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HILFE! Händler sagt ich habe sein FoFo beschädigt!

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Ford C-Max 1 (DM2)

HILFE! Händler sagt ich habe sein FoFo beschädigt!

Themenstarter

Heute habe ich einen Ford Focus 1.8 TDCi probegefahren. Der Verkäufer ist mitgefahren und saß in dem Beifahrersitz. Da die Getriebe nicht gut eingestellt ist, und man nicht immer genau und sauber vom 2. in den 3. Gang schaltet, habe ich vom 2. in den 1. statt in den 3. Gang geschaltet. Der Motor hat hoch gedreht und und have sofort meinen Fehler korrigiert und in den 3. Gang geschaltet. Der Wagen ist weitergefahren und hat meiner Meinung nach keine komische Geräusche oder irgendwas anders komisches gemacht.

 

Jetzt behauptet der Verkäufer aber, dass der Wagen höchstwahrscheinlich Motor- und Getriebenschaden hat, gibt mir meinen Ausweis nicht zurück und verlangt dass ich das Auto kaufe oder Entschädigung bezahle.

 

Meine Frage ist jetzt: kann man überhaupt auf dieser Weise einen Motor/eine Getriebe beschädigen? Wenn ja, würde das nicht irgendwie bemerkbar - Geräusche, Vibrationen usw? Ich will ein bisschen mehr wissen bevor ich morgen die Polizei rufe und meinen Ausweis zurücknehme!

 

Vielen Dank im Voraus!


MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe

...gibt mir meinen Ausweis nicht zurück...

hier dürfte §246 StGB greifen...

Zitat:

Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

druck das aus, halte es ihm vor die nase...gibt er dir den ausweis immer noch nicht wieder - ruf die polizei...


  • 1x
Themenstarter

:-) Mache ich.

 

Ich wollte aber auch wissen: ist es überhaupt möglich den Motor oder das Getriebe beim Verschalten vom 3. in den 1. Gang oder, sagen wir, von dem 4. in den 1. zu beschädigen und dabei auch keine Geräusche oder keine Blockierung von den Rädern zu hören/spüren? Und, wenn die tatsächlich beschädigt sind, woran würde es man erkenen?

 

Der hält mich für total blöd...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe

...gibt mir meinen Ausweis nicht zurück...

hier dürfte §246 StGB greifen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

druck das aus, halte es ihm vor die nase...gibt er dir den ausweis immer noch nicht wieder - ruf die polizei...


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Moderator

Mk2

Wie hoch war dabei die Drehzahl?

 

Theoretisch kann dabei der Motor überdrehen, und zB. die Ventile auf die Kolben schlagen ... man merkt das aber gleich wenn zB. der Motor ruckelt und nicht mehr sauber rund läuft.


Themenstarter

Ich habe leider nicht gemerkt wie hoch die Drehzahl war, aber vom Geräusch her würde ich sagen nicht so hoch, sonst würde es man ja auch hören... Und dir Karre lief weiter ganz ohne Probleme - also ich zumindest habe nicht merkwürdiges gehört.

 

Ich heute mit der Polizei vor ort, die Bude war aber komischerweise geschlossen. Wir gehen morgen wieder hin. In der Zwischenzeit gehen die mal an seiner Adresse vorbei und fragen nach ihm. Ich bin mal gespannt.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT

Wie hoch war dabei die Drehzahl?

 

Theoretisch kann dabei der Motor überdrehen, und zB. die Ventile auf die Kolben schlagen ... man merkt das aber gleich wenn zB. der Motor ruckelt und nicht mehr sauber rund läuft.


HILFE! Händler sagt ich habe sein FoFo beschädigt!

Und, wie ist die Sache ausgegangen ???


  • 1x

Die neue Masche der Autohändler, ein Auto zu Verkaufen, das ist ein Fall für Staatsanwalt!:mad:

VG


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