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Grbrauchtwagen wird auch gefördert - wer hat hier Erfahrung gesammelt

Grbrauchtwagen wird auch gefördert - wer hat hier Erfahrung gesammelt

Themenstarter

Hallo Hier nochmal wegen des Themas Neuwagen oder Gebrauchten.

 

 

Ich hatte mich mit einigen Leuten kurzgeschlossen . und diese haben hier recherchiert .

 

Buch Quelle.

ABC - Handbuch für betriebliche Praxis

Behinderung und Beruf 3. überarbeitete Ausgabe 2008

Seite 454 und 455,

 

§ 4 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges.

Absatz 3 -

Die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs kann gefördert werden, wenn er die Vorrausetzungen nach Absatz 2 erfüllt und sein Verkehrswert mindestens 50 von Hundert des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt.

 

 

 

Absatz 2 - DAS Kraftfahrzeug muss nach Grösse und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behindertengerechte Zusatzausstattung ohne unverhältnissmäßigen Aufwand ermöglichen.

 

 

 

Die Tabelle tippe ich jetzt nicht ab - sonst glühen mir die Finger.

 

das soll heissen , da auch ein Gerbauchtwagen entgeltlich gefödert wird, was natürlich kein Zuschuss eines Herstellers mitbringt.

Aber Verhandlungsgeschick lässt mitllerweile einen Gebrauchten zum "schnäpchen " werden und wenn der Staatl. Zuschuss passt -

ja dann......

 

Wer hat hier Erfahrungen gesammelt ???

 

 

grüsse

Andreas


Das würde mich auch mal interessieren. Denn es wird ja wohl in den seltensten Fällen ein Händler den Wagen so lange zurückhalten, bis der ganze Papierkram durch ist. Mir fallen spontan drei praktikable Möglichkeiten ein, Kfz-Hilfe für einen Gebrauchten zu bekommen:

 

1. Im Antrag wird ein "Dummy" (Wunsch-Auto mit erforderlicher Ausstattung) angegeben. Ist der Antrag genehmigt, sucht man auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein entsprechendes Auto (ggf. mit geringfüfig abweichender/m Ausstattung/Preis).

 

2. Man kauft das Auto zuerst und stellt den Antrag nachträglich.

 

3. Der Antrag wird für die Anschaffung eines Jahreswagens von WA gestellt. Nach Genehmigung kann das Auto bestellt und 1 Jahr nach Erstzulassung auf den Antragsteller umgemeldet werden.

 

Wär interessant zu wissen, ob eine davon auch vom Rehaträger anerkannt wird...


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