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HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf

HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf

Themenstarter

Ich habe mir im April 2011 einen FIAT Multipla, 1.9 Multijet Diesel BJ 11/2005 mit 48 TKM für 9.000 Euro von einem Händler gekauft.

 

Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.

Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält und die erschütternde Nachricht bekommen:

 

Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!

 

Kostenpunkt: 1.100 EURO!!!!

 

Ich habe im Kaufvertrag nachgesehen und das steht:

 

"Der Verkauf erfolgt gebraucht, wie ausgiebig besichtigt. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare oder unsichtbare Mängel, bezüglich der Lafleistun oder Kilometerstandes, früherer Unfälle und/oder etwaig auftretender Schäden infolge früherer Unfälle.

..........

Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.

Verkauf im Kundenauftrag."

 

Meine Frage:

 

Kann ich den Verkäufer/Händler in irgendeiner Weise wenigstens teilweise haftbar machen?

 

Ist eine 12monatige Gewährleistung durch den Händer nicht Pflicht?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!


Rocket2 Rocket2

>265.000 km

Hallo im Forum und bitte ändere gleich mal den Titel des Threads um in einen sinnvollen.


  • 3x

lecaro lecaro

oracel

12 Monate Gewährleistung ist Pflicht. Wenn das, was Du schreibst tatsächlich im Vertrag steht, ist der Vertrag ungültig.

 

 

....und HILFE !!!!! .....naja...es war Dei erster Beitrag.......:rolleyes:


  • 1x

Drahkke Drahkke

Buddy-Master

@Sandele73

Warum hast du einen "Verkauf im Kundenauftrag" akzeptiert?


MartinSHL MartinSHL

Xenon-Blender :-)

Ich hab die Überschrift mal angepasst. ;)


HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73

Ich habe mir im April 2011 einen FIAT von einem Händler gekauft.

 

Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.

Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält und die erschütternde Nachricht bekommen:

 

Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!

Vom letzten April bis heute sind es 10 Monate, wieviel bist du in der Zwischenzeit gefahren?


trixi1262 trixi1262

männlich

Vielleicht hilft das weiter !

Musst dich bis zum Schluss durchwühlen.

 

http://www.rp-online.de/.../die-fallen-beim-autokauf-1.2416580

 

Was die festgerosten Bremsen angeht, stand der Wagen so lange ???

 

mfg trixi1262


HTC HTC

Einfach nur V6!

Verrostet heißt nicht gleich austauschen müssen.

 

Du hast wahrscheinlich die Handbremse angezogen bei dem Frost und die Zugseile sind eingefroren (wahrscheinlich weil beschädigt)

 

Neue Zugseile und eine Überholung der hinteren Bremsen sollte das Problem beseitigen.

 

Such dir eine andere Werkstatt, am besten eine Freie, die im INet oder vom ADAC empfohlen wird.

 

Sprich mit dem Verkäufer erstmal und erkläre ihm den Sachverhalt. Er ist haftbar dafür aber da es sich um Verschleißteile handelt, könnte er sich auch rausreden. Vielleicht einigt Ihr euch auch so, ohne Rechthilfe einschalten zu müssen.

 

Haftung bzw Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!!

 

HTC


  • 1x

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73

 

Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.

Dann hast du doch diese Garantieversicherung. Oder hier gespart?


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73

Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.

Welchen Umfang hat diese gesonderte Garantieversicherung (steht in den Bedingungen, welche dir der Händler ausgehändigt haben muß)?


HTC HTC

Einfach nur V6!

HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73

 

Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.

Dann hast du doch diese Garantieversicherung. Oder hier gespart?

Die greift hier nicht, da Verschleißteile. Habs schon mal selber gehabt. Die stellen sich quer und es gibt viel kleingedrucktes, was alles NICHT in den Garantieleistungen fällt....

 

HTC


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Verschleißteile sind hier nur Bremsscheiben und -beläge, nicht die komplette Bremsanlage.


Zitat:

Original geschrieben von HTC

 

 

Haftung bzw Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!!

 

HTC

Falsch bei Verkauf im Kundenauftrag umgeht der Händler einen Teil seiner Pflichten der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf. ;)


  • 3x

R 129 Fan R 129 Fan

Altmetallbesitzer

Zitat:

Original geschrieben von lecaro

12 Monate Gewährleistung ist Pflicht. Wenn das, was Du schreibst tatsächlich im Vertrag steht, ist der Vertrag ungültig.

Ist er nicht. Der Händler verkauft " Kundenauftrag " , somit ist er nur Vermittler.Er kann den TE in aller Gemütlichkeit an den Vorbesitzer verweisen.


  • 3x

Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Deswegen rate ich grundsätzlich von Fahrzeugkäufen ab, bei denen ein Händler (!) im Kundenauftrag verkauft. Da kann man auch gleich von privat kaufen.


  • 1x
Hinweis: In diesem Thema HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf gibt es 55 Antworten auf 4 Seiten. Der letzte Beitrag vom 5. Februar 2012 befindet sich auf der letzten Seite.
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