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Großere Felgen Tacho angleichen
Themenstarter
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Hallo,
fahre einen Seat Leon Bj 08. Beim Kauf waren 16 Zoll Felgen montiert. Jedoch steht in den Papieren nur eine 15 Zoll Größe. Ist das egal/legal? Und dann noch eine Frage. Und zwar wollte ich für den nächsten Sommer auf 18 oder 19 Zoll Felgen umsteigen. Muss hier irgendwas am Tacho oder ähnliches justiert werden?
Mit freundlichen Grüßen |
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Es kommt auf den Gesamtdurchmesser/Umfang des Rades an. (für die tachogeschichte)
(je grösser die Felge, desto schmaler muss der Gummi werden - auf Durchmesser bezogen)
Und klar, die Reifen/Felgen Kombination muss fürs Fahrzeug auch erlaubt sein. (siehe Papiere)
Also Momentan sind 205 55 R16 drauf.
Hatte danach 225 40 R18 vor aufzuziehen.
Ja in den Papieren stehen nur 15er Größe. Kann ja aber nich sein das ich nur 15Zoll Felgen fahren darf?!
Außerdem wäre bei den neuen Felgen ein Teilegutachten. Was hab ich davon bzw. was ist das genau? Muss das alles dann extra nochmal beim TÜV eingetragen werden?
Hallo,
Meinst du mit Papieren deine Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein) dort
steht nur noch eine Reifenkombination drin.
Wenn für deinen Wagen mehr erlaubt ist steht das in der EWG Übereinstimmungs-
bescheinigung.
Für mein Fahrzeug stehen dort 5 Kombinationen.
Fahren darf ich viel mehr da viele Felgenhersteller beim Neukauf eine ABE für das
Fahrzeug mitliefern.
Aber auch Einzelabnahmen beim TÜV sind möglich.
Seelze 01
diese beiden Grössen sind umfangsmässig quasi gleich (Abweichung unter 1%) und somit theoretisch möglich
Wie das in D mit den erlaubten Grössen/Teilegutachten/ABE etc genau läuft, weiss ich nicht, da werden sicher andre dazu was posten
FelgenNarr
Großere Felgen Tacho angleichen
Bei 18 Zoll 225-40-18 und bei 19 Zoll 225-35-19 und es muss kein Tacho angeglichen werden!!
Habe gerade mal gegoogelt mit dem EWG Zettel.
Kann so was nicht finden, obwohl ich das Auto bei einem deutschen Händler, der es aber von einem Luxemburger gekauft, hat gekauft habe.
Wo bekomm ich sowas her?
Trotz Teilegutachten muss ich die Felgen dann aber trotzdem beim TÜV eintragen lassen oder?
Hallo,
Ich brauchte das nicht.Für meine Ronal Alufelgen habe ich ein Gutachten 366................
zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE 47...
Das hat dem TÜV ausgereicht.
Seelze 01
Nicht 'trotz' sondern bei einem Teilegutachten musst du immer sofort zur TÜV-Abnahme und mit der TÜV-Bescheinigung evtl. anschliessend zum Straßenverkehrsamt 'zum Eintragen' in die Papiere.
Bei einem 'Gutachten zur ABE' steht in den Auflagen, ob eine Abnahme erforderlich ist.
Es ist kein Fehler, die Gutachten genau zu lesen.
Auf dem Zettel steht deine Fahrgestellnummer. Google hilft da nicht weiter.
Die Rad-/Reifenkombinationen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung gelten nur für original SEAT-Räder.
Für Fremdräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Gutachtens.
Entweder vom Verkäufer oder von SEAT.
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