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hmm komisch

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hmm komisch

Themenstarter

also meine Freundinn hat sich gestern der Golf V geholt nagut WR waren oben, 205 R16 aber im Typenschein steht nur 195 R 15, hmm ich zum händler hä wat da warum steht da nix drinnen, meint er die 205 sind Serie, das muss man nicht angeben im Typenschein,

 

passt das??

 

lg

danke


KLON KLON

ML 550

Passt.


thommen thommen

The thomminator

Hallo,

 

also erst mal passte dein Topic nicht, das ist überhaupt nicht aussagekräftig! Bitte beim nächsten mal beachten...

 

Im FZS müssen nicht mehr alle Reifengrössen eingetragen werden, vorallem die Serienbereifungen...


Wenn das ein Neuwagen ist, hat sie ja auch schon den neuen Fahrzeugschein nach neuem EU-Recht. Dann ist im Schein nur EINE Reifengröße drin, und zwar in der Regel die kleinste zulässige. Weitere Reifengrößen werden NICHT mehr eingetragen, siehe auch hier: Link

Die 205er sind also OK, aber der Händler hätte das ruhig etwas besser erklären können....


Jerry@Audi Jerry@Audi

Audi weg, nun Golf GTI

Stimmt, es wird neuerdings nur die kleinste Seriengröße angegeben - Was mal wieder (und auch an diversen anderen Beispielen) beweist , das neugeregelte EU-Rechte, Gesetze und Normungen meistens voll für die Tonne sind....!

 

MfG Jerry...


hmm komisch

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

 

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

 

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) ist

nur noch eine fuer das Fahrzeug freigegebene Bereifung eingetragen. In der

mitgesendeten Anlage sind alle von uns im Rahmen der Typzulassung fuer Ihren

Volkswagen freigegebenen Rad/Reifenkombinationen aufgefuehrt.

 

Der Raddurchmesser ist bei einem 15 Zoll Rad nur unwesentlich kleiner als bei

einem 16 Zoll Rad. Das liegt an den unterschiedlichen

Querschnittsverhaeltnissen der Reifen, daher gibt es beim Sportfahrwerk keine

Sicherheitsbedenken.

 

Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfuegung.

 

Mit freundlichen Gruessen

 

i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott

 

Volkswagen AG

38436 Wolfsburg

;-)

 

Den gedanken hatte ich auch und hab seinerzeit mit VW n Dialog geführt.


Polizeikontrolle und Bereifung

 

Hi,

 

kurze Nachfrage: Wurde schon jemand mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und aufgezogenen breiteren Reifen (GTI, R32 etc.?) als in der Zul.Bescheinigung eigetragen durch die Polizei angehalten und kontrolliert und hat dabei Probleme mit der Nichteintragung der Reifen bekommen?

 

Oder ist die Polizei (schon) so fit, dass sie alle freigegebenen Bereifungen für den jeweiligen Fahrzeugtyp (Funkanfragen, Listen etc.) kennt...?! ;) ;)

 

Vielen dank! ;)

 

Viele Grüße

Susan


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