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Gutachten Golf2 BBS 6Jx15 ET35

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 14. Mai 2009 um 23:24

Hallo,

kann mir jemand ein Gutachten oder etwas ähnliches für die BBS (6Jx15 ET35 Lochkreis 4x100 185/55/R15 82V Original VAG Nr. 165 601 025) zuschicken, per Email oder Post.

Muss zum TÜV und ich weiß nicht ob ich die so durch bekomme.

Habe einen Golf2 1,6l 51kw Bj: 1990.

Weiß nicht ob ich das überhaupt brauche, wer kann mir da weiterhelfen?

merlin6246

Beste Antwort im Thema

Das ist das Gutachten, so bekommt man es von Volkswagen zugeschickt, wenn man es anfordert.

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18 Antworten

sind doch serie. sollte keine probleme geben.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 0:06

Habe ich auch mal gehört, das die Serie sind. Werde trotzdem beim TÜV vielleicht mal nachfragen, sicherhaltshalber. Danke nochmal.

Das Thema gabs hier doch auch schon zur Genüge. Auch die 15"-Werksräder müssen nachgetragen werden, das stellt aber kein Problem dar. Eine Art Freigabe dazu kann man ohne Probleme von VW bekommen. Kann sein, dass die Eintragung schon vorgenommen wurde, aber ich halte es für eher unwahrscheinlich bei nem 70-PS-Golf. Eher bei nem GTI/16V.

die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es gibt von VW eine ABE für diese Felgen. Die ABE kann über die Telefonhotline angefordert werden.

Die Felgen müssten nur dann eingetragen werden, wenn 195/50/R15 Reifen gefahren werden. Dann müssen die Felgen nach §19.2 abgenommen werden (ca 40 Euro). Anschließend muss unverzüglich der Fahrzeugschein neu beantragt werden (ca. 12 Euro).

Die Eintragung darf nur über eine TP laufen, also TÜV in Westdeutschland und Dekra in Ostdeutschland.

am 15. Mai 2009 um 4:58

Zitat:

Original geschrieben von querys

die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es gibt von VW eine ABE für diese Felgen. Die ABE kann über die Telefonhotline angefordert werden.

 

Die Felgen müssten nur dann eingetragen werden, wenn 195/50/R15 Reifen gefahren werden. Dann müssen die Felgen nach §19.2 abgenommen werden (ca 40 Euro). Anschließend muss unverzüglich der Fahrzeugschein neu beantragt werden (ca. 12 Euro).

Die Eintragung darf nur über eine TP laufen, also TÜV in Westdeutschland und Dekra in Ostdeutschland.

Abnahme geht auch bei anderen. z.B. GTÜ

und unverzüglich in den Schein eingetragen braucht es auch nicht werden, aber dann muß das Gutachten immer dabei sein.

Hatte es so lange Zeit bei meinem Golf und beim Passat seht es auch noch nicht im Schein/ Brief.

am 15. Mai 2009 um 9:01

Felgen müssen je nach Baujahr eingetragen werden, da sie z.B. bei meinem 86er BJ nicht im Typenschein/Fahrzeugbrief stehen => typisierungspflichtig.

Hab das Gutachten gerade vor einer Woche angefordert, kann es ja mal einscannen, wenn erwünscht.

Zitat:

Original geschrieben von querys

die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es gibt von VW eine ABE für diese Felgen. Die ABE kann über die Telefonhotline angefordert werden.

Stimmt so nicht. Es gibt keine ABE, sondern nur eine Art GA von VW. Wenn die Reifengröße 185/55 R15 oder gar 195/50 R15 nicht mit in den (alten) Papieren (wie das in den Neuen geregelt ist, weiß ich nicht genau) steht, müssen die nachgetragen werden.

Aber da es sich um Originalteile für den IIer handelt, sollte das kein Problem darstellen.

 

da bitte die Freigabe...

Hallo

Also ich habe meine BBS RM 02 auf meinem Golf(MBK:PN) eintragen lassen,es gibt zwar eine ABE (siehe Anhang) aber das gilt nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk,wenn da was drann gemacht ist wie bei mir z.B. Gewindefahrwerk ist es immer eine Einzelabnahme nach §21.

So ist das auch bei den BBS ohne Deckel.

 

 

Gruß Matze 

Zitat:

Original geschrieben von fausl

da bitte die Freigabe...

na das is doch mal hilfreich

1000 dank !

gruss !

Zitat:

Original geschrieben von mimer

Zitat:

Original geschrieben von querys

die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es gibt von VW eine ABE für diese Felgen. Die ABE kann über die Telefonhotline angefordert werden.

Die Felgen müssten nur dann eingetragen werden, wenn 195/50/R15 Reifen gefahren werden. Dann müssen die Felgen nach §19.2 abgenommen werden (ca 40 Euro). Anschließend muss unverzüglich der Fahrzeugschein neu beantragt werden (ca. 12 Euro).

Die Eintragung darf nur über eine TP laufen, also TÜV in Westdeutschland und Dekra in Ostdeutschland.

Abnahme geht auch bei anderen. z.B. GTÜ

und unverzüglich in den Schein eingetragen braucht es auch nicht werden, aber dann muß das Gutachten immer dabei sein.

Hatte es so lange Zeit bei meinem Golf und beim Passat seht es auch noch nicht im Schein/ Brief.

Falsch! Ist §19.2 das darf die GTÜ nicht, sondern nur eine TP! Hier geht es um die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach Erlöschen durch Änderungen.

§19.3 darf jeder Wald und Wiesen Prüfer eintragen, liegt hier aber nicht vor.

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

Zitat:

Original geschrieben von querys

die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es gibt von VW eine ABE für diese Felgen. Die ABE kann über die Telefonhotline angefordert werden.

Stimmt so nicht. Es gibt keine ABE, sondern nur eine Art GA von VW. Wenn die Reifengröße 185/55 R15 oder gar 195/50 R15 nicht mit in den (alten) Papieren (wie das in den Neuen geregelt ist, weiß ich nicht genau) steht, müssen die nachgetragen werden.

Aber da es sich um Originalteile für den IIer handelt, sollte das kein Problem darstellen.

Wie gesagt es gibt eine ABE für die Felgen, nicht für die Reifengröße! Die ABE bezieht sich allerdings nur auf ganz bestimmte Fahrzeuge (z.B. Jetta/Golf).

185/55 R15 ist bei jedem Golf II ab Werk eingetragen, dies steht so auch in der ABE D186/1.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 17:44

Hi,

wäre super "chris1986" wenn du das machen würdest. Danke schon mal im vorraus..

 

merlin6246

Das ist das Gutachten, so bekommt man es von Volkswagen zugeschickt, wenn man es anfordert.

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