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Haftpflichtschaden Aussenspiegel - erstmal in Vorkasse gehen?

Themenstarteram 18. November 2015 um 15:22

Hallo,

ich wollte gerne mal ein paar Meinungen zu meinem Problem hören, da ich mir nicht so recht sicher bin, was nun richtig ist.

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vergangenen Samstag einen "kleinen" Verkehrsunfall. Eine Dame von einem Pflegdienst kam mir auf einer sehr enge Straße auf meiner Spur entgegen und hat mir meinen linken (fahrerseite) Aussenspiegel abgefahren.

Die Polizei musste geholt werden wegen dem Dienstwagen der Dame (war Ihre eigene Aussage) und dann wurde festgestellt bzw hat Sie es auch zugegeben das sie zu schnell war (wegen Termindruck) und auch noch telefoniert hat.

Die Polizei hat dann alle Daten aufgenommen und hat mir noch einen Vortrag gehalten warum ich meine drei Kinder (die mit im Wagen saßen) zwischenzeitlich von der Oma abholen lassen habe und dann durfte ich ohne weiteres weiter fahren.

Ich habe de Schaden bei der generischen Versicherung gemeldet und war am Montag in der Werkstatt.

Dort wurde mir zuerst gesagt das ich so gar nicht fahren dürfte, weil das Auto ohne linken Aussenspiegel nicht verkehrssicher (nennt sich das so?) wäre. Ich solle doch bis das ganze geklärt ist einen Ersatzwagen nehmen.

Da ich aber im gleichen Ort arbeite und alle meine Wege auch zu Fuss erledigen kann, habe ich erst mal dankend abgelehnt und das Auto steht jetzt bei mir in der Garage.

Nun habe ich noch nichts von der generischen Versicherung gehört (die sich eigentlich am Montag bei mir melden wollten) und habe heute telefonisch mal nachgefragt.

Der merklich genervte Herr an der Hotline teilte mir dann mit das ihm das eigentlich relativ egal sein ob das Auto verkehrssicher sei oder nicht. Und solange sich der Unfallverursacher nicht bei Ihnen gemeldet hat passiert eh nix. Ihm sei es auch egal das die Polizei festgestellt hat das telefoniert wurde und die Geschwindigkeit nicht passte.

Er meinte dann mit dem Thema Ersatzwagen brauche ich ihm gar nicht erst kommen, lt. seiner Aussage hindere mich ja nichts daran mit dem Spiegel erstmal in Vorkasse zu gehen, damit man wieder fahren könne.

Nun zu meiner Frage. Ich brauche wirklich keinen Ersatzwagen (und es wäre mir auch unangenehm einen zu nutzen wegen so einem "kleinen" Schaden). Aber kann die Versicherung wirklich von mir verlangen bzw. erwarten das ich den Spiegel erstmal selbst bezahle? Ist das so korrekt?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es gibt bei solchen Fällen immer zwei Seiten: Der Verursacher hat den Ärger .Der Geschädigte wird zufrieden gestellt

Na du bist lustig........

Was kann denn der Geschädigte dafür, dass du ihm an das Auto fährst.

Soll jetzt die Regulierung des Schaden in das Ermessen

des Schädigers gestellt werden, oder wie stellst du dir das so vor?

Natürlich ist der Geschädige zufrieden zu stellen. Er muss so gestellt werden, als wäre Ihm der Schaden nicht enstanden.

Die selben Rechte hättest du auch, wenn dir jemand einen Schaden zufügt.

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Nein, es ist nicht korrekt. Aber bei so einem "Bagatell-Schaden" würde ich den Schaden reparieren lassen und denen die Rechnung einreichen. OK, vielleicht muss man in Vorkasse gehen, oder der Werkstatt eine Abtrettung unterschreiben, dass die den Schaden direkt mit der Versicherung abrechnen.

Du kannst das Geld für die Reparatur beim Schädiger oder bei der Versicherung direkt einfordern.

Den Schaden hast DU ja schon gemeldet. Wurde auch schon ein Unfallbericht bei Dir angefordert?

Würde da erstmal auf eigene Kosten reparieren. Dann musst duaufjedenfall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, und von dem defekten Spiegel, am besten aus mehreren Blickwinkeln fotos vom defekt machen. Auch die halterung, und evt gerissene kabel. Diese sachen schickst du dann an die gegnerische Versicherung mit fristsetzung zur Regulierung.

Themenstarteram 18. November 2015 um 15:39

Nein der Unfallbericht wurde von mir noch nicht angefordert. Ich denke mal den werde ich in den nächsten Tagen per Post zugeschickt bekommen.

Wir hatten auch schon überlegt das ganze mit Abtretungserklärung über die Werkstatt laufen zu lassen.

Aber wie meinst Du direkt einfordern? Soll ich den Kostenvoranschlag an die Versicherung senden und dann warten bis gezahlt wird?

Noch eine Frage zu dem Kostenvoranschlag, die Werkstatt hat einen erstellt und die wollen für alles gesamt 570,00 Euro. Erscheint mir das nur zu hoch oder ist das realistisch?

Zur Info, es geht um einen Golf V, der Aussenspiegel ist lackiert, beheizt und elektr. einstellbar.

Ja genau. DU schickst die Fotos und den Kostenvoranschlag der gegnerischen versicherung. Wenn dann sich immer noch nichts tut. Schaltest du einen Anwalt ein.

570euro scheint für den kompletten spiegel relastisch. da wohl Lackiert werden mussß

Themenstarteram 18. November 2015 um 15:47

OK, danke erstmal für die Antworten.

Eine Frage noch zu der Fristsetzung. Kann/soll ich dann da dazuschreiben das ich um Zahlung bis zum .... bitte?!

klar. Bei großen unfällen mit schuldfrage unklar sind 4-6wochen angemessen. Bei so einen kleinen spiegel kann man da schon 2-3wochen draus machen.

Zitat:

@Susanne444 schrieb am 18. November 2015 um 16:47:01 Uhr:

OK, danke erstmal für die Antworten.

Eine Frage noch zu der Fristsetzung. Kann/soll ich dann da dazuschreiben das ich um Zahlung bis zum .... bitte?!

Selbstverständlich, da hierdurch die Versicherung in Verzug gesetzt wird.

Ist Versicherung in Verzug, können auch Rechtsverfolgungskosten beansprucht werden.

Ohne Verzug kein Ersatz der RA - Kosten für die Geldeintreibung.

O.

Zitat:

@Susanne444 schrieb am 18. November 2015 um 16:22:08 Uhr:

(I) Und solange sich der Unfallverursacher nicht bei Ihnen gemeldet hat passiert eh nix.

(II) Ihm sei es auch egal das die Polizei festgestellt hat das telefoniert wurde und die Geschwindigkeit nicht passte.

(III) Er meinte dann mit dem Thema Ersatzwagen brauche ich ihm gar nicht erst kommen, lt. seiner Aussage hindere mich ja nichts daran mit dem Spiegel erstmal in Vorkasse zu gehen, damit man wieder fahren könne.

Nun zu meiner Frage.

Ich brauche wirklich keinen Ersatzwagen (und es wäre mir auch unangenehm einen zu nutzen wegen so einem "kleinen" Schaden).

(IV) Aber kann die Versicherung wirklich von mir verlangen bzw. erwarten das ich den Spiegel erstmal selbst bezahle? Ist das so korrekt?

Vielen Dank

(I) Naja, was würdest du denn machen, wenn Deine Haftpflichtversicherung ohne Dich zu fragen einen Schaden bezahlt und den SFR hochgestuft? Es ist normal, dass sich die Versicherung "beide Seiten" anhört. Bei Deckungsgleichheit der Aussagen ist Schadenfall zügig reguliert; wenn es Differenzen gibt wird geprüft.

(II) Naja Zivilrecht hat nichts mit Strafrecht zu tun. Die Polizei hat höchstens bezeuglichen Charakter. Hier hat sich eigentlich nur protokolliert, was schon feststand.

(III) Naja, Du hast auch eine Schadenminderungspflicht. Grob gesagt musst Du Dich so verhalten, als wenn Du es selber zahlen müsstest. Würdest du Dir für x tage in Leihwagen nehmen oder den Schaden lieber direkt reparieren.

(IV) Nein, die Versicherung hat keine Weisungsbefugnis. Auch musst Du den Wagen überhaupt nicht reparieren. Das geht den Versicherer ein feuchten Kehrricht an. Aber: Statt den Schaden zu reparieren erst einmal paar Tage lang auf einem Leihwagen rumzufahren und den Schaden auf Kosten anderer fleißtig in die Höhe zu treiben ist nicht. Wenn ich ehrlich bin, bin ich der Meinung, dass das eigentlich auch der gesunde Menschenverstand sagt.

am 26. Februar 2016 um 20:04

Hallo, habe so einen schaden aber selbst verursacht / Mercedes B / habe Polizei verständigt wegen langer Warte-

zeit ,schaden wurde aufgenommen ,spiegel durch die Polizei wieder zusammengesetzt soweit war

alls in Ordnung. zwischendurch kam auch die fahrerin alle spiegelfunktionen funktionierten Adressen ausgetascht

Fahrerin sollte zur Werkstatt alles überprüfen lassen Habe Kfz Versicherung den schaden aber gemeldet.

nun der Hammer: nach 4 Wochen anruf von meiner Kfz vers, Sschadensumme: 3.200 euro

Zitat:

@karlini schrieb am 26. Februar 2016 um 21:04:17 Uhr:

Hallo, habe so einen schaden aber selbst verursacht / Mercedes B / habe Polizei verständigt wegen langer Warte-

zeit ,schaden wurde aufgenommen ,spiegel durch die Polizei wieder zusammengesetzt soweit war

alls in Ordnung. zwischendurch kam auch die fahrerin alle spiegelfunktionen funktionierten Adressen ausgetascht

Fahrerin sollte zur Werkstatt alles überprüfen lassen Habe Kfz Versicherung den schaden aber gemeldet.

nun der Hammer: nach 4 Wochen anruf von meiner Kfz vers, Sschadensumme: 3.200 euro

Und das, wo die Versicherungen grundsätzlich zu wenig zahlen?

Zitat:

@karlini schrieb am 26. Februar 2016 um 21:04:17 Uhr:

 

Fahrerin sollte zur Werkstatt alles überprüfen lassen Habe Kfz Versicherung den schaden aber gemeldet.

nun der Hammer: nach 4 Wochen anruf von meiner Kfz vers, Sschadensumme: 3.200 euro

Da ist wohl eine Null zu viel! Ein neuer Spiegel (oder nur ein Teil) könnte ich mir für 320 € schon vorstellen.

am 27. Februar 2016 um 14:08

Hallo, guten Tag: Betr: Aussenspiegel beschädigt ( 3,200 Euro) diese Summe hört sich im ersten Moment unglaubwürdig an. Mein KFZ Vers. hat mich ja wegen der Schadensumme informiert , ich wollte den Schaden ja

selbst regulieren. Für den Sachbearbeiter war die Schadenshöhe nachvollziehbar,er hat ähnlich gelagerte Fälle

schon für über 5,000 Euro reguliert ( Kommt auf die Automarke an)

Begründung: Der Verursacher bewertet im ersten Augenschein nur den Spiegel. Der Sachverständige, bzw. Werkstatt ,sieht die Sache ja ganz anders . Einige Beispiele die mir erläuter wurden.Fallhöhe Berührungswinkel,

A Säule leichte Berührungsspuren durch den spiegel die A Säule befindet sich vor dem Spiegel ,die Tür wurde natürlich auch im Augenschein genommen 5mm. Delle Spiegel natürlich Totalschaden ein u.ausbau

Funktionsprüfung Fazit: A- Säule und Tür neu lackieren .= 3,200 EURO. Im Endergebnis habe ich gelernt :

Es gibt bei solchen Fällen immer zwei Seiten: Der Verursacher hat den Ärger .Der Geschädigte wird zufrieden gestellt

Zitat:

Es gibt bei solchen Fällen immer zwei Seiten: Der Verursacher hat den Ärger .Der Geschädigte wird zufrieden gestellt

Na du bist lustig........

Was kann denn der Geschädigte dafür, dass du ihm an das Auto fährst.

Soll jetzt die Regulierung des Schaden in das Ermessen

des Schädigers gestellt werden, oder wie stellst du dir das so vor?

Natürlich ist der Geschädige zufrieden zu stellen. Er muss so gestellt werden, als wäre Ihm der Schaden nicht enstanden.

Die selben Rechte hättest du auch, wenn dir jemand einen Schaden zufügt.

am 27. Februar 2016 um 18:10

@phaetoninteressent schrieb am 18. November 2015 um 17:59:07 Uhr:

..... Aber: Statt den Schaden zu reparieren erst einmal paar Tage lang auf einem Leihwagen rumzufahren und den Schaden auf Kosten anderer fleißtig in die Höhe zu treiben ist nicht. Wenn ich ehrlich bin, bin ich der Meinung, dass das eigentlich auch der gesunde Menschenverstand sagt.

Mist Ziterfunktion funktioniert nicht.

Ab Hier mein Beitrag:

Falsch. Nicht jede Werkstatt ersetzt sofort den Spiegel. Da gibt es einen Termin und dann wird das gemacht. Je nachdem wie der Spiegel befestigt ist muss eventuell die Türverkleidung abgebaut werden....

Und warum sollte ich mich dann in die Werkstatt setzen und warten bis die das gemacht haben? Da gehe ich lieber arbeiten und verdiene Geld. Ist die Werkstatt nah beim Arbeitsplatz ok, 2x Taxikosten.

Ist sie weit weg. 1 Tag Leihwagen.

Gruß Frank,

auch mein Schaden ist zu mindern. ;)

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