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Haftbar für Bergungskosten nach Diebstahl des Kfz

Themenstarteram 23. April 2017 um 17:24

Guten Tag,

Am Freitag wurde ich telefonisch von der Kripo informiert,das mein Auto welches mir am 01.09.1996 gestohlen wurde aus der Warnow(Fluß) geborgen wurde.

Der Beamte teilte mir mit,das ich eventuell die Bergungskosten übernehmen muss.

Ist das richtig?

Das Auto war damals Haftpflichtversichert mit Teilkasko.

Müsste dann nicht die Versicherung die Kosten tragen?

Mit freundlichen Grüßen,Maik

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28 Antworten

Kann ich mir echt nicht vorstellen, da dürfte alles verjährt sein, was verjähren kann...

Um auf Nummer Sicher zu gehen - frag einen Anwalt.

Themenstarteram 23. April 2017 um 17:56

Mach ich nächste Woche.

Danke erstmal.

heutzutage ist der Fakt Diebstahl durch die TK abgedeckt. Wenn die Versicherung damals bezahlt hat, ist der Wagen theoretisch ab dem Zeitpunkt Eigentum der Versicherung. Ich würde den damaligen Versicherer informieren und dann erstmal abwarten. Die Haftpflicht beinhaltet auch eine Umweltschadensversicherung, die zB Schäden abdeckt, die durch den Wagen entstehen. Ob da jetzt auch die Bergung mit drin ist... ich denke schon, da ja zur Vermeidung weiterer Umweltschäden aus dem Fluss raus musste.

Themenstarteram 23. April 2017 um 18:23

Die Versicherung habe ich schon informiert,aber selbst die haben nach dieser langen Zeit keine Unterlagen mehr von dem Auto??.

Das Auto wurde nicht aus "Umweltgründen" geborgen,sondern weil sie auf der Suche nach einem Vermissten und dessen Auto waren.

Es wurde per Zufall mit Sonarscan gefunden,mein Auto ähnelte dem vermissten Fahrzeug.

Wie man einen VW Jetta Bj.85 mit einer Mercedes E-Klasse verwechseln kann,ist mir allerdings schleierhaft ??

Ich glaube nicht, dass hier etwas verjährt ist.

Das Fahrzeug hat einen Eigentümer und das ist IMO entweder der TE oder die Versicherung.

Ob Bergungskosten versichert waren, wäre zu prüfen.

Bestand seinerzeit evtl. eine ADAC-Mitgliedschaft?

Themenstarteram 23. April 2017 um 18:36

Ja,ich war und bin beim ADAC Mitglied.

Warum?

Dann solltest du dort juristischen Rat einholen:

https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/

Ich würde mal entspannt abwarten, bis mindestens ein Schriftstück ins Haus flattert, auf dem die Kosten eingefordert werden. Vorher macht man sich und andere nur unnötig nervös und weckt im Zweifelsfall noch schlafende Hunde. Ausrichten wird man ohnehin jetzt nichts können.

Die Rechnung wird nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung kommen.

Wenn eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft bestand, früher hieß das Euro-Schutzbrief oder so ähnlich, dann würde ich den ADAC auch auf eine mögliche Kostenübernahme ansprechen.

Das kann aber auch ohne Plus-Mitgliedschaft nicht schaden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. April 2017 um 20:34:45 Uhr:

Das Fahrzeug hat einen Eigentümer und das ist IMO entweder der TE oder die Versicherung.

Das Problem wird darin liegen, dass der TE nachweisen muss, dass die Versicherung ihm den Diebstahl ersetzt hat - damit auch zum Eigentümer des Fahrzeuges wurde und so für "Folgekosten" aufkommen muss.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. April 2017 um 21:09:10 Uhr:

Das Problem wird darin liegen, dass der TE nachweisen muss, dass die Versicherung ihm den Diebstahl ersetzt hat - damit auch zum Eigentümer des Fahrzeuges wurde und so für "Folgekosten" aufkommen muss.

Ob er da aus 1996 noch Unterlagen hat? Die Versicherung wird da wohl nichts mehr haben, die Aufbewahrungsfrist dürfte abgelaufen sein.

Ich wüsste nicht mal mehr bei welcher KFZ-Versicherung ich in dem Jahr war.

am 23. April 2017 um 19:38

Es stellt sich doch ersteinmal die Frage, wie der TE ermittelt wurde.

Die Pozilei zieht ein Auto aus dem Fluss und hat vielleicht ein Kennzeichen und eien Fahrgestellnummer. Jetzt macht der Herr Pozilist eine Halterabfrage und wen findet er da? Wenn das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde muss es doch abgemeldet werden durch den TE oder die Versicherung.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 23. April 2017 um 21:38:55 Uhr:

...und wen findet er da?

Den letzten bekannten Halter - welcher nunmal der TE ist!

Wer das Fahrzeug abgemeldet hat oder ob es gar gestohlen wurde, spielt dabei keine Rolle.

Und solange der Te nicht nachweisen kann, dass das Fahrzeug Eigentum der Versicherung geworden ist, ist er prinzipiell nunmal auch für das Fahrzeug verantwortlich....

Themenstarteram 23. April 2017 um 19:52

Zitat:

@martinb71 schrieb am 23. April 2017 um 21:12:21 Uhr:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. April 2017 um 21:09:10 Uhr:

Das Problem wird darin liegen, dass der TE nachweisen muss, dass die Versicherung ihm den Diebstahl ersetzt hat - damit auch zum Eigentümer des Fahrzeuges wurde und so für "Folgekosten" aufkommen muss.

Ob er da aus 1996 noch Unterlagen hat? Die Versicherung wird da wohl nichts mehr haben, die Aufbewahrungsfrist dürfte abgelaufen sein.

Ich wüsste nicht mal mehr bei welcher KFZ-Versicherung ich in dem Jahr war.

Leider habe ich aus dieser Zeit keine Unterlagen mehr. Die Daten ,wie Kennzeichen und bei welcher Versicherung ich damals war, teilte mir der Beamte mit.

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