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Heckschaden am X5 ;/

Themenstarteram 15. November 2015 um 10:05

Servus,

wie auf dem Foto zu sehen, war ich gestern fällig.

Auffahrunfall an meinem X5.

PDC, Heckschürze und Auspuffblende hatts wohl erwischt.

Unfallgegnerin war sehr kooperativ.

Werd morgen einen Gutachter beauftragen.

Oder sollte ich noch warten?

Wie sind die Erfahrungen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Vor allem gibt es auch keinen Grund, ohne konkrete Forderung als erstes die gegnerische Versicherung zu kontaktieren.

Die schreiben sonst noch irgendwelche wohlformulierten Briefe, die den Anspruchsteller nur verwirren (oder gar in eine der Versicherung gefällige Richtung beeinflussen...).

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Naja erstmal bei der Versicherung der Gegnerin anrufen und melden. Dann sagst du Gutachter wird von dir beauftragt und dann geht alles sein weg ausser du hast überhaupt keine Ahnung von dein Ansprüchen und beauftragst dann ein anwalt.

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 15. November 2015 um 11:05:54 Uhr:

...

Wie sind die Erfahrungen?

...

Wenn du reparieren lassen willst, dann such dir einen eigenen Gutachter und lass das Fahrzeug in Abstimmung mit deiner BMW-Werkstatt dort begutachten.

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 15. November 2015 um 11:05:54 Uhr:

Wie sind die Erfahrungen?

Gruß

nach Deiner Schilderung ein 0815-Fall

Anspruch auf einen Rechtsbeistand

Anspruch auf einen (frei gewählten) Sachverständigen

Anspruch auf Reparatur oder Auszahlung

Bei Reparatur: Anspruch auf einen Leihwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur

Anspruch auf eine Unkostenpauschale.

Wenn die Schuldfrage beweissicher zu 100% geklärt ist, gibt es keinen Grund zu warten.

gruß

Vor allem gibt es auch keinen Grund, ohne konkrete Forderung als erstes die gegnerische Versicherung zu kontaktieren.

Die schreiben sonst noch irgendwelche wohlformulierten Briefe, die den Anspruchsteller nur verwirren (oder gar in eine der Versicherung gefällige Richtung beeinflussen...).

Ich finde ihr Übertreibt immer.Ich hatte schon 2 solcher Unfälle.

Ich habe mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und die gefragt was passiert. Es lief meistens so das ich gefragt wurde ob ich eine "Partnerwerkstadt" zustimmen würde. Ja, mit der Forderung nach einer (Opel)-Werkstadt. (Könnte man sicher auch nein sagen, aber warum?) Das wurde nie verwehrt. Dort habe ich eine neue Stoßstange bzw. bei einem Unfall auch eine neue Heckklappe bekommen, inkl. Lackierung und Leihwagen + 20€ Telefonkosten, ohne extra Nachfragen zu müssen!

Nach 3 Tagen fertig.

Kein Ärger kein Nix, einfach so. Und das sogar einmal bei der immer so gescholtenen HUK.

Es soll aber auch Leute geben, die ihr Fahrzeug gerne in ihrer vertrauten Werkstatt reparieren lassen möchten und nicht bei irgendeiner.

Deswegen sagt man da nein zum Werkstattvorschlag und lässt die Werkstatt alles machen. Gab nie Probleme...

vielleicht solltest du deine auffassung nicht verallgemeinern.

sicherlich, wenn die sache Glasklar ist, was soll es auch für Probleme geben?

Nichts desto trotz ist zumindest mal in Frage zu stellen, warum der Geschädigte auf seine Rechte verzichten soll.

Gruß

Soll er ja nicht, aber man muss auch nicht gleich übertreiben, Wie man in den Wald ruft...

Themenstarteram 23. November 2015 um 17:25

So, das Gutachten hab ich nun bekommen.

Da ich ja fiktiv abrechne, bekomme ich ja die Reparaturkosten netto erstattet.

Dies warte ich jetzt mal ab, und dann gehts weiter.

Nutzungsausfall Klasse K: pro Tag 119€, Reparaturdauer: 3 Tage

Verwaltungskosten: Was ist hier möglich?

Wie sieht es mit der Mwst. aus? Hab ja meine Teile mit Rabatt gekauft, soll ich den abdecken und nur die Listenpreise sichtbar lassen?

Wie siehts mit der Verbringung zum Gutachten aus? Hat hier jemand Erfahrung?

Gibts sonst noch irgendwelche Punkte?

Freu mich auf Eure Infos!

Aha, fiktiv abrechnen, dann bin ich gespannt, was anerkannt wird und welche Kürzungen vorgenommen werden, wenn das Gutachten auf BMW-Werkstattkosten basiert.

Das mit dem Rabatt solltest du offenlegen, ansonsten wäre das Betrug.

Du hast Anspruch auf die übliche Kostenpauschale.

Nutzungsausfall wofür?

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 23. November 2015 um 18:25:01 Uhr:

So, das Gutachten hab ich nun bekommen.

Da ich ja fiktiv abrechne, bekomme ich ja die Reparaturkosten netto erstattet.

Dies warte ich jetzt mal ab, und dann gehts weiter.

Nutzungsausfall Klasse K: pro Tag 119€, Reparaturdauer: 3 Tage

Verwaltungskosten: Was ist hier möglich?

200,- € Pauschal

Wie sieht es mit der Mwst. aus? Hab ja meine Teile mit Rabatt gekauft, soll ich den abdecken und nur die Listenpreise sichtbar lassen?

Natürlich Abdecken. Die Versicherung muss hier selbstversändlich voll bezahlen.

Wie siehts mit der Verbringung zum Gutachten aus? Hat hier jemand Erfahrung?

60 Cent pro KM hin und zurück + pro Angefangene Stunde 85,- € zzgl. MwSt.

Gibts sonst noch irgendwelche Punkte?

Allegemeine Umkostenpauschale 150,- €

Freu mich auf Eure Infos!

@ChristianHa. :D:cool:

Zitat:

@Knorki schrieb am 16. November 2015 um 13:14:57 Uhr:

Ich habe mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und die gefragt was passiert. Es lief meistens so das ich gefragt wurde ob ich eine "Partnerwerkstadt" zustimmen würde.

Da kann man nur nein sagen. Aber die schaffen es auch noch dass der Kunde zufrieden ist.

Mal ernsthaft, du bekommst eine Sparreparatur nach Versicherungsvorgabe, vollständig sach- und fachgerecht ist nahezu unmöglich für die Summen die die Versicherungen ihren Partnerwerkstätten bezahlen. Leider schon genug von gesehen, von außen hui ...

Wenn man zur Fachwerkstatt will kann man auch selber hingehen und den Auftrag erteilen, die Versicherung will nur eins, Geld sparen.

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