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Gründe zum Wandeln

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 26. Februar 2007 um 14:33

hallo

ich habe folgendes problem mit meinem passi ( passat variant tdi 2.0 140 ps dpf bj. 11/05 mit 24 tkm )

und zwar habe ich seit anfang an also seit der abholung in WOB mehrere problem mit dem auto

die klappernde climatronik die alle 70 sekunden 11 klappert

die windgeräusche hinten rechts

airbag fehler alle 1-2 wochen

bei 20tkm schon einen neue kupplung

das sevice intervall problem

ein stoßdämfper vorne war defekt der aber nicht über kullanz abgerechnet wurde weil ich das auto privat tiefergelegt hatte

anfahrschwäche

 

und und und

die meisten probleme sind immer noch und stören mich gewaltig

aber mein freundlichen und auch WOB meinen das das mit der klappernden climatronik kein grund für eine wandlung wäre

 

hat jemand von euch ähnliche erfahrung mit dem auto ???

ne wandlung mit einen dieser gründe ervolgreich durchgeführt ???

oder nen tip wie man es noch hinbekommt ???

 

habe seit 4 wochen alles meinen anwalt übergeben aber bin vieleicht auf eure schützenhilfe angewiesen

 

bin über jeden beitrag dankbar

 

mfgsammy

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22 Antworten
am 26. Februar 2007 um 16:16

Das Klima "klappern" ist Stand der Technik und kein Wandlungsgrund. Tieferlegung ohne Originalteile,- keine Chance. Wegen der Windgeräusche und der Intervallanzeige würde ich mal die Werkstatt wechseln, das muss lösbar sein.

Die "Anfahrschwäche" sofern man von einer Schwäche reden kann ist ebenfalls Stand der Technik, bzw. TDI typisch.

Es kommt letztentlich auf nen Versuch an, aber den Anwalt würde ich aus Kostengründen nicht in Anspruch nehmen.

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef

Das Klima "klappern" ist Stand der Technik und kein Wandlungsgrund. Tieferlegung ohne Originalteile,- keine Chance. Wegen der Windgeräusche und der Intervallanzeige würde ich mal die Werkstatt wechseln, das muss lösbar sein.

Die "Anfahrschwäche" sofern man von einer Schwäche reden kann ist ebenfalls Stand der Technik, bzw. TDI typisch.

Es kommt letztentlich auf nen Versuch an, aber den Anwalt würde ich aus Kostengründen nicht in Anspruch nehmen.

aber es kann doch nicht sein das ich in 14 monaten fast 20 werkstattbesuche hatte

und ich einen termin am montag habe und die ganze woche einplan

man mich aber ma mittwoch anruft ich könne den wagen abholen und soll gleich wieder neue termine machen weil sie nichts gefunden haben und die zeit nicht hatten

also ich finde das echt lecherlich

dann wird mir vom service leiter die wandlung zugesat und nach der frage ob ich denn jetzt hier ein neues auto bestell was ich verneinte wurde die wandlung zurückgezogen

also ich will die karre nur noch loswerden

ps

der airbagfehler der angezeigt wird da wurde mir gesagt es sein nicht schlimm und ich könne mit ruhigem gewissen weiter fahren " aussage vom serviceleiter "habe ich auch schriftlich

 

mfgsammy

am 26. Februar 2007 um 17:03

So wie du die Sache schilderst kann ich den Ärger verstehen.

Die Wandlung und die Entscheidung ist immer unabhängig vom Neukauf oder Nichtneukauf.

Volkswagen entscheidet nach Fakten und tatsächlichen Mängeln, in welcher Form und wieviel Zeit hierbei von der Werkstatt verschwendet wurden ist leider nicht relevant.

Als Tipp würde ich schnellstens die Werkstatt wechseln, ich denke eine zuverl. und kompetente Werkstatt bekommt sowas hin.

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 5:31

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef

Die Wandlung und die Entscheidung ist immer unabhängig vom Neukauf oder Nichtneukauf.

Volkswagen entscheidet nach Fakten und tatsächlichen Mängeln

volkswagen oder der freundliche ???

habe mit wob telefoniert und die sagten mir das sie mit der ganzen sache nix zu tun haben

ich habe einen vertrag mit dem autohaus nicht mit vw

mfgsammy

am 27. Februar 2007 um 6:15

Meiner Meinung nach liegen Deine Probleme mehr bei der Werkstatt, nicht bei VW. Einfach mal wechseln. Eventuell können andere Deine Probleme lösen. Die Klima ist aber normal, da wird nicht viel gehen.

Ob es noch Sinn macht bei 24.000km zu wandeln, solltest Du Dir mal durchrechnen. In meinem Fall wäre es unrentabel.

am 27. Februar 2007 um 7:50

Volkswagen ist der Hersteller, und trägt somit die Pflicht sein Produkt ohne Mängel zu liefern. Es gibt spezielle Außendienstmitarbeiter von VW welche die Wandlung prüfen und frei geben.

Bei berechtigtem Anspruch kann der Händler das nicht blockieren. Und schon gar nicht abhängig machen von einem Neukauf.

Gruß

Zitat aus der Neuwagengarantie der Volkswagen AG

Heft 1.1 Serviceplan Ziff. 3:

"Kann der Mangel nicht durch Nachbesserung beseitigt werden oder sind für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann der Garantienehmer ausschließlich die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen."

Es ist die Bestimmung der Nutzungsentschädigung gem. Ziff. 9 f zu beachten.

Ich habe meinem Händler im Falle einer fehlschlagenden Nachbesserung mit Anspruch auf Neulieferung gedroht (siehe Batterie entladen) - danach wurden alle Hebel zur Mängelbehebung in Bewegung gesetzt.

Hallo, muss auch mal wieder im Forum was loswerden.

Nach etlichen durcheinander mit meinem Passat nun schon der 4 Werkstattaufenthalt, wenn der freundliche Mitarbeiter aus seinem 4 wöchigen Urlaub ist.

"Es hat ja noch Zeit" sagte er "das reicht wenn wir es nach meinem Urlaub erledigen" habe diese Worte nur zugelassen weil er dazu sagte: "Sie haben ja schon viele Probleme mit Ihrem Passat gemeldet, mal sehen was wir da machen können"

Bin ja jetzt frohen Mutes das der Passat jetzt gewandelt wird!

 

Sicher hat das ausschäumen der B-Säule nichts gebracht, vernehme nämlich wieder so ein zittern aus der besagten Säule und dazu ist jetzt ein schwingen der Frontscheibe oder das Amaturenbrett noch nicht genau hörbar entstanden.... Hört sich gefährlich an wenn ich beschleunige tritt es auf, hat jemand da ähnliches schon mal gehört?? würde mich interessieren??

Nur noch mal ne Info bräuchte ich von Euch!!dringend:-)

Durch berufliche Verpflichtungen wird das Auto jetzt bei einem anderen Händler als wo ich es gekauft habe untersucht. Könnte ich diesen Händler anfragen wegen einer Wandlung, ist es sicher leichter?? Oder ist er da nicht zuständig........ Danke um eure Antworten im Vorraus...............

Zitat:

Original geschrieben von andre290280

Hallo, muss auch mal wieder im Forum was loswerden.

hat natürlich nicht auf Anhieb geklappt.

Also zum Thema Wandlung: Immer da, wo der Wagen gekauft bzw. ausgeliefert wurde. EIn anderer Händler darf nicht wandeln. VW hat uebrigens recht, es gibt nur ein juristisches Verhältnis zu dem Händler, nicht zu VW.

Wandlung nach 24 tkm ist im uebrigen auch kein Problem, im Gegenteil, bei der langen Nutzungszeit wäre der normale Wertverlust deutlich höher als z.B. 0,5% pro 1000 km vom Kaufpreis.

Bei mir war die Wandlung völlig easy , fahre wieder Passat und bin nach 18 tkm seit 11/06 noch zufrieden.

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob

Meiner Meinung nach liegen Deine Probleme mehr bei der Werkstatt, nicht bei VW. Einfach mal wechseln. Eventuell können andere Deine Probleme lösen. Die Klima ist aber normal, da wird nicht viel gehen.

Ob es noch Sinn macht bei 24.000km zu wandeln, solltest Du Dir mal durchrechnen. In meinem Fall wäre es unrentabel.

Richtig!

Mein Passat hatte auch ein paar Macken

Airbagfehler -> Seitenairbag getauscht

Stossdämpfer defekt -> getauscht

Sitzbezug eingerissen -> getauscht

Hierbei kann ich meinem VW-Händler nur ein Kompliment für den superguten Service machen. Das läßt die Werkstattbesuche verschmerzen.

Das nach "Tuningmassnahmen" (Tieferlegung) die nicht in der Vertragwerkstatt durchgeführt wurden keine Garantie greift wundert mich natürlich nicht.

 

Gruss

RD

Zitat:

Original geschrieben von mfgsammy

volkswagen oder der freundliche ???

habe mit wob telefoniert und die sagten mir das sie mit der ganzen sache nix zu tun haben

ich habe einen vertrag mit dem autohaus nicht mit vw

mfgsammy

Diese Aussage von VW kenne ich genauso (... der Händler hat die Hoheit ...), deshalb meine Frage an fuchs-ef im anderen Thema: "Kann VW einen Wandlungswunsch von Kunde UND Händler verbieten?". Nach der Antwort von fuchs-ef JA, aber dann würde die Aussage aus WOB nicht stimmen !?

 

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef

... Bei berechtigtem Anspruch kann der Händler das nicht blockieren. Und schon gar nicht abhängig machen von einem Neukauf.

Der Händler kann sich erstmal schon weigern, und wenn er nicht will, muss man ihn gerichtlich dazu zwingen.

siehe z.B. die Geschichte von Marcel Kaluzny:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=1342222

Ausserdem kann der Händler zwecks Abschreckung EXTREM schlechte Konditionen "anbieten", die man dann ggf. auch erst gerichtlich geradebiegen muss.

gruss jonny

am 2. März 2007 um 14:53

Ich hab da auch so meine Probleme.

Mögen zwar stellenweise Kleinigkeiten sein, aber geht mir langsam gehörig auf den Sender.

- Handschuhfach links wegen klappern bereits 2 mal getauscht.

- Hupe defekt hat zwei Werkstattaufenthalte gekostet bis die repariert war (Aussage nach erstem mal - "geht doch" - leider ging nur eines von zwei Hörnern - haben die in der Werkstatt nicht gemerkt, vielleicht haben die davor bei Renault gearbeitet)

- Fernlicht (Bixenon) defekt hat ebenfalls zwei mal Werkstatt verursacht, wobei ich 8 Wochen ohne Fernlicht fahren musste, da "VW die Freigabe zu Reparatur nicht erteilt hatt" ????

- Fensterheber rechts defekt. Bei erstem Werkstattaufenthalt die Aussage des :) "Geht doch", ich ins Auto gesessen und ging natürlich nicht. Vorgeführt, endlich geglaubt. Wieder in der Werkstatt und wieder geht's nicht, also zum dritten mal hin.

- Navi ist eh eine unendliche Geschichte, verschluckt Teile der Ansage, schaltet sich während der Navigation ab, erkennt die DVD im Schacht nicht... schon mehrfach beanstandet und immer wieder Probleme.

- Lackfehler (behoben)

- Fehler in der Motorsteuerung (hat gerußt wie ab und Hinweis "STOPP WERKSTATT" - ebenfalls durch update behoben)

- ander Kleinigkeiten

Ich hab das Auto nun 14 Monate und erst 20 TKM auf der Uhr. Es geht mir langsam echt auf den Zeiger - wie soll ich euerer Meinung nach weiter verfahren?

am 2. März 2007 um 16:27

@jonnys23

theoretisch kann VW das machen, praktisch werden sie es aber nicht. Spätestens wenn sich der Kunde dann an eine der allwissenden Fachzeitschiften wendet, wäre der Imageverlust viel größer als die finanzielle Beteiligung an einer Wandlung.

Eine Wandlung vom Händler ist immer möglich, allerdings bekommt er dann auch Kein Geld von VW und somit wird es für den Kunden in den meisten Fällen uninteressant

am 6. März 2007 um 9:55

Hallo zusammen!

Ich habe etwas von 20 Werkstattbesuchen gelesen.

Da habe ich mit meinem Passat mittlerweile deutlich mehr zu bieten. *megaseufz*

Ein Dauerthema sind bei mir die Parksensoren (Dauerton).

Alleine deswegen wurde mittlerweile mehr als 10 x die Stoßstange ab- und angebaut,

die Sensoren 3 mal und das Steuermodul 1 mal getauscht.

Aktuell steht der Wagen wieder deswegen in der Werkstatt. *grrrrr*

Dazu kommt eine Liste von weiteren 13 Mängeln innerhalb von 1 1/2 Jahren.

Ich sage nur Sitzheizung, MFA, Zündschloss, Schalter Feststellbremse,

usw, usw, usw .................................

Seitdem ich mit Anwalt, Schadensersatz und Wandlung drohe,

kommt die Sache (Fehlersuche) wenigstens etwas zügiger ins rollen.

Ach ja .... und den Leihwagen gibt es auch endlich kostenlos.

Gruß

JensAG

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