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heizbare Frontscheibe gerissen, wo machen lassen?

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 19. Mai 2016 um 8:32

Meine heizbare Frontscheibe ist auf der Beifahrerseite nach Steinschlag gerissen. Ich habe H..24 mit 150 € Selbstbehalt in der TK und freier Werkstattwahl (zumindest in der VK, vermutlich in der TK auch).

Scheibentausch bei Ford hat vor Jahren mal um 900 € gekostet. Hat jemand aktuelle Zahlen?

Versicherung hat schon versucht, mich zu CG zu treiben. Würde ich dort auch Selbstbehalt zahlen? Bauen die OEM von St. Gobain oder so oder originale ein? Zumindest beim Mondeo III scheint die St. Gobain gröbere Drähte zu haben.

 

Da der Focus 1,6 tdci 196 tkm hat und größere Reparaturen anstehen (Querlenkerlager, evtl. Domlager, Zahnriemen - wenn ich mich denn entscheide, es zu machen), steht für mich auch zur Überlegung, ob ich es mir auszahlen lasse und den Wagen als Bastlerfahrzeug verkaufe. Wie viel würde ich denn ausgezahlt bekommen? Ford-Preis - Selbstbehalt - MWSt? Was muss ich dafür machen - Voranschlag, eigener Gutachter oder einer von der Versicherung?

Alternativ könnte ich natürlich versuchen, ob mir eine freie Werkstatt einen schönen Paketpreis macht.

Danke

 

PS: DPF und Ölleitungen vom Turbo sind bei 180 tkm neu. Turbo und Motor hatten keine Anzeichen von Verkokung. Bleibt der Turbo eine Zeitbombe, wenn er schon so lange überlebt hat?

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13 Antworten

Wenn du 150€ SB hast bezahlst du die überall egal welche Werkstatt außer ihr mauschelt mit dem Preis was Versicherungsbetrug wäre. Ich habe deshalb in einer freien Autoglaswerkstatt 320€ inclusive wechseln bezahlt und auf Versicherung ganz verzichtet. Ich habe nie Probleme gehabt mit nicht originalen Scheiben und das waren etliche in den letzten 20 Jahren. Bei so altem Auto und so viele Kilometer wäre mir die Drahtdicke bei 600€ Preisunterschied sowas von egal ;-)

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 9:21

Manche Ketten haben Sonderverträge mit den Versicherungen und werben mit kein Sb. Zumindest bei Reparatur ist es also okay.

am 19. Mai 2016 um 10:08

Ich habe meine Windschutzscheibe zweimal wechseln lassen müssen - wegen Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers -,einmal habe ich Pitstop.de gehabt, das zweite Mal zweite Male Vertragswerkstatt von KS. Beide waren gleich gut, die letzte Werkstatt aber um ca. 300 EUR günstiger.

Den Selbstbehalt musst du bei vielen Versicherungen bei Glasschäden gar nicht mehr zahlen, frage am besten eine Versicherung.

Die TK zahlt die Reparatur abzüglich deiner SB; auszahlen lassen geht nicht bei TK-Schäden in der eigenen Versicherung.

Entfall der SB gibt es nur bei Reparatur des Steinschlags, nicht bei Austausch der Scheibe.

Kein Hersteller baut Windschutzscheiben selbst, es werden immer welche von Zulieferern verbaut; häufig die von St. Gobain.

Auszahlen lassen kannst Du dich nur von einer gegnerischen Versicherung im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalls und dabei gilt dann Schadens- / Reparatursumme minus Märchensteuer.

Vieles vom oben genannten ist einfach nur Unsinn.........

Die Frage ist doch erstmal ,ob die Scheibe überhaupt gewechselt werden muss.

Sind die Heizdrähte noch ok und der Riss nicht zu lang ,dann wird auf jeden Fall repariert ,auf der Beifahrerseite.

 

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 19. Mai 2016 um 16:13:51 Uhr:

Die Frage ist doch erstmal ,ob die Scheibe überhaupt gewechselt werden muss.

Sind die Heizdrähte noch ok und der Riss nicht zu lang ,dann wird auf jeden Fall repariert ,auf der Beifahrerseite.

Liegt eine Beschädigung einer Scheibe vor, entscheide einzig und allein ich als Besitzer, ob ich auf das Angebot der Versicherung eingehe und die Beschädigung ohne SB repariert wird, oder mit Zahlung der SB tauschen lasse. Bei TK ohne SB stellt sich für mich die Frage ohnehin gar nicht erst. Beschädigt, also austauschen.

Zitat:

@razor1 schrieb am 19. Mai 2016 um 16:45:53 Uhr:

Liegt eine Beschädigung einer Scheibe vor, entscheide einzig und allein ich als Besitzer, ob ich auf das Angebot der Versicherung eingehe und die Beschädigung ohne SB repariert wird, oder mit Zahlung der SB tauschen lasse. Bei TK ohne SB stellt sich für mich die Frage ohnehin gar nicht erst. Beschädigt, also austauschen.

Ich hatte selbst bis jetzt noch keine eigenen Erfahrungen damit ,aber ein Kollege hatte auch vor einiger Zeit einen Steinschlag auf der Fahrerseite ,aber nicht im "gefährdeten Sichtfeld".

Er hat sie austauschen lassen ,und einige Tage später bekam er einen Anruf der Versicherung ,mit der Aussage ,das dass nicht nötig gewesen wäre ,und bekam sowas wie eine "Ermahnung".

Keine Ahnung ,aber anscheinend gucken die Versicherungen wohl vereinzelt auch mal bei Kleinigkeiten genauer hin...

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 19. Mai 2016 um 16:13:51 Uhr:

Die Frage ist doch erstmal ,ob die Scheibe überhaupt gewechselt werden muss.

Sind die Heizdrähte noch ok und der Riss nicht zu lang ,dann wird auf jeden Fall repariert ,auf der Beifahrerseite.

Und noch mehr Unfug.....

Risse sind nicht reparabel, da wird die Scheibe getauscht.

Hat wer mal einen Riss "repariert" bekommen, sollte er um die ausführende Werkstatt künftig einen großen Bogen machen.

Ich würde in die Vertragswerkstatt fahren, da dort die entsprechende Erfahrung vorhanden ist, auch wegen dem richtigen kleben, ggf. Zierrahmen erneuern, usw. Und wenn danach Undichtigkeiten oder Windgeräusche auftreten, dann ist die Reklamation einfacher.

Gruß, der.bazi (der schon ein paar Frontscheiben beim FFH hat erneuern lassen{ {9

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 19:13

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 19. Mai 2016 um 12:15:44 Uhr:

Die TK zahlt die Reparatur abzüglich deiner SB; auszahlen lassen geht nicht bei TK-Schäden in der eigenen Versicherung.

Entfall der SB gibt es nur bei Reparatur des Steinschlags, nicht bei Austausch der Scheibe.

Kein Hersteller baut Windschutzscheiben selbst, es werden immer welche von Zulieferern verbaut; häufig die von St. Gobain.

Auszahlen lassen kannst Du dich nur von einer gegnerischen Versicherung im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalls und dabei gilt dann Schadens- / Reparatursumme minus Märchensteuer.

Vieles vom oben genannten ist einfach nur Unsinn.........

Auch dass TK nicht auszahlbar sei, ist solcher Unsinn. Habe gerade das Gegenteil für die Arroganz-Versicherung ergoogelt. Und meine Eltern haben sich mal einen Hagelschaden von der H.. auszahlen lassen...

Bei Glasschäden und sonstigen sicherheitsrelevanten Teilen wie Scheinwerfern rechnen die VR in der Regel nicht fiktiv ab sondern nur nach Rechnung.

 

Bei Hagel widerum ist das gängige Praxis.

am 19. Mai 2016 um 23:16

Zitat:

@der.bazi schrieb am 19. Mai 2016 um 20:38:36 Uhr:

...da dort die entsprechende Erfahrung vorhanden ist...

Darüber lässt sich streiten...

Wer hat wohl mehr Erfahrung - die Vertragswerkstatt die zwei bis drei Scheiben in der Woche oder die Glaswerkstatt die ein dutzend Scheiben am Tag tauscht?

Zitat:

@kaskode schrieb am 19. Mai 2016 um 21:13:17 Uhr:

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 19. Mai 2016 um 12:15:44 Uhr:

Die TK zahlt die Reparatur abzüglich deiner SB; auszahlen lassen geht nicht bei TK-Schäden in der eigenen Versicherung.

Entfall der SB gibt es nur bei Reparatur des Steinschlags, nicht bei Austausch der Scheibe.

Kein Hersteller baut Windschutzscheiben selbst, es werden immer welche von Zulieferern verbaut; häufig die von St. Gobain.

Auszahlen lassen kannst Du dich nur von einer gegnerischen Versicherung im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalls und dabei gilt dann Schadens- / Reparatursumme minus Märchensteuer.

Vieles vom oben genannten ist einfach nur Unsinn.........

Auch dass TK nicht auszahlbar sei, ist solcher Unsinn. Habe gerade das Gegenteil für die Arroganz-Versicherung ergoogelt. Und meine Eltern haben sich mal einen Hagelschaden von der H.. auszahlen lassen...

Hagelschäden sind ein Sonderfall bei den Kaskoversicherungen. Hier ist es schon ein Sonderstatus, daß diese über die TK und nicht über die VK abgerechnet werden. Ebenso ist es ein Sonderstatus der Hagelschäden, daß diese fiktiv abgerechnet werden können.

Wir sprachen hier von Glasschäden, insbesondere Windschutzscheiben, die nicht fiktiv abgerechnet werden. Sollte sich eine Versicherung auf diese Vorgehensweise einlassen, stellt dies die absolute Ausnahme dar.

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