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Heftiges Rütteln der gesamten Karosserie ab 130 km/h

Mercedes E-Klasse S210
Themenstarteram 22. August 2014 um 16:05

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem (gehabt): Ich habe einen gebrauchten E 270 CDI, Bj. 2002, blind bzw. nach der Verkäuferbeschreibung und Bildern gekauft.

Bei der Übergabe und nach der Bezahlung teilte mir der Verkäufer mit, dass der Wagen hin und wieder ein wenig vibriere. Wahrscheinlich seien die Motorlager die Ursache. In der Fahrzeugbeschreibung war dieses Vibrieren mit keiner Silbe erwähnt.

Ich bin langsam mit dem Wagen zwei, dreihundert Kilometer ohne Probleme gefahren. Auf der Autobahn dann nach Hause habe ich den Tempomat auf 130 km/h gestellt, keine Probleme. Als es jedoch leicht bergauf ging bzw. ich mal schneller gefahren bin, fing die gesamte Karosserie des Fahrzeugs an zu vibrieren. Es war nicht einfach ein Vibrieren des Lenkrades, wie es bei einer Reifenunwucht oder fehlerhaften Achsvermessung der FAll ist. Vielmehr erfasste das Vibrieren die gesamte Karosserie.

Ich habe dann mal mehr Gas gegeben, um zu sehen, ob das Rütteln bei einer anderen Frequenz/Geschwindigkeit mehr oder weniger wird. Das Rütteln blieb bis 180 Km/h gleich bzw. wurde leicht stärker. Schließlich ließ schlagartig die Leistung des Motors nach und ich bin mit Motorschaden gerade noch nach Hause gekommen. Dort steht das Kfz. nun.

Im Forum hier habe ich mal geschaut und die Information gefunden, dass es sich möglicherweise um ein Problem des Wandlers/des Getriebes, das Wasser abbekommen hat, handeln könne. Ich schließe eine Reifenunwucht, eine falsch vermessene Achse oder die Motorlager als Ursache aus. Das hatte ich alles schon mal. Es war jedoch bei weitem nicht so heftig wie das Rütteln, das aber immer erst ab 130 km/h aufgetreten ist.

Nun meine Frage: Kann ein Gutachter, der ja vom Gericht im Rahmen des nun zu führenden Schadensersatzprozesses die Ursache ermitteln soll, dies schaffen, auch wenn der Wagen wegen des Motorschadens nicht mehr fahren kann und somit natürlich auch nicht mehr vom Gutachter im fahrenden Zustand begutachtet werden kann. Dann würde er ja das Rütteln selber erleben können.

Ist hier zufällig ein Kfz-Sachverständiger, der hierzu etwas sagen kann. Mir geht es darum, meine Prozessaussichten zu ermitteln.

Vielen Dank.

Gruß runningzampano

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

beschränken wir uns noch einmal auf die wesentlichen Aussagen, die der TE hinterlassen hat:

Zitat:

Original geschrieben von runningzampano

Bei der Übergabe und nach der Bezahlung teilte mir der Verkäufer mit, dass der Wagen hin und wieder ein wenig vibriere. Wahrscheinlich seien die Motorlager die Ursache.

Mit der Übergabe ist womöglich die Aushändigung der Fahrzeugpapiere gemeint, nach dem der Käufer den Kaufpreis, womöglich in Form von Bargeld auf den Tisch gelegt hat. Während dessen hat der Verkäufer den Käufer auf ein hin und wieder auftretendes Vibrieren aufmerksam gemacht und Vermutungen über die Ursache geäußert.

Zitat:

Im Forum hier habe ich mal geschaut und die Information gefunden, dass es sich möglicherweise um ein Problem des Wandlers/des Getriebes, das Wasser abbekommen hat, handeln könne.

Der Käufer stellt nun seinerseits Vermutungen über die Ursache des Vibrierens an, erhebt seine Mutmaßungen zur Gewissheit und kommt zu dem Entschluss, sein Verdacht auf Wasser im Getriebeöl, gemeint ist womöglich Kühlmittel, kommt einer arglistigen Täuschung seitens des Verkäufers gleich.

Dieser "Werdegang" bedarf keiner weiteren Kommentierung.

Zum Thema Kühlmittel im Getriebeöl: Gemeint ist womöglich eine Glykol-Verseuchung bei den Mercedes-Benz Fahrzeugen der Baureihe W211 mit Valeo-Kühler. Das Modell 211.016 E270 CDI wurde ab Baujahr 01/2002 gebaut und etwa ab März 2002 ausgeliefert. Der Thread wurde hier im 210er Forum erstellt. Fahrzeuge der Vorgänger-Baureihe, W210 Modell 210.016 E270 CDI, wurden i.d.R. mit Wasserkühler der Firma Behr ausgerüstet, bei denen sind undichte Wärmetauscher sehr selten.

@runningzampano: Um welches Modell handelt es sich?

Um eine Glykol-Verseuchung im Getriebeöl nachzuweisen, ist keine Demontage des Getriebes mit anschließender Zerlegung notwendig. Entnommenes Getriebeöl kann z. B. von der Firma http://www.oelcheck.de analysiert werden.

;): Sollte der Verkäufer hier mitlesen und das tut der Sache keinen Abbruch: Keine Gefahr im Verzug und nicht durch eingehende Briefe einschüchtern lassen.

LG, Walter

 

 

 

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Zuerst mußt du mal dem Verkäufer mitteilen das der Wagen einen Schaden hat ggf die Diagnose schriftlich von einer MB Werkstatt vertragshändler oder NDL fixieren lassen und dem Verkaufer mitteilen , das ganze natürlich per Einschreiben mit Rückschein Per mail mit Empfangsbestätigung sollte auch gehen.. Den Verkäufer auffordern den wagen zurückzunehmen oder instandzusetzzen. das muß innerhalb von 10 Tagen nach kaufdatun erfolgen ( BGB Rückgabe aufgrund vrschwiegender erheblicher Mängel ) .

Eine frist setzen in der dies vom Verkaufer beantwortet werden soll und dann seine reaktion abwarten.. erst dann wenn er sich nicht rührt oder negativ antwortet den Anwalt einschalten..

beraten lassen kann man sich Sinnvoller weise durchaus vorher... weg Fehlerdiagnose.. dann sollte das alles e seinen Weg gehen denn der Anwalt ......ich hoffe deine Rechtsschutz deckt das ab sagt di dann wiue es weitergeht..

ich hoffe das bringt dich erstmal weiter und ja ein Sachverständiger kann aufgrund des festzustellenden Schadensbildes durchaus einen Schaden oder vorschädigung beurteilen aber achte drauf das der auch gerichtlich bestellt werden kann bzw autorisiert ist gerichtsverwertbare Gutachten zu erstellen.. Am besten einen MB Meister / Gutachter nehmen den die kennen die macken ganz genau und wissen ob das was manipuliert wurde oder erkennen ob die Schädigung mit den erfolgten Schadensbildern vorher bekannt war,..

Deine ehrlichkeit in Ehren aber ich würde weder von den über 120 km/h erzählen , geschweige denn von den 180 und schon garnicht das du mit einem so schüttelnden Fahrtzeug so schnell gefahren bist.. Der hat ab 120 geschüttelt uns sichtprüfungen haben ja nichts erkennbares erbracht.. fertig . Einen gewissen Anteil hast du damit selbst verschuldet den du bist weitergefahren und hast die geschwindigkeit noch erhöht ... denkpause ... da solltest du mal drüber nachdenken .

Andereseitz ist es nicht tragbar eine solche Mühle aus der Hand zugeben bzw vom Grundstück zu lassen.. egal ob Händler oder privat hätte sonst was passieren können.. mit Folgeschäden.. Von welchem Betrag reden wir hier ???

Was hast du bezahlt und steht was vom Vibrieren im Kaufvertrag ?? Jol.

... und überlege dir gut, welche Kosten du vorhinanzieren musst, wie groß das Prozessrisiko ist, wie lange so etwas dauern kann und ob das in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zu dem Betrag steht, zu du diese Mühle gekauft hast.

Wenn er eine Rechtschutzversicherung hat muss er gar nichts vorfinanzieren.

Ja, sicher.

A zaache G'schicht wird's trotzdem.

Stimmt.........

Ich würde sagen der Verkäufer hat dich reingelegt.

Er wollte die Karre los werden, egal wie.

Ich hätte darauf bestanden das er das Auto sofort zurück nimmt und das Geld zurück gibt.

Du solltest dich mal fragen warum er erst nach Bezahlung von dem Problem erzählt hat.

Jetzt hast du die Ar***karte gezogen.

Zitat:

Original geschrieben von runningzampano

 

... ich habe folgendes Problem (gehabt) ...

Hallo,

deine Schilderung erscheint unvollständig. Motorschaden? Was ist genau passiert? Liegt der Fall bereits deinem Rechtsanwalt vor? Sind Privat-Personen am Kaufvertrag beteiligt?

LG, Walter

 

 

Themenstarteram 24. August 2014 um 13:50

Vielen Dank für die vielen, teilweise ausführlichen und schnellen Antworten.

Mir ging es eigentlich nur um die Beantwortung der Frage an einen Kfz.-Sachverständigen, ob er die Ursache des Rüttelns in der Regel auch herausbekommen kann, wenn das Kfz. nicht mehr fahrbereit ist. Ich gehe davon aus, dass die Ursache des Rüttelns beim Getriebe/Wandler liegt (eingedrungenes Wasser), lass mich jedoch auch gerne eines Besseren belehren.

Natürlich hat der Verkäufer mir diesen Mangel arglistig verschwiegen. Deswegen werde ich ihn ja auch verklagen. Ich bin allerdings darlegungs- und beweispflichtig. Das Gericht wird ggf. einen Kfz.-Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen, herauszufinden, ob der Mangel bereits bei Übergabe des Kfz. vorlag. Da ich mit dem Fahrzeug lediglich 500 km (und langamer als 130 km/h) gefahren bin, kommt es auf die Frage, die ich eben nicht beantworten kann, an, ob der Sachverständige allein durch das Öffnen des Getriebes den Mangel erkennen und bestätigen kann, da - wie gesagt - der Wagen mit dem Motorproblem ja nicht mehr fahrtüchtig ist.

Was das Rechtliche angeht, so weiß ich als Anwalt Bescheid.

Gruß runningzampano

Wenn Kühlmittel (Wasser) im ATF ("Getriebeöl") nachweisbar ist, dann muss irgendwo eine Undichtigkeit an der Stelle sein, wo sich die beiden Medien nahe kommen. Die Anzahl der Möglichkeiten ist je nach Motorisierung und Ausstattung sehr begrenzt. Das muss ein "Auto-Forensiker" ohne weiteres herausfinden können.

am 24. August 2014 um 15:56

Hatte so starkes rütteln mal bei meinem BMW 330d. War auch lastabhängig und ging durchs ganze Auto. Hätte schwören können Getriebe oder Kardan.

Letztendlich war ein Injektor kaputt.

Will nur sagen, versteif doch nicht aufs Getriebe.

Themenstarteram 25. August 2014 um 9:17

Vielen Dank nochmal an alle. Ich denke auch, dass ein Sachverständiger die Ursache des Rüttelns herausbekommen sollte, auch wenn der Motor nicht mehr läuft. Und in der Tat: man sollte sich nicht auf´s Getriebe versteifen. Bei dem von mir gekauften Auto waren die Injektoren nach Aussage des Verkäufers jedoch vor kurzem erst durch generalüberholte ausgetauscht worden. Na, vielleicht liegt ja trotzdem der Hase dort im Pfeffer, wenn dort gepfuscht wurde....

Zitat:

Original geschrieben von runningzampano

 

Bei der Übergabe und nach der Bezahlung teilte mir der Verkäufer mit, dass der Wagen hin und wieder ein wenig vibriere.

Gruß runningzampano

Eine ausgiebige Probefahrt hast du vordem unterzeichenen des Kaufvertrages nicht gemacht??

Und wenn mir einer kurz nach der Unterschrift erzählen würde dass das Auto ab u. an einwenig vibriren würde, DANN würde ich sofort reagieren u. augenblicklich auf rückgängig machen des Kaufvertrages pochen!

"Bei dem von mir gekauften Auto waren die Injektoren nach Aussage des Verkäufers jedoch vor kurzem erst durch generalüberholte ausgetauscht worden"

Irgend welche zweifel, kommen dir aber nicht bei solchen Aussagen? Zu mindest einmal etwas kritischer werden?

Hast du jetzt eine Probefahrt gemacht, vorher?

Gesamtlaufleistung des FHz.? Kaufpreis?

Was steht den im Kaufvertrag? Ausschluß von Gewährleistung? Kannst du die mündlichen Äußerungen des Verkäufers beweisen (= hast du Zeugen)?

Versuch mit dem Verkäufer zuverhandeln, Gericht u. Anwalt kosten Geld (hast du einen Rechtschutzversicherung?), Gericht / Anwalt bekommen ihr Geld aufjedenfall ob du recht bekommst das ist allerdings alles andere als sicher!

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

.....

Versuch mit dem Verkäufer zuverhandeln, Gericht u. Anwalt kosten Geld (hast du einen Rechtschutzversicherung?), Gericht / Anwalt bekommen ihr Geld aufjedenfall ob du recht bekommst das ist allerdings alles andere als sicher!

MfG Günter

Guenni,

er schreibt doch, dass er selbst Anwalt ist.......;)

... und eine sportliche Aufgabe sucht.

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