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handgeschriebener Berechtigungsausweis

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 17:15

Ich hatte mal einen Parkplatzeinweiser an einer Supermarkt-Neueröffnung gesehen, der offensichtlich die Aufgabe hatte, parkwillige Autos an Stellflächen zuzuweisen.

Da gab es auch einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz, den an diesem Abend keiner benutzte - aber als sich dann ein steinaltes, weißes 123er-Coupé (war um 2000 herum) näherte, schrieb er einen Handzettel und reichte ihn der Fahrerin, die nicht gerade behindert aussah, mit der Handbewegung, dass sie dort ruhig parken könne. Den Umgang der beiden würde ich als sehr vertraut/freundschaftlich bezeichnen.

Als ich später aus Neugierde den Wagen mir ansah, der dort parkte, stand auf dem Zettel: "Dieses Auto mit dem Kennzeichen ... darf hier abgestellt werden .... gez. XXX, Fa. YYY-Sicherheitsdienst..." - mir fehlten die Worte.

War/ist so etwas denn überhaupt rechtens?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

. Da dieser Parkplatz zwar zu einem Supermarkt gehört, aber nicht durch eine Schranke gesichert ist, so ist dies ein öffentlicher Ort.

Falsch. Es ist und bleibt ein privater Parkplatz.

Keine Bullitesse kann oder würde dort ein Ticket ausstellen.

Dem kann ich nur beipflichten. Was der Betreiber des Marktes bzw. der von ihm beauftragte Sicherheitsdienst liegt in seinem Ermessen... Er hat das Hausrecht und kann daher bestimmtn wer wo parken darf. Sicherlich ist das nicht nett, aber er darf es. Und wenn ich das hier schon wieder lese, dass man dem Marktleiter mit der Presse drohen soll... Habt ihr alle nix Besseres zu tun? Ich ärgere mich selbst oft genug über Ignoranten die nicht verstehen wollen... Muss man direkt solche Maßnahmen ergreifen? Ich finde das völlig überzogen... Und jetzt schalten wir (auch wieder nicht nett) mal unseren kaufmännischen Verstand ein... Was meint ihr wohl, was dem Marktleiter wichtiger ist... Die grosse Masse der nicht-behinderten Kunden oder wir paar Figuren? Das ist nicht nett aber halt leider die Realität und der müssen wir ins Auge sehen.

Meine eigene Erfahrung hat gezeigt, dass man hier mit einem vernünftigen Dialog am weitesten kommt. Ich habe mir auch mal den Marktleider eines grossen Supermarktes kommen lassen. Da stand ein umgebauter Bus einer Werbeveranstaltung quer über alle vorhandenen Behindertenplätze. Ich habe ihn dann mal nett gefragt wie er sich das denn vorstelle.... Im Endeffekt bin ich mit einer Flasche Champagner und einem Einkaufsgutschein wieder raus, habe den Wagen woanders geparkt. Meine Frau hat derzeit am Eingang auf mich gewartet.

Meint ihr wenn ihr immer mit der dicken Keule draufhaut würden sich die Leute ändern oder etwas einsehen? Im Gegenteil. Das verschlimmert nur das Ansehen der Behinderten noch weiter. Anfangs war ich auch so, musste aber einsehen, dass es so keinen Sinn hat. Ich setze mich nur dann mit den gesetzlichen Mitteln durch wenn ich wo parken will und wegen der Ignoranten alles dicht ist. Ich muss nicht den Weltverbesserer spielen und Theater machen wenn ich es nicht brauche....

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Zitat:

Original geschrieben von italeri1947

Ich hatte mal einen Parkplatzeinweiser an einer Supermarkt-Neueröffnung gesehen, der offensichtlich die Aufgabe hatte, parkwillige Autos an Stellflächen zuzuweisen.

Da gab es auch einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz, den an diesem Abend keiner benutzte - aber als sich dann ein steinaltes, weißes 123er-Coupé (war um 2000 herum) näherte, schrieb er einen Handzettel und reichte ihn der Fahrerin, die nicht gerade behindert aussah, mit der Handbewegung, dass sie dort ruhig parken könne. Den Umgang der beiden würde ich als sehr vertraut/freundschaftlich bezeichnen.

Als ich später aus Neugierde den Wagen mir ansah, der dort parkte, stand auf dem Zettel: "Dieses Auto mit dem Kennzeichen ... darf hier abgestellt werden .... gez. XXX, Fa. YYY-Sicherheitsdienst..." - mir fehlten die Worte.

War/ist so etwas denn überhaupt rechtens?

Nein, es giltnur der blaue Sonderparkausweis und auch nur dann, wenn die Person auf die diser Ausweis ausgestellt ist, anwesend ist. Dieser Ausweis ist an ganz bestimmte Kriterien gebunden, so muss im Behindertenausweis das Merkzeichen aG oder BL stehen. Es gibt KEINE Sonderregelungen. Da dieser Parkplatz zwar zu einem Supermarkt gehört, aber nicht durch eine Schranke gesichert ist, so ist dies ein öffentlicher Ort und es gelten die StvO. Du bist berechtigt, dass Fahrzeug abschleppen zu lassen, auch wenn weitere Behindertenparkplätze frei sind, egal was der Platzanweiser sagt. Ich hoffe die Auskunft hat Deine Frage beantwortet. LG Klaus-Dieter

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

Zitat:

Original geschrieben von italeri1947

Ich hatte mal einen Parkplatzeinweiser an einer Supermarkt-Neueröffnung gesehen, der offensichtlich die Aufgabe hatte, parkwillige Autos an Stellflächen zuzuweisen.

Da gab es auch einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz, den an diesem Abend keiner benutzte - aber als sich dann ein steinaltes, weißes 123er-Coupé (war um 2000 herum) näherte, schrieb er einen Handzettel und reichte ihn der Fahrerin, die nicht gerade behindert aussah, mit der Handbewegung, dass sie dort ruhig parken könne. Den Umgang der beiden würde ich als sehr vertraut/freundschaftlich bezeichnen.

Als ich später aus Neugierde den Wagen mir ansah, der dort parkte, stand auf dem Zettel: "Dieses Auto mit dem Kennzeichen ... darf hier abgestellt werden .... gez. XXX, Fa. YYY-Sicherheitsdienst..." - mir fehlten die Worte.

War/ist so etwas denn überhaupt rechtens?

Zum "Abschleppen lassen" ist man überhaupt nicht berechtigt, es sei denn man ist der Supermarktverantwortliche!

Ich kann hier doch nicht die Anmaßung des Wachmans durch eine ander Anmaßung kompensieren!

Hier sollte ganz einfach freundlich nach dem verantwortlichen Supermarktleiter gefragt und dieser um Stellungnahme gebeten werden.

Den ganzen Vorgang dokumentieren und dem Marktleiter klarmachen dass eine Pressemitteilung über seinen Umgang mit Schwerbehinderten nicht so besonders zielführend ist.

Gruß Castro

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

. Da dieser Parkplatz zwar zu einem Supermarkt gehört, aber nicht durch eine Schranke gesichert ist, so ist dies ein öffentlicher Ort.

Falsch. Es ist und bleibt ein privater Parkplatz.

Keine Bullitesse kann oder würde dort ein Ticket ausstellen.

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

. Da dieser Parkplatz zwar zu einem Supermarkt gehört, aber nicht durch eine Schranke gesichert ist, so ist dies ein öffentlicher Ort.

Falsch. Es ist und bleibt ein privater Parkplatz.

Keine Bullitesse kann oder würde dort ein Ticket ausstellen.

Dem kann ich nur beipflichten. Was der Betreiber des Marktes bzw. der von ihm beauftragte Sicherheitsdienst liegt in seinem Ermessen... Er hat das Hausrecht und kann daher bestimmtn wer wo parken darf. Sicherlich ist das nicht nett, aber er darf es. Und wenn ich das hier schon wieder lese, dass man dem Marktleiter mit der Presse drohen soll... Habt ihr alle nix Besseres zu tun? Ich ärgere mich selbst oft genug über Ignoranten die nicht verstehen wollen... Muss man direkt solche Maßnahmen ergreifen? Ich finde das völlig überzogen... Und jetzt schalten wir (auch wieder nicht nett) mal unseren kaufmännischen Verstand ein... Was meint ihr wohl, was dem Marktleiter wichtiger ist... Die grosse Masse der nicht-behinderten Kunden oder wir paar Figuren? Das ist nicht nett aber halt leider die Realität und der müssen wir ins Auge sehen.

Meine eigene Erfahrung hat gezeigt, dass man hier mit einem vernünftigen Dialog am weitesten kommt. Ich habe mir auch mal den Marktleider eines grossen Supermarktes kommen lassen. Da stand ein umgebauter Bus einer Werbeveranstaltung quer über alle vorhandenen Behindertenplätze. Ich habe ihn dann mal nett gefragt wie er sich das denn vorstelle.... Im Endeffekt bin ich mit einer Flasche Champagner und einem Einkaufsgutschein wieder raus, habe den Wagen woanders geparkt. Meine Frau hat derzeit am Eingang auf mich gewartet.

Meint ihr wenn ihr immer mit der dicken Keule draufhaut würden sich die Leute ändern oder etwas einsehen? Im Gegenteil. Das verschlimmert nur das Ansehen der Behinderten noch weiter. Anfangs war ich auch so, musste aber einsehen, dass es so keinen Sinn hat. Ich setze mich nur dann mit den gesetzlichen Mitteln durch wenn ich wo parken will und wegen der Ignoranten alles dicht ist. Ich muss nicht den Weltverbesserer spielen und Theater machen wenn ich es nicht brauche....

Man sollte nicht die Supermarkt-Eröffnungs-Veranstaltung mit dem alltäglichen Betrieb verwechseln.

Gutmöglich, dass gerade an so einem Tag diese Plätze für Behinderte eher schlecht wären und diese dafür auf, an diesem Tag, wesentlich besser gelegene Plätze geleitet werden.

am 30. Januar 2013 um 15:59

Zitat:

Ich hatte mal einen Parkplatzeinweiser an einer Supermarkt-Neueröffnung gesehen, der offensichtlich die Aufgabe hatte, parkwillige Autos an Stellflächen zuzuweisen.

 

Da gab es auch einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz, den an diesem Abend keiner benutzte - aber als sich dann ein steinaltes, weißes 123er-Coupé (war um 2000 herum) näherte, schrieb er einen Handzettel und reichte ihn der Fahrerin, die nicht gerade behindert aussah, mit der Handbewegung, dass

 

 

Wie sieht denn ein Behnderter aus ?

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