sich eine Zahl aus dem Ärmel schüttelt, ist egal, solange die Zahl plausibel ist.

 

Das ist seine Aufgabe.

 

Wunschzettel dagegen sind der Job des Weihnachtsmanns.


  • 8x

klingt aber schon komisch, wenn der SV von einem hoeheren wertverlust bei wiederverkauf ausgeht als er selber in seinem gutachten feststellt.

auf der anderen seite scheinen mir viele der teile auch beim verkauf relativ uninteressant.

sofern keine farbunterschiede vorhanden sind, empfinde ich die teile relativ belanglos.


Hallo,

 

aus meiner Sicht ist der Wertminderungsbetrag schon an der oberen Grenze angesetzt.

Überspitzt gesagt werden hier "nur" Schraubteile erneuert.

Natürlich handelt es sich noch um ein sehr junges Fahrzeug, aber dennoch ist bei der Reparatur kein "Eingriff" in die Karosseriestruktur erforderlich.

Des Weiteren handelt es sich um einen Audi S4 und nicht um ein Exotenfahrzeug, die Marktgängigkeit ist also gegeben.

Und die Aussage, dass man für dieses Fahrzeug nach einer sach- und fachgerechten Instandsetzung jetzt 4.000,00 € bis 5.000,00 € weniger erzielt kann ich nicht nachvollziehen.

 

Gruß

 

fordfuchs


  • 1x
Themenstarter

Na ja, der Gutachter und ich sind uns einig, dass die errechneten Wertminderungen gerade bei teuren Fahrzeugen nicht den Verlust beim Verkauf auffangen können.

 

Auch wenn man anhand der Reparaturrechnung nachweisen kann, das nur Schraubteile getauscht wurden, bleibt es ein Unfallwagen - und das macht immer einen schlechten Eindruck.

 

Wenn ich die Wahl habe zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Fahrzeug mit einem solchen Vorschaden und dann der Preisunterschied nur 1.400 EUR beträgt, dann würde ich das unfallfreie nehmen.

 

@Hafi545: Das schließt ja nicht aus, dass ein anderer Gutachter nicht zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Nur als Beispiel:

http://www.autounfallschaden.de/.../...ntilenminderwerteseinesfah.html


Hafi545 Hafi545

konifere

Höhe der Wertminderung nach Unfall mit Audi S4

Natürlich kann das sein. Es könnte durchaus sein, dass auch bei Deinem Fall ein anderer Sachverständiger am Ende des Tages auf eine Wertminderung von 1000 EUR kommt. ;)


Dellenzaehler Dellenzaehler

konifere

oder auf einen Betrag von ****** zensiert von Hafi

 

 

:D


  • 2x

Golf5GTI/DSG Golf5GTI/DSG

Jetzt Countryman

Sind wir hier bei "wünsch dir was" oder sind wir hier bei "so ist es" :confused:


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