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H-Kennzeichen und ABEs
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Hallo und frohes neues Jahr (auch wenn das schon wieder ein "paar Tage" alt ist...),
ich habe eine Frage bezüglich des H-Kennzeichens. Vorab schonmal: Mein Wagen besitzt schon ein H-Kennzeichen. Es geht jetzt also nur darum, was ich beachten muß, wenn ich nachträglich andere Teile dranbauen will.
Wie ist das denn mit Teilen, die eine (EG-)ABE haben? Diese Dinge müssen ja nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern man muß nur immer die ABE dabeihaben. Wenn ich jetzt ein Teil an ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen dranbauen will, muß dann dessen ABE auch etwa 30 jahre alt sein? Konkret geht es um einen Auspuff. Ich will gerne den "Super-Competition" von Custom Speed Parts (das ist der frühere Kerscher-Auspuff) haben. Der hat eine ABE.
Es geht mir jetzt noch nicht einnmal so sehr um die HU beim TÜV. Zur not könnte man dafür ja immer noch den originalen Auspuff wieder dranschrauben, sondern vielmehr um eine eventuelle Polizeikontrolle. Eigentlich müßte für die doch alles in Ordnung sein, wenn ich eine ABE vorzeigen kann, oder??? habe mich schon mit einigen Leuten drüber unterhalten (u.a. auch mit einem TÜV-prüfer), und die sahen das im Großen und Ganzen genauso (Der TÜV-Prüfer meinte, ích sei die erste, die ihm diese Frage stellt, und rechtlich gesehen sei das sozusagen "unbetretenes Terrain").
Ich wollte nur sicher gehen, deshalb frage ich hier nochmal nach! Wäre toll, wenn ich möglichst viele Meinungen dazu "sammeln könnte"!
Vielen Dank und gute Fahrt bei dem miesen Wetter!
Jessica
Ach ja: Diese Anlage sieht auch nicht irgendwie total exotisch aus, sondern ganz original-käfermäßig mit zwei Emdrohren an den originalen Stellen. |
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Rein Rechtlich gesehen dürfen nur Teile verbaut werden, die unter den Begriff "Zeitgenössisches Tuning" fallen. Du musst also nachweisen können, daß die verbauten Teile auch schon damals hergestellt wurden, und auch gerne verbaut wurden. In der Regel reicht eine Bestätigung, daß diese Teile damals schon erhältlich waren. ABE ist ne schöne Sache, aber es geht hier nicht um eine Betriebserlaubnis, oder die Verkehrssicherheit, sonder um den historischen Zustand eines Wagens. Wenn du Teile verbaust, die nicht als zeitgenössisch gelten, und das ganze nicht meldest begehst du im endeffekt eine Steuerhinterziehung, weil du ja eigentlich für ein nichthistorisches Fahrzeug mehr löhnen müsstest, und das kann unter umständen teuer kommen, wenn man dir da draufkommt. Das sicherste ist es, mal beim hersteller nachzufragen, ob die Teile damals schon hergestellt wurden, und sich dann eine schriftliche bestätigung holen. das reicht meistens schon aus, um sich dann die Teile eintragen zu lassen, und damit gehst du wirklich jeden Problemen aus dem Weg.
Beim
TÜV kann man sich die Oldtimerrichtlinien runterladen.
Gruß Jürgen