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Halteverbot in Parkbucht?

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 19:21

Hallo,

heute hatte ich ein Knöllchen: Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286).

Anbei ein Foto. Es gibt zwar ein Zusatzzeichen, dass das Parken auf dem Seitenstreifen verhindert. Ich sehe aber dort keinen Seitenstreifen. Es ist sogar etwas weiter ein weißer Streifen erkennbar, der eine Einfahrt markiert. An den Parkbuchten ist kein Streifen. Dort wo "Auto" steht, habe ich geparkt.

Lohnt es sich, den Bescheid abzuwarten und Einspruch zu erheben? Wozu sollen die Parkbuchten gut sein, wenn man darauf nicht parken darf? Sie gehören ja wohl eindeutig nicht zur Fahrbahn.

Die Parkbuchten sind sogar mit weißem Streifen gegeneinander abgegrenzt, was eindeutig die Absicht darstellt, Parkbuchten zur Verfügung zu stellen. Foto2. Man kann erkenne, dass hier ein durchgezogener weißer Streifen fehlt, um es als Seitenstreifen zu deklarieren.

Der Versatz kommt von Google Maps. Morgen mache ich nochmal direkt vor Ort bessere Fotos.

Das Halteverbotschild hat einen Pfeil nach links. Im Hintergrund die beiden Schilder übereinander haben links und rechts. Das Auto auf dem Foto wäre somit auch fällig für ein Knöllchen, nach der Logik, mit der ich es bekam.

Kann das rechtens sein?

Vielen Dank und Gruß,

Beste Antwort im Thema

Maßgeblich ist die Beschilderung und die ist eindeutig und läßt keinen Interpretationsspielraum zu.

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Haben wir bei mir auf arbeit, sowas ist dann aber eigentlich zeitlich befristet. So stellt sich schon die Sinnfrage. Wenn ich Schilder hinstelle hätte man die Linien auch ein wenig entfernen können...

Aber mal eine blöde Frage, wie breit ist die Strasse? Reichts wenn man am rechten Fahrbahnrand parkt von der Restbreite her? :D

Zitat:

@Thraciel schrieb am 20. Januar 2016 um 22:16:04 Uhr:

Haben wir bei mir auf arbeit, sowas ist dann aber eigentlich zeitlich befristet. [...]

Vielleicht Feuerwache, Stadtwerke, Heizkraftwerk, Paketzentrum... Irgendwie sieht das Bild berlinisch aus.

Zitat:

@schniersen schrieb am 20. Januar 2016 um 21:40:01 Uhr:

Wer soll denn das Schild interpretieren können?

Jeder, der mal seinen Führerschein gemacht hat?!

Zitat:

@schniersen schrieb am 20. Januar 2016 um 21:40:01 Uhr:

 

Da sind ja sogar Zwischenlinien zwischen den Parkbuchten. Will die Behörde dann behaupten, dass die für die ganz vielen haltenden Fahrzeuge sind? Habe noch nie nen Seitenstreifen mit Zwischenlinien gesehen.

Versteh's doch endlich: Die können da Längs- Quer-, Zickzacklinien oder nackte Frauen hin malen, das ist alles völlig unerheblich.

Verkehrsschilder haben immer oberste Priorität, außer, wenn sie durch eine Ampelanlage oder Handzeichen eines Verkehrspolizisten außer Kraft gesetzt werden.

Die vorliegende Beschilderung hat sich aber selbst außer Kraft gesetzt, oder welche Bedeutung hat ein eingeschränktes Haltverbot an einer Stelle, an der sowieso Haltverbot ist, weil in zweiter Reihe nicht gehalten werden darf? Wenn eine Behörde so einen Mist aufstellt, braucht sich keiner wundern, dass das normale Führerscheinwissen nicht ausreicht.

Bei uns in der Straße sind viele Schräg-Parkbuchten, auf der Straße ist Haltverbot. Unter dem Haltverbot ist ein Schild "außer Parkbuchten" angebracht. Das ist der selbe unnötige Stuss, der nur zur Verwirrung beiträgt.

Wo erkennst du hier ein Haltverbot für die zweite Reihe?

Das erkenne ich in der StVO, dort steht nämlich dass es verboten ist und mit 15 € sanktioniert wird. Plus 5 €, wenn man den Warnblinker anschaltet, das ist dann eine missbräuchliche Verwendung …

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Januar 2016 um 09:36:31 Uhr:

Das erkenne ich in der StVO, dort steht nämlich dass es verboten ist und mit 15 € sanktioniert wird. Plus 5 €, wenn man den Warnblinker anschaltet, das ist dann eine missbräuchliche Verwendung …

Hier ist aber keine zweite Reihe vorhanden?

Da ist ein verbot für den Seitenstreifen, was hat das mit der Fahrbahn zu tun? (Auf der man u.U. völlig legal parken könnte, daher meine Frage nach der Breite)

Wir reden aneinander vorbei … meine Anmerkung "… welche Bedeutung hat ein eingeschränktes Haltverbot an einer Stelle, an der sowieso Haltverbot ist, weil in zweiter Reihe nicht gehalten werden darf? …" bezieht sich auf das eingeschränkte Haltverbot in Blickrichtung hinter der Einfahrt, dort wo das Auto zu sehen ist. Dort ist ein Zeichen 286, was ein eingeschränktes Haltverbot für die Fahrbahn anordnet – für die Parkbucht gilt das Zeichen ja nicht. Das ist aber an einer Stelle angebracht, an der sowieso auf der Fahrbahn halten verboten ist, weil es in zweiter Reihe wäre, nämlich links neben den Fahrzeugen in der Parkbucht.

Die Beschilderung ist eindeutig, da bedarf es keiner Diskussion.

Parkverbot !

Was ist das da rechts für ein größeres Gebäude ? Vllt. sind die Plätze irgendwie für irgendwen reserviert.

Ist das vllt. eine Schule, und das sind Plätze für die Muttibomber zum ein-und ausladen der Plagegeister.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Januar 2016 um 13:21:51 Uhr:

Die Beschilderung ist eindeutig, da bedarf es keiner Diskussion.

Parkverbot !

Eingeschränktes Halteverbot! ;)

Das hier ist ein Beispiel, dass es wirklich vielen Leuten schwer fällt Schilder zu lesen und zu verstehen.

Wenn es auch hier etwas komplizierter ist.

Bei mir vor dem Haus ist auch eingeschränktes Halteverbot. Ich spreche immer mal wieder Leute an, die dort gerade parken. Und zwar freundlich und mit der Anmerkung, dass hier oft kontrolliert wird. Da kommt ganz oft die Antwort: "Stimmt doch überhaupt nicht! Erst ab dem Schild da vorne darf man nicht mehr parken!"

Tja, ne, da endet das eingeschränkte Halteverbot. (Und es beginnt das absolute Halteverbot) Pfeil links? Pfeil rechts? Doppelpfeil? Das verstehen wirklich viele nicht. Wie oft ich schon Leute gesehen hab, die sich über ein Knöllchen an der stelle geärgert haben und der Meinung waren, sie hätten nichts falsch gemacht.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 21. Januar 2016 um 13:38:41 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Januar 2016 um 13:21:51 Uhr:

Die Beschilderung ist eindeutig, da bedarf es keiner Diskussion.

Parkverbot !

Eingeschränktes Halteverbot! ;)

Ist für mich ein und das Selbe, halten erlaubt, parken verboten.

Ich hoffe ich liege da richtig.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Januar 2016 um 13:45:05 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 21. Januar 2016 um 13:38:41 Uhr:

 

Eingeschränktes Halteverbot! ;)

Ist für mich ein und das Selbe, halten erlaubt, parken verboten.

Ich hoffe ich liege da richtig.

Ja, klar. Nur die StVO kennt meines Wissens nach kein Parkverbot.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 21. Januar 2016 um 13:48:30 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Januar 2016 um 13:45:05 Uhr:

 

Ist für mich ein und das Selbe, halten erlaubt, parken verboten.

Ich hoffe ich liege da richtig.

Ja, klar. Nur die StVO kennt meines Wissens nach kein Parkverbot.

Da hast Du wohl Recht.

Ich habe es noch früher unter Parkverbot gelernt.

Wiki sagt:

Zitat:

Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet

Und auf "früher" ist da wohl mein Wissensstand stehen geblieben. Aber der Sinn macht es hier wohl, und der hat sich nicht geändert.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Januar 2016 um 13:05:35 Uhr:

Wir reden aneinander vorbei … meine Anmerkung "… welche Bedeutung hat ein eingeschränktes Haltverbot an einer Stelle, an der sowieso Haltverbot ist, weil in zweiter Reihe nicht gehalten werden darf? …" bezieht sich auf das eingeschränkte Haltverbot in Blickrichtung hinter der Einfahrt, dort wo das Auto zu sehen ist. Dort ist ein Zeichen 286, was ein eingeschränktes Haltverbot für die Fahrbahn anordnet – für die Parkbucht gilt das Zeichen ja nicht. Das ist aber an einer Stelle angebracht, an der sowieso auf der Fahrbahn halten verboten ist, weil es in zweiter Reihe wäre, nämlich links neben den Fahrzeugen in der Parkbucht.

Jetzt verstanden.

Dann haben wir beide Recht ;)

(Wobei ich nur dann wenn die Straße breit genug ist. ich habe hier in Fürth den umgekehrten Fall. Schon dreimal ein unberechtigtes Ticket bekommen und jedesmal zähneknirschend zurückgenommen. da ist die Beschilderung genauso wie da hinten mit dem netten Zusatz, dass der Bewohnerparkplatz auf der Straße liegt die Bucht aber für alle ist :D )

Das ist die einfache Form einer Lieferzone oder von Kiss & Ride. Das Halten für 3 Minuten oder Be- und Entladen ist hier möglich.

Da es kein zulässiges Zusatzzeichen für Kiss & Ride gibt (z.B. für Schulen oder Bahnhöfe) wird sich mit dieser Beschilderung beholfen. Andere Möglichkeit ist die Schaffung einer Lieferzone vor Geschäften oder am Rande von Fußgängerzonen.

Was befindet sich in der Nähe dieser Parkplätze?

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