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Hochstufungspraxis bei Unfall vor Übertrag auf andere Person

Themenstarteram 11. November 2014 um 21:06

Offenbar ist das ja schon vielen passiert: Man übernimmt eine Haftpflichtversicherung eines Familienmitglieds, wird hochgestuft wegen geringeren Alters des Führerscheins und dann im Folgejahr nochmals wegen eines Haftpflichtschadens der Monate vor der Übernahme der Versicherung lag. Mir ist klar, dass das anscheinend üblich ist nur ist mir völlig unklar, warum es keine Versicherung gibt, die einem eine bessere SF Klasse anbietet, schließlich ist man ja tatsächlich unfallfrei unterwegs gewesen und in meinem Fall wäre die SF um mehr als 10 Stufen besser gewesen, wenn erst der Schaden mit der alten Versicherung verrechnet worden wäre und dann der Übertrag vollzogen worden wäre. Vielleicht kennt doch jemand hier eine entsprechende Versicherung oder zumindest eine Erklärung warum es alle so machen?

Beste Antwort im Thema

Hi,

ganz einfach offiziell kannst du nur dann einen SFR übernehmen wenn überwiegend du das Fahrzeug bewegt hast also den SFR selbst eingefahren hast.

Daher trifft natürlich auch dich die Hochstufung "deines" Vertrages wenn er Schadensbelastet ist. Wenn ich mein Auto verleihe und damit baut jemand einen Unfall werde ich ja auch hochgestuft obwohl ich es nicht war.

Du kannst natürlich angeben das du dem dem Wagen überhaupt nicht gefahren bist die letzten jahre,dann bekommst du überhaupt keinen SFR gutgeschrieben ;)

Gruß Tobias

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@celica1992

Eine verbindliche Quelle fände ich auch super... Dann muss man sich zwar noch mehr mit Coburg auseinander setzen, aber vielleicht ausnahmsweise mit einer positiven Auslegung der AKB/Tarifbestimmungen.

Hallo, das steht in den Tarifierungsrichtlinien die ab 06.10.2014 hinsichtlich der Rabattübertragungen von Dritten

vereinfacht wurden.

Diese Richtlinien sind für den internen Gebrauch, aber jeder HUK-Mitarbeiter, der auf dem aktuellen Stand ist, müsste hierzu beraten können (auch die Hotline)

u.a. kann jetzt auch an Schwiegersohn/-tochter bzw Schwiegervater/-mutter übertragen werden

Prüfungen zum Fahrerkreis und Fahrerkreisalter entfallen

Rückübertragungen und Kettenübertragungen sind möglich

Schäden werden nur im Übertragungsjahr angerechnet

es kann sogar noch bis 7 Jahre nach Ende Vertrages Übertragen werden

Grüße

Klaus

Danke dafür...

Gilt das nur für Bestandskunden oder auch für "Wechsler"?

Da wackelt ja direkt mein Weltbild, wenn so eine Entbürokratisierung von der HUK kommt, wenn auch nur als Richtlinie für die Mitarbeiter, aber immerhin.

Hallo, gilt für alle, auch wenn der SF von einer anderen Versicherung kommt.

Das mit dem "Wechsler" verstehe ich nicht, der bringt doch seinen eigenen SF mit.

Wenn er noch einen, von einem Dritten einbringen will, geht dies auch und sein eigener mitgebrachter wird verdeckt.

Viele Dinge wurden ja in den letzten Jahren aus der AKB entfernt und in die Tarifierungsrichtlinien aufgenommen um den VN wahrscheinlich nicht zu verwirren.

Grüße

Klaus

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. November 2014 um 15:02:54 Uhr:

Hallo, gilt für alle, auch wenn der SF von einer anderen Versicherung kommt.

Das meinte ich mit "Wechsler"... Sprich: ich möchte den SFR meines Schwiegervaters auf mich übertragen, kann das aber aufgrund eines Schadens aber nur mit Verlust bei meinem und seinem Versicherer, habe ich jetzt die Option, den SFR ohne weiteren Verlust zu übertragen, wenn ich (zumindest für ein Jahr) zur HUK wechsle.

Ist dann derzeit meines Wissens ein Alleinstellungsmerkmal der HUK.

Zitat:

@Mimro schrieb am 15. November 2014 um 15:20:09 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. November 2014 um 15:02:54 Uhr:

Hallo, gilt für alle, auch wenn der SF von einer anderen Versicherung kommt.

Das meinte ich mit "Wechsler"... Sprich: ich möchte den SFR meines Schwiegervaters auf mich übertragen, kann das aber aufgrund eines Schadens aber nur mit Verlust bei meinem und seinem Versicherer, habe ich jetzt die Option, den SFR ohne weiteren Verlust zu übertragen, wenn ich (zumindest für ein Jahr) zur HUK wechsle.

Ist dann derzeit meines Wissens ein Alleinstellungsmerkmal der HUK.

Das geht aber nicht im Schadensjahr.

Beispiel: Der Vater hat SF 20 in 2014 und 1 Schaden war 2012 und 1 Schaden 2014.

Du hast 10 Jahre deinen Führerschein, also kannst du nur 10 Jahre übernehmen.

Wenn du jetzt 2014 übernimmt, bekommst du SF 10 + den Schaden aus 2014, ist dann zum

01.01.2015 SF 4

Überträgt du aber erst 2015, bekommst du die SF 10 und die Schäden 2012 und 2014 werden

dir nicht angerechnet. Bisher wurden dir die Schäden ja angerechnet.

Die Rabattübertragung lohnt sich eigentlich nur dann, wenn du eh die SF 20 hättest nicht

übernehmen können.

Grüße

Klaus

Ja, ist klar... Die Konstellation ist trotzdem nicht so selten und da ist es ganz gut zu wissen, dass man eine Alternative hat.

Ich glaube nicht das es funktioniert.

Damit könnte man jede Rückstufung umgehen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 12. November 2014 um 08:01:00 Uhr:

 

Daher trifft natürlich auch dich die Hochstufung "deines" Vertrages wenn er Schadensbelastet ist. Wenn ich mein Auto verleihe und damit baut jemand einen Unfall werde ich ja auch hochgestuft obwohl ich es nicht war.

Siehst du? Du sagst es ja selber:

Fährt der Sohn mit Muttis Auto, wird der Fahrer hochgestuft.

Fährt der Nachbar mit dem Auto, wird der Vertragsinhaber hochgestuft.

Zweierlei Maß?

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 15. November 2014 um 20:55:52 Uhr:

Siehst du? Du sagst es ja selber:

Fährt der Sohn mit Muttis Auto, wird der Fahrer hochgestuft.

Fährt der Nachbar mit dem Auto, wird der Vertragsinhaber hochgestuft.

Zweierlei Maß?

Du hast einen Denkfehler in Deiner Logik. Ein Versicherungsvertrag ist in D immer fahrzeug- und nicht personenbezogen. Dieser Vertrag wird im Schadenfall belastet. Der Leidtragende ist widerum nicht das Fahrzeug, sondern der SFR-Inhaber oder SFR-Berechtigte.

In Deinen beiden Beispielen wird zu Deiner Beruhigung auch mit einem Maß gemessen und immer der Vertrag des Fahrzeuges belastet, ganz gleich ob Sohn, Nachbar oder Du mit dem Auto gefahren ist. Wenn der SFR auf eine andere Person übertragen wird, wird die Rückstufung entsprechend berücksichtigt, ganz gleich ob die Person der Unfallveruracher war oder nicht.

laut celica1992 nicht.

Aber das kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat:

@Mimro schrieb am 15. November 2014 um 21:19:40 Uhr:

In Deinen beiden Beispielen wird zu Deiner Beruhigung auch mit einem Maß gemessen und immer der Vertrag des Fahrzeuges belastet, ganz gleich ob Sohn, Nachbar oder Du mit dem Auto gefahren ist. Wenn der SFR auf eine andere Person übertragen wird, wird die Rückstufung entsprechend berücksichtigt, ganz gleich ob die Person der Unfallveruracher war oder nicht.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war aber noch garkein SFR übertragen.

Irgendwie verstehen wir uns offenbar nicht richtig.

Ich versuch es mal anders zu erklären.

Der Vater hat 2013 SF 35. Das Fahrzeug hat 2013 ein HF-Schaden und wird 2014 in SF 20 zurückgestuft.

Der Sohn läßt sich dann 2014 den SF übertragen. Da er erst seit 2004 den FS hat. Kann er nur SF 10 übernehmen.

Nach der alten Regelung war dann die Rechnung: 2004-2014 SF 10 und Schaden in 2013, somit hätte der Sohn 2014 nur SF 4 erhalten. Da nach der neuen Regelung dieser Schaden dem Sohn nicht mehr zugerechnet wird, kann er jetzt 2014 die SF 10 übernehmen.

Hätte der Sohn bereits 2013 nach dem HF-Schaden den SF übernommen, würde er die SF 9( da nur 9 Jahre de FS) übernehmen + 1 Schaden. Käme dann 2014 in SF 3

Grüße

Klaus

Wenn der Sohn den Unfall verursacht hat, dann wäre der damit aus der Welt.

wieso, das Auto hat doch den Unfall, wer gefahren ist zählt überhaupt nicht.

Es doch eigentlich alles so wie bisher, nur das Schäden, die in der Zeit, in der der Übernehmende das Fahrzeug gefahren hat, ihm nicht negativ zugerechnet werden.

Sondern nur wenn der Schaden im Übertragungsjahr war, egal ob vor oder nach der Übertragung.

Bisher wurde ja doppelt zurückgestuft. Erst beim Dritten und dann noch beim Übernehmenden, weil der Schaden im Übernehmungszeitraum lag..

Die fiktive Berechnung war doch bisher.

2004 SF 1/2 da Führerschein von 03/04

2005 SF 1

2006 SF 2

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2012 SF 8 jetzt der Schaden 2012 (egal wer da gefahren ist)

2013 SF 3

2014 SF 4

Ab Oktober 2014 wird ihm der Schaden aus 2012 nicht mehr angerecht und somit ist er 2014 in SF 10

Grüße

Klaus

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