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Hochstufung um 8 Klassen bei Vollkaskoschaden?

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 18:04

Moin.

Will ein Schaden (hab ne Leitplanke angefahrn) über die Vollkasko erledigen. Morgen geht das Auto inne Werkstatt, was sich schon mit der HUK in Verbindung gesetzt hat.

Heute kam die Nachberechnung - 50,26€ mehr für das Versicherungsjahr - aber auch von Schadenfreiheitsklasse 25 auf 17 !!.

Is das gerechtfertigt? Ich finde das viel zu viel.

Für nen Haftpflichtschaden, der 3.700€ gekostet hat, wurde ich 3 Klassen hochgestuft und so teuer is der Vollkasko-Schaden hier mit Sicherheit nicht !!

Beste Antwort im Thema

Natürlich kann man da was gegen machen. Ist auch ganz einfach!

Vorher vergleichen und sich die Rückstunfungstabellen ansehen. Danach erst auf den Preis schauen.

Abzocke währe es wenn nicht mit offenen Karten gespielt werden würde aber, da einen keiner zwingt das kleingedruckte nicht zu lesen oder sich zu informieren, sehe ich den Begriff Abzocke hier denkbar falsch verwendet.

Es wird ein Vertrag zwischen 2 Parteien geschlossen, man unterschreibt dafür, dass man mit den Bedingungen einverstanden ist und hat es schlicht selbst in der Hand.

Ich bitte dich aber auch zu beachten, dass die SF Klassen ja nicht jeweils 5 % oder so mit sich bringen. Schau mal in deine Tabelle, da sind viele Bereiche in denen über mehrere Jahre die selben % anfallen.

Fällt man also dann mal 8 Stufen zurück sind das oft gerade mal 5 % oder 10% - ist das schlimm? Dafür, dass dir ein Unfall für xxxx€ bezahlt wird?

Ansonsten ist es ganz gewiss keine Abzocke, wenn einem ein gewährter Rabatt für unfallfreie Zeit reduziert wird wenn die Zeit eben durch einen Unfall unterbrochen wurde.

Das ist keine Strafe, auch wenn es manche gerne so sehen. Sie wurden aber lediglich vorher für das schadenfreie Fahren belohnt, gewiss aber nicht nach einem Unfall bestraft.

@Karbonit, ich empfehle dir dich mal wirklich mit dem Versicherungsgeschäft auseinander zu setzen. Du gehst bislang mit den komplett falschen Vorstellungen an die Sache ran. Dir scheint alles so, als würdest du, egal was du machst, bestraft werden und suchst Mittel und Wege alles zu umschiffen bzw. dich nicht weiter mit dem bisherigen Versicherungsverlauf auseinander setzen zu wollen.

Unfälle passieren, passieren aber bei zu vielen Unfällen solltest du / ihr euch mal Gedanken machen.

Kurzum, vor dem Unterschreiben von Verträgen vergleichen und zwar nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen, dazu gehört auch die Rückstufungstabelle. Verschweigen sollte man Unternehmen seine Vergangenheit nicht, auch nicht schön reden.

Sprich doch am besten mal persönlich mit einem Berater eurer Versicherung was ihr 3 am besten machen könnt. Unternehmen freuen sich durchaus darüber, wenn Kundenbindung auch von Kunden betrieben wird. Flucht von einem Versicherer zum nächsten geht nicht lange gut und immer wirds was geben wo du wieder laut "Abzocke" rufst. Das lässt sich aber oft im Gespräch klären.

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steht ansich alles im Kleingedruckten deiner Versicherung

Selberzahlen ist immer noch eine Möglichkeit um sich die % wieder zurück zu kaufen

Ansonsten wenn Zweifel bestehen ab zum Anwalt

Vollkasko mit Leitplanke? also neue Planke mit Arbeitseinsatz von 2-5 Arbeitern nebst Spezialfahrzeug und Sperrung der Straße, neue Karosserieteile und neue Lackierung der Teile, da bist du schon je nach Fabrikat des Fahrzeuges über den genannten 3700,-€ des vorigen Unfalles

Aber ungewöhnlich ist dass die Nachberechnung kommt wenn das Fahrzeug jetzt erst in die Werkstatt kommt und nicht erst nach komplettem Schadensbetrag

am 18. Januar 2009 um 18:23

Die Schadenshöhe ist ja unrelevant. Hochgestuft wird bei Schaden und der ist hier ja unstrittig. Die Rückstufungen stehe im Kleingedruckten vom Vertrag. Schau einfach dort nach obs stimmt. Falls ja kannste da (außer Rückkauf) nichts gegen machen. Kannst bei Schaden aber kündigen bzw. Versicherung wechseln wenn du möchtest.

Hallo, schau doch mal in deinen Tarifbestimmungen nach, gabs bei dir als Anlage zu den Versicherungsbedingungen.

Dort ist die Höherstufung geregelt und einfach nachvollziehbar.

Also Lesen hilft...

Falls dann immer noch Dissens- einfach mal bei der HUK anrufen..

Dort werden Sie geholfen...

grüsse hns-ptr

am 18. Januar 2009 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

steht ansich alles im Kleingedruckten deiner Versicherung

Selberzahlen ist immer noch eine Möglichkeit um sich die % wieder zurück zu kaufen

Ansonsten wenn Zweifel bestehen ab zum Anwalt

Vollkasko mit Leitplanke? also neue Planke mit Arbeitseinsatz von 2-5 Arbeitern nebst Spezialfahrzeug und Sperrung der Straße, neue Karosserieteile und neue Lackierung der Teile, da bist du schon je nach Fabrikat des Fahrzeuges über den genannten 3700,-€ des vorigen Unfalles

Aber ungewöhnlich ist dass die Nachberechnung kommt wenn das Fahrzeug jetzt erst in die Werkstatt kommt und nicht erst nach komplettem Schadensbetrag

Die Höhe des Schadens ist wurscht.

Wenn man mal in das Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen schauen würde.

Oh, was ist denn das? Da steht doch glatt wie man im Schadensfall zurückgestuft wird. Ein Schaden, zwei Schäden.

Aber man kann natürlich mit den Unterlagen auch zum Anwalt gehen. Der liest das dann einem vor.

Gruß

Frank

am 18. Januar 2009 um 22:26

Die Rückstufung bei einem Schaden ist unterschiedlich bei den einzelnen Gesellschaften geregelt, die Höhe des Schadens spielt dabei keine Rolle. Ich habe schon in den Bedingungen einer online-Versicherung gelesen, da wurde man bereits bei 1 Schaden in der Vollkasko von SF 25 auf 0 (!) zurückgestuft. Gerade diese Teile der Versicherungsbedingungen sind die wichtigsten, die man v o r einem Abschluß unbedingt studieren sollte. Deshalb sollte man eine günstige Gesellschaft wählen, aber nie eine billige!

am 18. Januar 2009 um 23:31

@911westie

Muß dir uneingeschrenkt recht geben. Das ist der berühmte Unterschied zwischen billig und preiswert, wobei 25 auf 0 wirklich jeglich erträglichen Rahmen sprengt!

am 19. Januar 2009 um 15:18

von 25 auf 0 kann ich mir nur bei einem vertrag mit SF-Verdoppelung vorstellen "zweitwagen wird eingestuft wie erstwagen"...

für die rückstufung ist relevant, wann der schaden gemeldet wurde. zum nächsten 1.1. erfolgt dann die rückstufung...wann das fahrzeug in die werkstatt kommt oder die versicherung überhaupt was bezahlt, ist da erstmal egal - ggf. wird der SF wieder berichtigt.

weiterhin kann ich mir eine rückstufung von 25 in 17 in der vollkasko nicht so recht vorstellen. hattest du 2008 auch schon die 25? hattest du einen tarifwechsel oder gar einen versichererwechsel zum 01.01.2009?

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 15:46

Versicherung läuft auf Vater, der hat nachgeschaut. Stehen wirklich 8 Klassen drin... und beim nächsten Schaden wieder 8 Klassen...

Der Unfall war Ende Nov. 2008 - die Versicherung besteht seit 30 Jahren (mit verschiedenen Fahrzeugen, wohl gemerkt *gg*).

Muss wohl leider in den sauren Apfel beissen.

Rückkauf wird uninteressant - die kosten sind wohl um die 1600€ (sagte Werkstatt, die Leitplanke hat nichts abbekommen) - davon 332€ Selbstbeteiligung.

Aber trotzdem krass - hätte ja sein können, dass es mal ein Urteil dazu gab, dass diese Rückstufungen begrenzt.

da kann man nur empfehlen aufgrund des Schadenfalles selbst zu kündigen und eine andere Versicherung suchen

Jeder Schadensfall berechtigt beide Seiten zur Kündigung - aber Fristen beachten

Gibt mittlerweile genug Versicherungen die einen eine %erhaltung beim Schadensfall anbieten

 

nachtrag: 1600,- und 8 Klassen lohnt sich wohl doch sehr je nach Fahrzeug, zumal man ja nicht nur die acht jahre wieder aufholen muss sondern nach acht Jahren erst wieder da ist wo man heute schon war.

am 20. Januar 2009 um 20:42

Hallo Tarifrechner,

ich habe auch mal meine Tarifbedingungen rausgekramt und da ist bei einem Schaden in VK z.B. von SF 17 auf SFR 9 vorgesehen. Die anderen Sprünge sind humaner.

Also 8 Stufen sind wohl doch nicht all zu selten.

Grüße

Wolffilein

am 20. Januar 2009 um 21:59

Also die Rückstufung von SF 25 auf 17 gibt es! Aber wie bereits oben geschrieben ist es halt so, dass man sich nicht die billigste Gesellschaft raussuchen sollte. Nun kenne ich die TarifBestimmungen der HUK nicht. Aber bei den teureren Versicherern ist es so, das man im guten Trif einen sogenannten

Rabattretter ab SF 25 hat. Bedeutet das wenn du in SF 25 (30% Beitragssatz) bist und einen Schaden verursachst meist in die SF 22 kommst. Die SF 22 werden dann auch mit 30% Beitragssatz berechnet! Nachsehen lohnt sich! Den weg zum Anwalt kannst dir sicher sparen, der verdient da nur ein wenig dran und das wars. Komme aus einer KFZ-Versicherungsabteilung, kannst also soweit glauben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du runtergestuft wurdest,

weil du noch einen ganz alten Tarif ( SB 332.-) hast.

 

am 20. Januar 2009 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Die Schadenshöhe ist ja unrelevant. Hochgestuft wird bei Schaden und der ist hier ja unstrittig. Die Rückstufungen stehe im Kleingedruckten vom Vertrag. Schau einfach dort nach obs stimmt. Falls ja kannste da (außer Rückkauf) nichts gegen machen. Kannst bei Schaden aber kündigen bzw. Versicherung wechseln wenn du möchtest.

es gibt mittlerweile auch rabattschutz ...... hab ich zb seit 1.1.09 , bin bei der huk:)

am 21. Januar 2009 um 11:43

...ich leg´ jetzt noch einen drauf !

Wird Dir/Euch zwar weh tun...aber es muss sein !

Bei sehr vielen Versicherern gibt es auch heute noch den sogenannten "Rabattretter" !

Bei 25 schadenfreien Jahren hat man dann, prozentual gesehen, einen Unfall frei...es erfolgt lediglich im Folgejahr eine Rückstufung von SF 25 auf SF 22, beides 30% !

Aber...sorry...es geht ja bei der KFZ-Versicherung immer n u r um den Preis !

Und fast alle Internet- und Billigversicherer haben den Rabattretter aus dem Programm genommen, weil sich sonst deren Kalkulation nicht mehr rechnen würde.

Tja...am falschen Ende gespart...eindeutig !

Ralf

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