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h-kennzeichen beim kauf übernehmen

Themenstarteram 22. November 2007 um 21:46

Hall Leute,

Hab mir ein Magirus Deutz - Mercur 120L mit H-Kennzeichen angesehen und wollte ihn auch kaufen,aber jetzt weiß ich nicht, wie das mit der ummeldung läuft ?

sprich kann ich das H-Kennzeichen von dem vorgänger so einfach ünernehmen, oder ist das problematisch???

LG.Slic

Beste Antwort im Thema

Tach allerseits!

Die H-Zulassung ist ja für das Fahrzeug erteilt worden (und nicht für den gegenwärtigen Fahrzeughalter), also gehört es auch zum Fahrzeug und bleibt beim Fahrzeug, egal wem das Fahrzeug gehört. Aberkannt werden kann es nur, wenn irgendwann bei einer Kontrolle (oder beim nächsten TÜV) mal auffällt, dass das Fahrzeug die Bedingungen für die H-Zulassung nicht (mehr) erfüllt, z. B. wegen nachträglicher Basteleien oder Veränderungen.

Eine ganz normale TÜV-Abnahme für 2 Jahre an einem normalen Alltagsfahrzeug bleibt ja auch für die 2 Jahre beim Fahrzeug, auch wenn es nach TÜV-Abnahme verkauft wird.

MfG, Michael

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Hallo,

bei mir ging das ohne Probleme

Gruss

Rainer

am 23. November 2007 um 0:54

Moin

Rundhauber? Müsste den F6L613 Reihensechser 'drin haben?

Schönes Auto, ich mag die Rundhauber ganz besonders, bitte, bitte, bitte Fotos!

Ach ja, H-Zulassung verbleibt in jedem Fall beim Fahrzeug und wird bei Halterwechsel übernommen. Einzig die 07 (rotes Sammlerkennz.) ist auf den Halter bezogen und müsste ggf. erst beantragt werden.

Gruß, Z.

Tach allerseits!

Die H-Zulassung ist ja für das Fahrzeug erteilt worden (und nicht für den gegenwärtigen Fahrzeughalter), also gehört es auch zum Fahrzeug und bleibt beim Fahrzeug, egal wem das Fahrzeug gehört. Aberkannt werden kann es nur, wenn irgendwann bei einer Kontrolle (oder beim nächsten TÜV) mal auffällt, dass das Fahrzeug die Bedingungen für die H-Zulassung nicht (mehr) erfüllt, z. B. wegen nachträglicher Basteleien oder Veränderungen.

Eine ganz normale TÜV-Abnahme für 2 Jahre an einem normalen Alltagsfahrzeug bleibt ja auch für die 2 Jahre beim Fahrzeug, auch wenn es nach TÜV-Abnahme verkauft wird.

MfG, Michael

Themenstarteram 23. November 2007 um 17:39

Vielen dank,werde ihn kaufen und dann mal ein paar fotos hier rein machen!!!:-)

über happy slic

am 24. November 2007 um 0:14

Ich drück die Daumen!

Was ist's denn für ein Aufbau, Feuerwehr?

Gruß, Z.

einzigst beim wechsel in einen anderen zulassungsbezirk, könnte es probleme geben, das kennzeichen zu übertragen.....aber das liegt wenn dann am unwillen (wissen) des sachbearbeiters in der zulassungsstelle...

Hallo MagirusDeutzUlm,

selbst dann nicht: Bei der Prüfung und Abnahme durch die Prüfstelle (TÜV & Co.) hat es für das geprüfte Fahrzeug eine amtliche Prüfbescheinigung gegeben, die Gültigkeit für das konkrete Fahrzeug (lt. Hersteller und Fahrgestell-Nr.) hat.

Und diese Prüfbescheinigung hat in Deutschland dann JEDE Zulassungstelle anzuerkennen, obs ihr passt oder nicht. Das Gesetz sieht nämlich nicht vor, dass bei einer Halter- oder Wohnsitzumschreibung auch eine Prüfung und Neuabnahme des Fahrzeugs zwecks (Wieder-/Neu-)Anerkennung eines H-Kennzeichens fällig wird.

Einzige Ausnahme vielleicht: Wenn irgendeine amtliche Stelle (z. B. Polizei, TÜV, DEKRA) Zweifel geltend macht, das Fahrzeug könnte seit der seinerzeitigen Zuerkennung des H-Kennzeichens inzwischen technisch verändert oder "verbastelt" worden sein, was eine H-Zulassung nicht mehr rechtfertigen würde.

Aber die allermeisten Zulassungsbehörden fragen bei einer Umschreibung gar nicht erst grundlos nach dieser amtlichen Prüfbescheinigung, sondern übernehmen das H automatisch, wenn es vorher auch schon (von einer anderen Zulassungsstelle) zugeteilt gewesen war. Dann steht auch "Oldtimer" und die Schlüssel-Nr. 0098 in den bisherigen Fahrzeugpapieren bereits eingetragen.

MfG, Michael

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt

Eine ganz normale TÜV-Abnahme für 2 Jahre an einem normalen Alltagsfahrzeug bleibt ja auch für die 2 Jahre beim Fahrzeug, auch wenn es nach TÜV-Abnahme verkauft wird.

Das will ich mal beweifeln. Das Fahrzeug ist bestimmt schwerer als 3,5 to um muss daher jedes Jahr zum TÜV. Das H-Kennzeichen hat auf die Dauer leider keinen Einfluß.

Tani

Hallo Tani,

meinetwegen dann auch jedes Jahr zum TÜV.

Aber ein einmal zugeteiltes H-Kennzeichen kann keine Zulassungsbehörde nur deswegen aberkennen, weil das betreffende Fahrzeug den Halter gewechselt und/oder vom Zulassungbezirk A (im deutschen Bundesland B) in den Zulassungsbezirk C (im deutschen Bundesland D) verkauft und dort nun wieder zugelassen bzw. nach dort umgeschrieben werden soll.

Es sei denn, das Fahrzeugs würde wegen nachträglicher Veränderungen oder seines Zustandes (grundsätzlich) kein H-Kennzeichen mehr rechtfertigen, aber sowas kann auch ohne Halter-/Standortwechsel der Fall sein.

Das war ja die eigentliche Ausgangsfrage.

MfG, Michael

am 25. November 2007 um 23:33

Hallo,

im Moment ist das Ländersache und da sind die Verwaltungen sich noch nicht einig !

Aber in der Regel funktioniert das -einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen.

dj1506

Hallo,

wie genau geht das bei einer Ummeldung? Hier mein konkreter Fall:

Ich habe einen Oldie in Aussicht (Bj. 1971) der bereits einmal ein H-Kennzeichen hatte. Nun ist der Wagen seit 2006 oder 2007 abgemeldet. Nun meine Fragen: Muß ich bei einer erneuten Zulassung ein neues Gutachten für die H-Zulassung machen lassen, denn der Verkäufer gibt an, dass das damalige Gutachten für die H-Kennzeichen-Zuteilung nicht mehr vorliegt? Oder ist dies nicht mehr nötig, da es vielleicht schon im Brief eingetragen ist? Hab da keine Ahnung wie das im einzelnen läuft. Da bei dem Wagen wohl eine Vollabnahme gemacht werden muß, muss da automatisch auch wieder ein Gutachten für die H-Zulassung gemacht werden?

Grüsse,

quattrofahrer30

 

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt

Hallo MagirusDeutzUlm,

selbst dann nicht: Bei der Prüfung und Abnahme durch die Prüfstelle (TÜV & Co.) hat es für das geprüfte Fahrzeug eine amtliche Prüfbescheinigung gegeben, die Gültigkeit für das konkrete Fahrzeug (lt. Hersteller und Fahrgestell-Nr.) hat.

Und diese Prüfbescheinigung hat in Deutschland dann JEDE Zulassungstelle anzuerkennen, obs ihr passt oder nicht. Das Gesetz sieht nämlich nicht vor, dass bei einer Halter- oder Wohnsitzumschreibung auch eine Prüfung und Neuabnahme des Fahrzeugs zwecks (Wieder-/Neu-)Anerkennung eines H-Kennzeichens fällig wird.

Einzige Ausnahme vielleicht: Wenn irgendeine amtliche Stelle (z. B. Polizei, TÜV, DEKRA) Zweifel geltend macht, das Fahrzeug könnte seit der seinerzeitigen Zuerkennung des H-Kennzeichens inzwischen technisch verändert oder "verbastelt" worden sein, was eine H-Zulassung nicht mehr rechtfertigen würde.

Aber die allermeisten Zulassungsbehörden fragen bei einer Umschreibung gar nicht erst grundlos nach dieser amtlichen Prüfbescheinigung, sondern übernehmen das H automatisch, wenn es vorher auch schon (von einer anderen Zulassungsstelle) zugeteilt gewesen war. Dann steht auch "Oldtimer" und die Schlüssel-Nr. 0098 in den bisherigen Fahrzeugpapieren bereits eingetragen.

MfG, Michael

am 13. März 2009 um 16:49

Wenn der Oldie schon mal ein H-Kennzeichen hatte, dann müsste der "Oldtimerstatus" im Brief drinstehen (war bei mir so). Als ich die Giulietta gekauft habe, lief sie auch auf 07er Nummer, war aber davor schon mal mit H-Kennzeichen zugelassen.

Die H-Zulassung war dann kein Problem, es gab nicht mal eine Nachfrage seitens der Zulassungsstelle. Nur der Tüv war noch neu gemacht worden, aber das ist ja eh klar...

Viele Grüße,

Cephalotus

Moin,

Wenn das H erstmal in den Papieren drin steht ... dann ist das alles kein großes Problem mehr. Dann gibt es nur ein paar Ausnahmefälle, wo die Zulassungsstelle eventuell mal Hellhörig wird und eventuell nachprüft.

MFG Kester

Hallo zusammen,

ich habe mir zu Weihnachten einen 1200er Käfer, Bj 1973 in Top Originalzustand gegönnt. Das Fahrzeug hatte bisher schon eine H-Zulassung und ich wollte es dann auf mich anmelden. Die "kompetente" Dame an der Zulassung machte mir aber zu verstehen, dass ohne H-Gutachten nix geht, und ich dieses neu machen muss.

Ich bin dann zum TÜV gefahren, selbst die Prüfer haben nur mit den Kopf geschüttelt, weil der Käfer erst vor 5 Monaten die Hauptuntersuchung hatte und laut TÜV im Rahmen der Hauptuntersuchung alle 2 Jahre festgestellt wird, ob das Auto noch "H"-würdig ist.

 

Hab für das Gutachten dann 130€ bezahlt und mein H-Kennzeichen bekommen. Nachdem ich außerhalb meines Zulassungsbezirkes bei einer Behörde arbeite, habe ich mich mal im dortigen Landratsamt erkundigt, wie die es mit der H-Zulassung bei Halterwechsel sehen: Und siehe da, die verlangen kein erneutes Gutachten.

Nach Rückfrage bei meiner Zulassungsstelle erklärte man mir, dies sei Anweisung vom bayerischen Innenministerium - das Schreiben wollten sie aber nicht rausrücken....

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?????

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