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H-Kennzeichen- Neubegutachtung und Vollabnahme notwendig bei abgelemdetem Kfz?

H-Kennzeichen- Neubegutachtung und Vollabnahme notwendig bei abgelemdetem Kfz?

Themenstarter

Hallo,

 

wie genau geht das mit der H-Zulassung bei einer Ummeldung? Hier mein konkreter Fall:

 

Ich habe einen Oldie in Aussicht (Bj. 1971) der bereits einmal ein H-Kennzeichen hatte bis zur Abmeldung . Nun ist der Wagen seit 2006 oder 2007 abgemeldet. Nun meine Fragen: Muß ich bei einer erneuten Zulassung ein neues Gutachten für die H-Zulassung machen lassen, denn der Verkäufer gibt an, dass das damalige Gutachten für die H-Kennzeichen-Zuteilung nicht mehr vorliegt? Oder ist dies nicht mehr nötig, da es vielleicht schon im Brief eingetragen ist? Hab da keine Ahnung wie das im einzelnen läuft. Da bei dem Wagen wohl eine Vollabnahme gemacht (ist dies überhaupt noch notwendig, denn ich habe hier im Forum gelesen, dass hier die Frist seit der letzten Abmeldung nun sieben Jahre beträgt?)werden muß, muss da automatisch auch wieder ein Gutachten für die H-Zulassung gemacht werden?

 

Wie sieht das mit der Neuregelung bei der Vollabnahme aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Vollabnahme erst nach sieben Jahren notwendig ist?

Grüsse,

 

quattrofahrer30


dein problem ist ganz einfach gelöst:

 

für eine neuzulassung brauchst du eine gültige hu/au. das musst eh neu machen. in wieweit die h zulassung noch gilt weiss ich nicht. aber als kleiner tip: zuminderst bei der gtü kostet eine hu/au/oldtimerzulassung nach §23 ca 95euro, eine normale hu/au die du eh brauchst kostet 76euro. die 19euro würde ich springen lassen ;) dabei spielt es keine rolle wie lange der wagen abgemeldet ist (sofern es keine 7 jahre und mehr sind).....

 

ich hab auch im dezember 2008 ein oldtimergutachten machen lassen mit einem wagen der seit 2007 stillgelegt war.


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