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Grüner Saab ivon Fiat-Garage im Auftrag zu verkaufen: auf was beim Kauf achten?

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Grüner Saab ivon Fiat-Garage im Auftrag zu verkaufen: auf was beim Kauf achten?

Themenstarter

Salüe :)

 

Wusste nicht in welches Unterforum mein Beitrag am besten passt - ins Markenforum passt er sicher...

 

Folgender Wagen interessiert mich: Saab 9-5 3.0 V6 LPT Griffin

 

Auf was muss ich bei einem Verkauf im Auftrag achten? Wo liegen die Fussangeln versteckt? Was kommt bei dem Alter/ Kilometerstand nach Serviceheft demnächst an Wartung?

 

Merci! Es grüsst euch,

georg


Zitat:

Original geschrieben von gbuechner

Salüe :)

 

Wusste nicht in welches Unterforum mein Beitrag am besten passt

Da es sich um einen 9-5 handelt, würde ich das Unterforum 9-5 vorschlagen.

Hast Du schon mal die Suchfunktion bemüht?


Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Zitat:

Original geschrieben von gbuechner

Salüe :)

 

Wusste nicht in welches Unterforum mein Beitrag am besten passt

Da es sich um einen 9-5 handelt, würde ich das Unterforum 9-5 vorschlagen.

Hast Du schon mal die Suchfunktion bemüht?

Da es mir hauptsächlich um Informationen zum Thema "verkaufen im Auftrag - auf was achten" und weniger um das Modell 9-5 geht, habe ich das im Haupt-Saab-Forum erstellt. :) Ich erhoffe mir hier mehr Antworten.

 

Der von Dir zitierte Satzteil bezog sich mehr darauf, dass ich überlegt hatte meinen Beitrag im (Unter-)Forum "Finanzierung" zu platzieren...

 

Suchfunktion benutzt - keine wirklich weiterführenden Ergebnisse erhalten.

 

Danke.


Ach so.

 

Verkauf im Auftrag heißt, daß Dein Vertragspartner nicht der Händler wird, sondern die - wahrscheinlich - Privarperson, in dessen Auftrag verkauft wird. Nach deutscher Rechtslage ermöglicht dies, Ansprüche wegen Mängel auszuschließen, was bei einem unmittelbaren Verkauf durch den Händler nicht möglich wäre. Wie die Rechtslage in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

 

Die Angaben zur Sollbeschaffenheit (Laufleistung etc.) stammen daher ebenfalls nicht vom Händler, sondern von dem vertretenen Verkäufer. Wenn der Händler nicht ausnahmsweise sogenannter "Sachwalter" des eigentlichen Verkäufers ist, haftet der Händler für solche und andere Angaben im Verkaufsgespräch nicht. Ob es die Rechtsfigur des Sachwalters auch in der Schweiz gibt, kann ich ebenfalls nicht sagen.


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