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Hochstufungspraxis bei Unfall vor Übertrag auf andere Person

Themenstarteram 11. November 2014 um 21:06

Offenbar ist das ja schon vielen passiert: Man übernimmt eine Haftpflichtversicherung eines Familienmitglieds, wird hochgestuft wegen geringeren Alters des Führerscheins und dann im Folgejahr nochmals wegen eines Haftpflichtschadens der Monate vor der Übernahme der Versicherung lag. Mir ist klar, dass das anscheinend üblich ist nur ist mir völlig unklar, warum es keine Versicherung gibt, die einem eine bessere SF Klasse anbietet, schließlich ist man ja tatsächlich unfallfrei unterwegs gewesen und in meinem Fall wäre die SF um mehr als 10 Stufen besser gewesen, wenn erst der Schaden mit der alten Versicherung verrechnet worden wäre und dann der Übertrag vollzogen worden wäre. Vielleicht kennt doch jemand hier eine entsprechende Versicherung oder zumindest eine Erklärung warum es alle so machen?

Beste Antwort im Thema

Hi,

ganz einfach offiziell kannst du nur dann einen SFR übernehmen wenn überwiegend du das Fahrzeug bewegt hast also den SFR selbst eingefahren hast.

Daher trifft natürlich auch dich die Hochstufung "deines" Vertrages wenn er Schadensbelastet ist. Wenn ich mein Auto verleihe und damit baut jemand einen Unfall werde ich ja auch hochgestuft obwohl ich es nicht war.

Du kannst natürlich angeben das du dem dem Wagen überhaupt nicht gefahren bist die letzten jahre,dann bekommst du überhaupt keinen SFR gutgeschrieben ;)

Gruß Tobias

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Hier gab es schon viele komplizierte Konstellationen- meine Versicherung meinte, daß unser "Bub" nach 25 Jahren glatt die Versicherung seiner Mutter übernehmen könnte ohne Umstufungen.

Also warten wir nur noch, bis er die 25 "abgedient" hat.

Doch so leicht ist es eben nicht in allen Konfigurationen.

Ich hatte ja eigentlich gehofft, mit 60 nicht mehr selbst fahren zu müssen.

Denkste!

Der "alte", erfahrene, vorsichtige Fahrer ist eigentlich nur noch Freiwild für Heizer.

Leider!

Die machen das deshalb so, weil man sonst leicht die Rückstufung umgehen könnte.

"Oh wir haben einen Schaden in 2014. Na egal. Soll die SF halt meine Frau übernehmen. Dann werden wir nicht gestuft."

Nun das könnte man ja leicht umgehen.

Im Fall des TE scheint es ja so zu sein ( Zahlen fiktiv):

Mutter fährt auf 20. Mutter baut Unfall. Sohn übernimmt und wechselt auf 10. Unfall der Mutter wird angerechnet. Also Wechsel um 5 Stufen auf 5.

So wäre es aber Richtig gewesen:

Mutter fährt auf 20. Mutter baut Unfall. Sohn übernimmt und wechselt auf 10. Unfall der Mutter wird auf ihren alten Vertrag angerechnet (Mutter würde auch um 5 Stufen von 20 auf 15 umgestuft werden). Sohn bleibt bei 10.

Das wäre natürlich das logische Vorgehen und würde der Versicherung weniger Geld bringen. Was dann auch die Frage des TE beantwortet.

Hi,

ganz einfach offiziell kannst du nur dann einen SFR übernehmen wenn überwiegend du das Fahrzeug bewegt hast also den SFR selbst eingefahren hast.

Daher trifft natürlich auch dich die Hochstufung "deines" Vertrages wenn er Schadensbelastet ist. Wenn ich mein Auto verleihe und damit baut jemand einen Unfall werde ich ja auch hochgestuft obwohl ich es nicht war.

Du kannst natürlich angeben das du dem dem Wagen überhaupt nicht gefahren bist die letzten jahre,dann bekommst du überhaupt keinen SFR gutgeschrieben ;)

Gruß Tobias

Hallo, dein Problem lag daran, das du den SF bereits im Jahr des Schadens übernommen hast.

Ein Jahr später wäre der Schaden nicht so in das Gewicht gefallen. Zumindest bei einigen Versicherungen.

Beispiel:

Du übernimmst in 2014 eine SF 20 der 2014 schadensbelastet ist. Da du nur 10 Jahre des FS hast kannst du nur SF 10 übernehmen. Der Vertrag wird dann zum 01.01.2015 in SF 4 zurückgestuft.

Hättest du erst 2015 den SF übernommen, wäre der Vertrag am 01.01.2015 aufgrund des Schadens von SF 20 in SF 10 zurückgestuft worden. Du hättest aber dann die SF10 2015 übernehmen können.

Grüße

Klaus

am 12. November 2014 um 8:17

Welche Versicherungen wären das Konkret, bei denen der Schaden "nicht so ins Gewicht" fällt?

Die also so rechnet, wie du es schreibst?

zumindest die HUK

Grüße

Klaus

am 12. November 2014 um 8:46

Nein.

So läuft das nicht.

Auch die HUK arbeitet mit dem Rabattgrundjahr und berücksichtigt Schäden, die ab dem Zeitpunkt waren.

Das ganze kannst du nicht umgehen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 12. November 2014 um 09:46:30 Uhr:

Nein.

So läuft das nicht.

Auch die HUK arbeitet mit dem Rabattgrundjahr und berücksichtigt Schäden, die ab dem Zeitpunkt waren.

Das ganze kannst du nicht umgehen.

Das galt bis Oktober 2014, seit diesem Zeitpunkt hat dies sich geändert.

Grüße

Klaus

am 12. November 2014 um 8:55

Nein. Das war auch davor schon anders.

https://www.google.de/url?...

Zitat:

Beachten Sie bitte Folgendes:

Wenn der Vertrag des Dritten in der anrechenbaren Zeit schadenbelastet

ist, werden die Schäden bei der Einstufung Ihres

Vertrags berücksichtigt.

Stand 2005

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 12. November 2014 um 09:55:23 Uhr:

Nein. Das war auch davor schon anders.

https://www.google.de/url?...

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 12. November 2014 um 09:55:23 Uhr:

Zitat:

Beachten Sie bitte Folgendes:

Wenn der Vertrag des Dritten in der anrechenbaren Zeit schadenbelastet

ist, werden die Schäden bei der Einstufung Ihres

Vertrags berücksichtigt.

Stand 2005

Das hast du richtig festgestellt, vielleicht solltest du nach dem Stand Oktober 2014 suchen.

Ab Okt 2014 wird es definitiv so gemacht wie ich es beschrieben habe , der Schaden wird bei der SF-Übertragung nur angerechnet wenn der im Übertragungsjahr war.

am 12. November 2014 um 9:21

Ach so.

Hier das Formular 10/ 2014:

https://www.google.de/url?...

Zitat:

Voraussetzungen und Erläuterungen zur Berechnung Ihrer SF-Klasse

Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und glaubhaft versichern, dass die Anrechnung der SFKlasse

auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist.

Sie übernehmen den Vertragsverlauf inklusive angefallener Schäden.

Hat der Vertrag des bisher Anspruchsberechtigten von einer

Sondereinstufung profitiert, kann diese nicht berücksichtigt werden.

Immer noch das gleiche.

Schäden werden angerechnet.

Wie gesagt. Sonst wäre es ja einfach Schäden "verschwinden" zu lassen.

Ich gebe es auf

Grüße

Klaus

am 12. November 2014 um 9:31

Mal ne andere Frage:

Wie kommst du drauf, das es jetzt geändert sein sollte?

Woher hast du die Info?

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