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Hilfe Gebrauchtwagen Händlergarantie u. Zusatzversicherung

Themenstarteram 27. Oktober 2016 um 21:40

Hallo,

habe im Juli einen Ford Focus C Max Diesel Baujahr 2006 mit 109 PS mit 188000 Laufleistung für 3.500 €

bei einen Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Eine Händlergarantie von 1 Jahr sollte ja sowieso dabei sein.

Habe dort noch zusätzlich eine Gebrauchtwagen Garantie für 250,- € abgeschlossen.

Bei der Kilometerleistung würde ich 40% für Reparaturen (ohne Verschleißteile) von der Versicherung erhalten.

Die ersten 2 Monate war ich begeistert über das Auto.

Ab Oktober habe ich folgende Reparatur- Kosten gehabt gerundet in €:

Reparaturen wurden im Ort bei einer kleinen Werkstatt vorgenommen

185,- € für verlorene Motorraumabdeckung u. Schweißen von gebrochenen Sitzgestell.

323,- € für Reinigung Spülen u.s.w. Diesel- Partikelfilter.

144,- € für eine neue Batterie.

Der Wagen steht jetzt wieder still und soll morgen eine neue Lichtmaschine bekommenneu a. 450,- €.

Welche kosten könnte ich v. Verkäufer oder der zusätzlichen Gebrauchtwagenversicherung zurück bekommen?

Hätte das Auto zum Händler gebracht werden müßen um diese Schäden zu beseitigen?

Übernimmt die zusätzliche Versicherung die zurückliegenden Kosten und auch von der jetzigen Lichtmaschine zu 40%.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 28. Oktober 2016 um 13:12:04 Uhr:

Nein erst wenn er es nicht mit der zufriedenstellenden Instandsetzung hinbekommt!

Hier bist du falsch informiert!

Im §439 BGB ist eindeutig gesetzlich festgelegt, dass der Verkäufer...

Zitat:

...die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen...

...hat!

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Vom Verkäufer? Hast du ihm Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben? Tippe auf nein - und das ist dein Pech.

Von der Versicherung? Schau in die Bedingungen.

Die ersten 6 Monate hättest du dem Händler die Mängel anzeigen müssen um ihm die Chance der problemlosen Behebung der Mängel zuermöglichen! Nachträglich irgendwas einzufordern wie z, b Einbau einer neuen Lima bekommst du nirgends durch!

Zitat:

@Jestin-444 schrieb am 27. Oktober 2016 um 23:40:51 Uhr:

Eine Händlergarantie von 1 Jahr sollte ja sowieso dabei sein.

Was verstehst du unter "Händlergarantie"?

Gesetzlich ist nur die sog. "Gewährleistung" vorgeschrieben...

Zitat:

Welche kosten könnte ich v. Verkäufer...

Vom Verkäufer bekommst du keinen Cent zurück!

Hättest du die Reparaturen beim Verkäufer angezeigt, ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben, hätte er vollumfänglich für die Reparaturen aufkommen müssen...mit Ausnahme der Motorraumabdeckung!

Zitat:

...oder der zusätzlichen Gebrauchtwagenversicherung zurück bekommen?

Woher sollen wir wissen, was du da für eine Versicherung abgeschlossen hast?

Wie bereits geschrieben wurde, musst du da halteben das Kleingedruckte lesen...

Batterie, Lima, Sitzgestell und den Spritzschutz kannst Du evtl. bei der Versicherung anteilig unterbringen. Allerdings hast Du die Schadensfälle bislang nicht der Versicherung gemeldet. Daraus könnten Ablehnungsgründe folgen.

am 28. Oktober 2016 um 8:29

Falls Deinen Verträgen das s.g. Kleingedruckte beiliegt, da stehts drin, auch die Obliegenheiten u. Vorgehensweise beim Eintritt eines Schadens.

Im ersten 1/2 Jahre nach Kauf wäre der Händler, bei dem Du gekauft hast, für die Beseitigung der genannten Schäden gesetzlich verpflichtet. Hätte er bestimmt auch gern erledigt wenn Du bei Ihm vorstellig geworden wärst.

Ab dem 7.Monat wäre die Versich. eigentlich für die Kostenseite des Händlers gut, ich denke Sitzgestell, DPF u. Lima hätte er auch übernehmen müssen, hätte hätte Fahrradkette ....

Nun läuft es wohl auf Selbstzahler hinaus, aber wie gesagt, steht in den Versich.-Bedingungen.

Für die Batterie bei dem alten Fahrzeug gibt es eher gar nichts, das ist normaler Verschleiß.

Wenn die Lima noch nicht eingebaut ist würde ich schauen ob man den Werkstatttermin noch kostengünstig canceln kann. Dann wie Borredner sagten, Verkäufer informiern

Themenstarteram 28. Oktober 2016 um 10:23

Hallo,

und danke für die Antworten. Das Problem ist aber das der Verkäufer weit weg ist. Bei der Lichtmaschine spielte die gesammte Elektrik verrückt Drehzahl ging runter, Warnlampen leuchteten u.s.w.. Hätte es garnicht bis zum Verkäufer geschaft. Die Reparaturen gingen auch über 2 Tage ich hätte 2x zum Verkäufer fahren müssen und das bei jeder Reparatur. In meiner Werkstatt vor Ort bekahm ich auch einen Ersatzwagen.

So ist das mit der Gewährleistung, wenn man ein Auto weit entfernt kauft.

Die GW-Garantie ist davon aber nicht betroffen, will sagen, die kannst du in Anspruch nehmen, wenn die Bedingungen das so zulassen.

Der VK muss soweit ich weiß die Fahrtkosten erstatten.

Nein erst wenn er es nicht mit der zufriedenstellenden Instandsetzung hinbekommt! Ham Grad selbiges wo leider erst der Anwalt Druck machen musste!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 28. Oktober 2016 um 13:12:04 Uhr:

Nein erst wenn er es nicht mit der zufriedenstellenden Instandsetzung hinbekommt!

Hier bist du falsch informiert!

Im §439 BGB ist eindeutig gesetzlich festgelegt, dass der Verkäufer...

Zitat:

...die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen...

...hat!

Nun ja das waren die Aussagen vom Anwalt

Wenn es noch vor der Gesetzesänderung war, dann war die Auskunft für damals sicherlich richtig.

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