Hilfe! Nur 25 kW erlaubt

Themenstarter

Hallo Leute,

 

im ich habe mir eine Yamaha XJ 600 N gekauft und muss sie leider

auf 25 kW drosseln lassen.

Nun habe ich überlegt, ob ich das vielleicht selbst machen könnte oder gleich offen fahren könnte, denn eigentlich hat sie ja nur 51 PS.

Im Internet hab ich einen Drosselsatz für 105 Euro inkl. TÜV-Gutachten

mit eingeschriebener Fahrgestellnummer gefunden. Also eigentlich alles so wie es sein sollte?!

Meine Frage: Wenn ich das Motorrad auf mich umschreiben lasse, reicht das TÜV Gutachten aus, um das Motorrad umzuschreiben oder wird es vom TÜV begutachtet?

 

Bin für jeden Tipp und jede Anregung dankbar.

 

MfG,

Bada


1,9lgurke 1,9lgurke

Ich bin ein Arschloch!

Zitat:

Original geschrieben von bada2785

oder gleich offen fahren könnte

Dann kannst du gleich ohne Versicherung fahren und dir das Geld dafür sparen. Bei nem Unfall, egal ob du Schuld hast oder nicht, wird die Versicherung sich weigern zu zahlen.

 

Soweit ich weiß musst du den Umbau vom TÜV abnehmen lassen. Denn nur dort bekommst du die notwendigen Schriftstücke um das Ganze dann bei der Zulassungsstelle in deine Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Und die Eintragung auf 25kW ist Pflicht da du das Motorrad ja sonst nicht fahren darfst.


Themenstarter

aha okay also auf jeden fall drosseln lassen aber lieber selber einbauen oder einbauen lassen ich weiß ja nicht ob das alles so hin haut mit dem selber eingebauten zeug weil wenn ich es einbauen lasse zahle ich zwar mehr aber die können es da gleich vom tüv abnehemen lassen


Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke

Zitat:

Original geschrieben von bada2785

oder gleich offen fahren könnte

Dann kannst du gleich ohne Versicherung fahren und dir das Geld dafür sparen. Bei nem Unfall, egal ob du Schuld hast oder nicht, wird die Versicherung sich weigern zu zahlen.

 

Soweit ich weiß musst du den Umbau vom TÜV abnehmen lassen. Denn nur dort bekommst du die notwendigen Schriftstücke um das Ganze dann bei der Zulassungsstelle in deine Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Und die Eintragung auf 25kW ist Pflicht da du das Motorrad ja sonst nicht fahren darfst.

###########

 

Nein, bei einem Unfall, wird die Versicherung auch in diesem Fall zahlen,... sogar zahlen müssen,

warum heisst es wohl "Haft(Pflicht)versicherung" ?

 

Das wiederum die Versicherung-, bei Fahren ohne Betriebserlaubnis,

sowie Fahren ohne Führerschein, diese Zahlung von dem Verursacher zurückfordern wird,

steht auf einem anderen Blatt ...............

 

 

 

LG X_One


Zitat:

Original geschrieben von X_One

[...] warum heisst es wohl "Haft(Pflicht)versicherung" ?

weil das eine versicherung ist, zu dessen abschluss ein kfz-halter verpflichtet ist und nicht, weil sie zahlen MUSS. was allerdings nicht heißen soll, dass sie im schuldfall des fahrers nicht zu zahlen hat, selbst wenn der versicherungsnehmer die versicherung mit falschen angaben hintergangen hat. bis maximal 5000€ kann sie dann den betrag auch vom VN zurückfordern...

 

zur drossel: wenn du es sie selber einbaust ist das gut und schön, allerdings wird dir das dann trotz gutachten kaum ein "ordnungsgemäßer" sachverständiger abnehmen, da für ihn von außen nicht ersichtlich ist, ob das alles so seine richtigkeit hat. der will dann halt ne anbaubestätigung sehen, die dir wiederum nur ne werkstatt geben kann, welche sich selbst vermutlich auch absichern will/muss und daher vermutlich auch selbst nachgucken will. das macht dann kostenmäßig keinen unterschied mehr ob du die drossel selbst einbaust oder einbauen lässt --> bürokratische zwickmühle (wenn auch verständlich).

kennst du ne werkstatt bzw. dessen meister besser (egal ob zwei- oder vierradwerkstatt)? geh dort hin, schilder ihm dein anliegen und frag, ob er dir ne anbaubescheinigung ausstellt oder das ganze ggf. sogar mit "seinem" prüfer abnimmt (zur not mit nem fünfer für die kaffekasse). das läuft dann alles wesentlich unkomplizierter - wenn auch nicht hundertprozentig korrekt - aber du hast dann wenigstens die erforderlichen unterlagen mit denen du die fz-papiere umschreiben lassen kannst. so war zumindest mein vorgehen, als ich letzte woche meine divi entdrosselt habe und vor dem gleichen problem stand...

 

viel erfolg ;)


  • 1x

Hilfe! Nur 25 kW erlaubt

@Huri-Kane

 

X-One hat schon Recht was die Nomenklatur angeht. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab und nicht weil sie Pflicht für den Versicherungsnehmer ist. Die Haftpflicht an sich ist sogar eine freiwillige Versicherung. Nur die KFZ-Haftpflicht ist Pflicht.

 

Gruß

Tud


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