ForumW176
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. W176
  7. Gurtwarner abschalten

Gurtwarner abschalten

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 9. September 2013 um 22:09

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit das Piepen des Gurtwarners dauerhaft abzustellen?

Vielen Dank

315

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JamesRoman

Hallo! Es ist so der Gurtwarner darf nicht mehr abgeschaltet werden. Es darf nicht mal eine Mercedeswerkstatt es tun. Sollte einer auf die Idee kommen es in einer Hinterhofwerkstatt machen zu lassen geht es auch nicht da man Freischaltcode von MB braucht. Bekommt man ihn doch irgendwie Illegal raus dann erlischt die Betriebserlaubnis von den Fahrzeug.

Habe mich erkundigt denn ich besitze eine Gurtbefreiung aus medizinischen Gründen.

Hab sogar beim Bundeskraftfamt angerufen und die haben mich zum TÜV oder DERKA verwiesen die müssen ein Gutachten erstellen. Werde mal die Tage dort vorstellig machen.

Ach noch was bitte kein altes Gegenstück von Schloss oder was anderes reinstecken damit das gepiepse weg ist , denn sonst meint die Elektronik man ist angeschnallt und die Airbags lösen ja später aus da ja zuerst der Gurtstraffer in Aktion tritt.

Gruß

JR

Hi,

eine Anpassung der Gurtwarnung ist nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur für bestimmte Fahrzeugnutzergruppen möglich. Hierzu zählen je nach Land z.B. Einsatzfahrzeuge, Personenbeförderungsfahrzeuge (Taxi) oder Haus zu Haus-Zustellfahrzeuge. Eine generelle Befreiung ist aufgrund von länderspezifischen Gesetzgebungen und Herstellerselbstverpflichtungen nicht mehr möglich.

Vor der Anpassung wird von der jeweiligen Landesvertretung geprüft, ob der Halter des Fahrzeugs die länderspezifischen Gesetzgebung erfüllt. In einigen Ländern ist eine Reduzierung beispielsweise nur für Behördenfahrzeugen, Einsatzfahrzeugen oder Taxifahrzeugen zulässig.

Bei der A- und B-Klasse 169, 176, 245 und 246 erfolgt die Reduzierung der Gurtwarnung über den kostenpflichtigen Software-Retrofit-Prozess der von dem Mercedes-Benz Werkstatt angestoßen werden kann.

Die dafür erforderliche Kundenerklärung hält die Werkstatt bereit und reicht diese mit den folgenden Unterlagen online bei der jeweiligen Landesvertretung ein:

- Kopie des Ausweises

- Kopie der Zulassungsbescheinigung

- Kopie der den Wunsch begründeten Unterlage(n) (z. B. je nach Gesetzeslage ärztliches Attest bzgl.

Befreiung Gurttragepflicht, Nachweis des Einsatzes im Verteilerverkehr, o.ä.)

Dort wird entschieden ob ein Anpassung der Gurtwarnung zulässig ist und es wird der nötige Eintrag in den Fahrzeugdaten vorgenommen, damit die Werkstatt eine SCN-Codierung des Kombiinstrument vornehmen kann.

Gruß Dirk

24 weitere Antworten
24 Antworten

Einfach anschnallen.

ha ha, ja genau...ist zwar lästig dieses pie piep aber sinnvoll......denn so wie sich die Frage liest...scheinst du ein begnadeter "oben ohne" Driver zu sein:D:mad::confused:

oder du fragst deinen:D früher konnte der das.....

Themenstarteram 10. September 2013 um 5:34

Nein,

ich fahre nie ohne Gurt. Wenn ich aber mal bei mir vor dem Haus umparke, dann mache ich bei 5 km/h und 10 m tatsächlich nicht den Gurt an. Und da ist es schon sehr nervig.

Gruß

315

am 10. September 2013 um 6:11

kann deine Frage durchaus nachvollziehen und finde es immer doof, wenn darauf Antworten kommen wie: "schnall dich halt an!" - aber mein Gurtpiepser piepst nicht selbst bis 20km/h (verkehrsberuhigte Zone) und dort ist die Gurtpflicht übrigens aufgehoben. Deswegen wundert es mich, dass deiner schon bei "10m und 5 km/h" piepst.

In den anderen Modellen von MB konnte man diese Schwelle bis ca. 30km/h anpassen und auch ganz ausschalten (zB für Taxi-Fahrer wichtig). Ob das beim neuen A geht, weiß ich leider nicht.

Nerviger finde ich sowieso die Fond-Gurtanzeige im KI, da ich so gut wie immer ohne Fond-Passagiere fahre u selbst wenn, ich die roten Gurte im Innenspiegel super erkennen könnte. Sah der Meister bei MB genau so und regte sich auf, dass in allen MB-Modellen nun so ein Quatsch installiert sei - aber eine Lösung dagegen gibts sMn nicht. Hilft nur das ewige Drücken auf OK...

Die Gurtanzeige erscheint doch nur kurz nach dem Start.

Und sie dient dem Griff nach den Sternen beim Euro-NCAP.

Markus

Früher hätte mich die Fond-Gurtanzeige auch genervt. Heute mit einem Rohdiamant an Bord finde ich Anzeige ganz hilfreich.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. ;)

Anzeige für Fond nervt mich auch, auch wenn sie nur ein paar Sekunden kommt.

Wenn ihr wisst, wo man das abschaltet - ich bin dabei ;-)

Naja... also denke das wäre ziemlich dämlich wenn man das selber durch ein Menu oder so abschalten könnte...alle Sicherheitskonzepte etc. sind völlig hinfällig wenn Passagiere nicht angeschnallt sind.. insofern kann ich versthene das man da auf ein abschalten verzichtet.

am 10. September 2013 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von MARC176

Naja... also denke das wäre ziemlich dämlich wenn man das selber durch ein Menu oder so abschalten könnte...alle Sicherheitskonzepte etc. sind völlig hinfällig wenn Passagiere nicht angeschnallt sind.. insofern kann ich versthene das man da auf ein abschalten verzichtet.

wie gesagt, den Gurtpiepser kann (konnte?) man auch deaktivieren und - da sind wir uns einig - Airbag ohne Gurte ist wohl kontraproduktiv.

Fänds schön, wenn man dem Kunden die Wahl ließe. Aber da muss man sich wohl der Bevormundung des EuroNCAP stellen... Punkte fürn Gurtwarner, so ein Blödsinn.

Aber will das hier nicht ausufern lassen, sorry an den TE

An unserem Fuhrpark-B-chen,der nur auf werksgelände bewegt wird,wurde das gepiepse lahmgelegt.soweit ich weiß ging das über die stardiagnose.aber,da ging nur die komplettdeaktivierung mit allen warntönen,die so ein b hat,feststellbremse,Tür,Licht etc.aber,das Auto wird nur auf abgesperrtem Gelände bewegt und nicht im öffentlichen strassenverkehr.

am 10. September 2013 um 9:18

Die Alarmierung ist schon extrem nervig. Da brauch man ja nur mal ne Tasche auf dem Beifahrersitz abzulegen und schon bimmelt es dauernt. Schon 2-3Kg scheinen zu reichen, damit der Alarm anspricht. Wenigstens die Bimmel sollte man quittieren können.

Hallo! Es ist so der Gurtwarner darf nicht mehr abgeschaltet werden. Es darf nicht mal eine Mercedeswerkstatt es tun. Sollte einer auf die Idee kommen es in einer Hinterhofwerkstatt machen zu lassen geht es auch nicht da man Freischaltcode von MB braucht. Bekommt man ihn doch irgendwie Illegal raus dann erlischt die Betriebserlaubnis von den Fahrzeug.

Habe mich erkundigt denn ich besitze eine Gurtbefreiung aus medizinischen Gründen.

Hab sogar beim Bundeskraftfamt angerufen und die haben mich zum TÜV oder DERKA verwiesen die müssen ein Gutachten erstellen. Werde mal die Tage dort vorstellig machen.

Ach noch was bitte kein altes Gegenstück von Schloss oder was anderes reinstecken damit das gepiepse weg ist , denn sonst meint die Elektronik man ist angeschnallt und die Airbags lösen ja später aus da ja zuerst der Gurtstraffer in Aktion tritt.

Gruß

JR

Zitat:

Original geschrieben von JamesRoman

Hallo! Es ist so der Gurtwarner darf nicht mehr abgeschaltet werden. Es darf nicht mal eine Mercedeswerkstatt es tun. Sollte einer auf die Idee kommen es in einer Hinterhofwerkstatt machen zu lassen geht es auch nicht da man Freischaltcode von MB braucht. Bekommt man ihn doch irgendwie Illegal raus dann erlischt die Betriebserlaubnis von den Fahrzeug.

Habe mich erkundigt denn ich besitze eine Gurtbefreiung aus medizinischen Gründen.

Hab sogar beim Bundeskraftfamt angerufen und die haben mich zum TÜV oder DERKA verwiesen die müssen ein Gutachten erstellen. Werde mal die Tage dort vorstellig machen.

Ach noch was bitte kein altes Gegenstück von Schloss oder was anderes reinstecken damit das gepiepse weg ist , denn sonst meint die Elektronik man ist angeschnallt und die Airbags lösen ja später aus da ja zuerst der Gurtstraffer in Aktion tritt.

Gruß

JR

Hi,

eine Anpassung der Gurtwarnung ist nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur für bestimmte Fahrzeugnutzergruppen möglich. Hierzu zählen je nach Land z.B. Einsatzfahrzeuge, Personenbeförderungsfahrzeuge (Taxi) oder Haus zu Haus-Zustellfahrzeuge. Eine generelle Befreiung ist aufgrund von länderspezifischen Gesetzgebungen und Herstellerselbstverpflichtungen nicht mehr möglich.

Vor der Anpassung wird von der jeweiligen Landesvertretung geprüft, ob der Halter des Fahrzeugs die länderspezifischen Gesetzgebung erfüllt. In einigen Ländern ist eine Reduzierung beispielsweise nur für Behördenfahrzeugen, Einsatzfahrzeugen oder Taxifahrzeugen zulässig.

Bei der A- und B-Klasse 169, 176, 245 und 246 erfolgt die Reduzierung der Gurtwarnung über den kostenpflichtigen Software-Retrofit-Prozess der von dem Mercedes-Benz Werkstatt angestoßen werden kann.

Die dafür erforderliche Kundenerklärung hält die Werkstatt bereit und reicht diese mit den folgenden Unterlagen online bei der jeweiligen Landesvertretung ein:

- Kopie des Ausweises

- Kopie der Zulassungsbescheinigung

- Kopie der den Wunsch begründeten Unterlage(n) (z. B. je nach Gesetzeslage ärztliches Attest bzgl.

Befreiung Gurttragepflicht, Nachweis des Einsatzes im Verteilerverkehr, o.ä.)

Dort wird entschieden ob ein Anpassung der Gurtwarnung zulässig ist und es wird der nötige Eintrag in den Fahrzeugdaten vorgenommen, damit die Werkstatt eine SCN-Codierung des Kombiinstrument vornehmen kann.

Gruß Dirk

Deine Antwort