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Gurtpflicht hinten für VW T3 Ez. 1984, als Womo seit 2000 zugelassen
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Hallo allerseits,
ich habe mir vor kurzem einen Ex-DRK-VW T3 gekauft und möchte diesen zum Wohnmobil umbauen. Der Bus ist schon seit 2000 als So. Kfz. Wohnmobil zugelassen und hatte seine Erstzulassung im Jahre 1984 als Krankenwagen. Nun habe ich folgendes Problem: Ich möchte hinten eine Sitzbank einbauen und habe mich mal erkundigt, wie es da um die Gurtpflicht für Hinten bestellt ist. Da ich es wohl kaum schaffen werde, hinten Vorrichtungen für 3-Punkt-Gurte einzubauen, die den TÜV-Anforderungen gerecht werden, wäre es mir am liebsten, dort auch ohne Gurte fahren zu dürfen (bzw. nur mit Beckengurten). Mir ist bewusst, dass es - wenn auch erlaubt - riskant ist, dort Personen unangeschnallt zu transportieren, aber der Wagen wird nur selten bewegt und ich hätte die Plätze gern zu Verfügung, falls doch mal eine Person mehr mitfährt als Fahrer und Beifahrer. Dass Haltevorrichtungen installiert werden, wie bei alten Womos vom TÜV verlangt, steht dabei außer Frage.
Laut ADAC sieht es nun so aus, dass "Für alle vor dem 1. Januar 1992 erstmals in den Verkehr gekommenen "So. Kfz Wohnmobile" keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben, aber wünschenswert" seien.. Mein Problem bei der Sache: Als Wohnmobil ist der Wagen erst seit 2000 eingetragen, allerdings 1984 das erste Mal gelaufen. Darf ich hinten jetzt ohne Gurte Personen transportieren, weil der Wagen vor 1992 seine Erstzulassung hatte, wenn auch nicht also Womo, oder darf ich es nicht, weil er erst 2000 zum Womo umgetragen wurde?
Habt ihr schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht?
By the way: Der Bus hat momentan keinen TÜV, da er lange nicht bewegt wurde; daher werde ich mich dort auch erkundigen, wie es jetzt aussieht mit Guten ja/nein - ich würde nur gern vorher wissen, was Sie denken/ihr denkt, da mich das Ganze doch beschäftigt ;-)
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe,
liebe Grüße
Florian |



Hallo Florian,
seit Mai 1979 besteht eine Gurtpflicht für die Rücksitzbank. Da Dein Fahrzeug jünger ist, trifft es Dich voll.
Meines Wissens ist es so, dass jeder Sitzplatz im Fahrzeug einen Gurt haben muss, in wie weit nun der Beckengurt ausreicht, musst du bei TÜV o.ä. erfragen.
Grüße
1xmoin moin,
da ich mich nicht mehr so gut erinnern konnte, habe ich mir den t3 nochmal im ausbausatz bei reimo angesehen. dort sind auch nur beckengurte mit abgebildet (guckst du hier: T3 ), die am motorkasten befestigt waren, sodas ich davon ausgehe, dass diese lösung durchaus gesetzeskonform ist. ich würde dir diese lösung auch empfehlen, denn bedenke - ganz ohne gurte hält sich beim starken bremsen keiner auf der hinteren bank. und der weg nach vorn ist weit.
gruß horst
Vielen Dank für die schnellen Antworten; dann werden es wohl Beckengurte werden. Ganz ohne Gurte wäre es mir, auch wenn es erlaubt wäre, doch etwas zu gefährlich.. am besten frag ich einfach nochmal beim örtlichen TÜV nach, ob Beckengurte da ausreichen.
Hallo erst mal,
grundsätzlich solltest Du solche Dinge mit Deinem für Dich zuständigen Tüv Ingenieur im Vorfeld besprechen.
Ich mach das nur so und habe damit nur die besten Erfahrungen gemacht.
Nur so neben bei, die Tüv Ingeniere sind oftmals besser als Ihr Ruf.
1x