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Golf IV 1.4 16V Tempomat nachrüsten

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 23. April 2014 um 21:50

Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde. Jedoch habe ich ein paar probleme mit meinem VW Händler. Hoffe da auf ein bisschen Hilfe.

Und zwar war ich heute bei meinem VW Händler in der Stadt. Ich habe schon länger die Überlegung einen Tempomaten Nachrüsten zu lassen. Ich selber traue mich da nicht wirklich so ran, wegen Airbag, freischaltung usw.

Wie ich auch im Internet mehrere mal gelesen habe ist es kein problem. Jedoch ist mein VW Händler anderer Meinung. Der Teileberater meinte, dass bei meinem 1.4er (AXP) bj. 2000 es nicht möglich ist. Er hat wohl im PC nachgeguckt, was man alle bei meinem Nachrüsten kann, und da war der Tempomat nicht aufgelistet. Seine Begründung war wohl "VW bietet das nicht an, man könnte Zubehör teile nehmen aber das gibt VW nicht frei". Danach hatte ich nur noch Fragezeichen im Kopf???

Meine frage ist es nun möglich Ja oder nein?

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Tempomat im 1.4er beim Einbau beim Händler und im Betrieb des Tempomats gemacht?

Brauch ich eine Freigabe vom TÜV?

Und was kostet es ungefähr.

Weiteres zu meinem Auto falls Nötig: Golf IV 1.4 16V Comfortline Bj. 18.07.2000.

Vielen Dank schon im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2014 um 23:43

Zitat:

Original geschrieben von LarbThorsten

Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde. Jedoch habe ich ein paar probleme mit meinem VW Händler. Hoffe da auf ein bisschen Hilfe.

Und zwar war ich heute bei meinem VW Händler in der Stadt. Ich habe schon länger die Überlegung einen Tempomaten Nachrüsten zu lassen. Ich selber traue mich da nicht wirklich so ran, wegen Airbag, freischaltung usw.

Wie ich auch im Internet mehrere mal gelesen habe ist es kein problem. Jedoch ist mein VW Händler anderer Meinung. Der Teileberater meinte, dass bei meinem 1.4er (AXP) bj. 2000 es nicht möglich ist. Er hat wohl im PC nachgeguckt, was man alle bei meinem Nachrüsten kann, und da war der Tempomat nicht aufgelistet. Seine Begründung war wohl "VW bietet das nicht an, man könnte Zubehör teile nehmen aber das gibt VW nicht frei". Danach hatte ich nur noch Fragezeichen im Kopf???

Meine frage ist es nun möglich Ja oder nein?

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Tempomat im 1.4er beim Einbau beim Händler und im Betrieb des Tempomats gemacht?

Brauch ich eine Freigabe vom TÜV?

Und was kostet es ungefähr.

Weiteres zu meinem Auto falls Nötig: Golf IV 1.4 16V Comfortline Bj. 18.07.2000.

Vielen Dank schon im Voraus!

Das kann sehr gut sein.

Und damit beginnen die Probleme !!

Gibt es vom Hersteller fahrzeugspezifisch nach FIN für das Fahrzeug keine originale Nachrüstlösung, bedeutet das NICHT, das es nicht funktionieren könnte,

ABER:

Eine Nachrüstung, auch mit Originalteilen, hat keine Zulassung !

Es hat i.A. einen Grund, warum für einige Fahrzeuge kein originale Nachrüstlösung angeboten wird, hier reicht bereits eine fehlende / nicht erfolgte Typprüfung einer Nachrüstlösung für dieses Fahrzeug in dieser Ausstattungskonfiguration.

=> Eine solche Nachrüstung ist somit eintragungspflichtig, da sonst die BE des Fahrzeuges erlischt !

Ausnahme dabei:

Nachrüstlösung eines Fremdanbieters mit ABE. Liegt einer solchen Nachrüstlösung eine ABE bei, ist i.A. keine Abnahme und zusätzliche Eintragung erforderlich.

 

Ensprechend Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz ist damit der "Einbauende" durch die haftungsrechtlichen Belange betroffen und muss hier die entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen und ist dafür verantwortlich, dass das eintragungsfähig ist und eingetragen / abgenommen wird.

 

Das Fehlen einer originalen Nachrüstlösung für ein Fahrzeug nach korrekter Identifikation nach der FIN liegt i.A. an einer nicht vorliegenden Typgenehmigung für dieses Fahrzeug.

Das Fehlen einer Typgenehmigung kann diverse Ursachen haben, angefangen von Gründen des Marketings, einer nicht vorliegenden EMV-Prüfung etc.

Wenn jemand Produkte (hier z.B. einen Nachrüstsatz für GRA) nicht für alle Fahrzeuge einer Modellreihe allgemeingültig prüfen lässt, kann er diese Produkte auch nicht allgemeingültig für diese Modellreihe anbieten.

Ob dieses Produkt dann auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig ist, ist dabei nicht relevant.

Dieses Produkt kann durchaus auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig sein.

Nur ist bei Verbau dieser Produkte in Fahrzeugen, für die es offiziell nicht vorgesehen ist, der Hersteller nicht mehr in der Produkthaftung, sondern derjenige, der es einbaut und in Betrieb nimmt.

Das sollte man insbesondere bei allen Dingen, die einen Bezug zu "Fahrzeugsicherheit" haben, bedenken.

Eine GRA hat diesen Bezug, da über die Funktion "GRA" ein Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MKIII

Brauchst keine TÜV Eintragung, wat wichtig ist das Du E-Gas hast dann ist das Problemlos möglich, Ohne ist das aufwendig und teurer

Aussage so ist FALSCH.

Siehe Oben.

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31 Antworten

Brauchst keine TÜV Eintragung, wat wichtig ist das Du E-Gas hast dann ist das Problemlos möglich, Ohne ist das aufwendig und teurer

am 23. April 2014 um 23:43

Zitat:

Original geschrieben von LarbThorsten

Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde. Jedoch habe ich ein paar probleme mit meinem VW Händler. Hoffe da auf ein bisschen Hilfe.

Und zwar war ich heute bei meinem VW Händler in der Stadt. Ich habe schon länger die Überlegung einen Tempomaten Nachrüsten zu lassen. Ich selber traue mich da nicht wirklich so ran, wegen Airbag, freischaltung usw.

Wie ich auch im Internet mehrere mal gelesen habe ist es kein problem. Jedoch ist mein VW Händler anderer Meinung. Der Teileberater meinte, dass bei meinem 1.4er (AXP) bj. 2000 es nicht möglich ist. Er hat wohl im PC nachgeguckt, was man alle bei meinem Nachrüsten kann, und da war der Tempomat nicht aufgelistet. Seine Begründung war wohl "VW bietet das nicht an, man könnte Zubehör teile nehmen aber das gibt VW nicht frei". Danach hatte ich nur noch Fragezeichen im Kopf???

Meine frage ist es nun möglich Ja oder nein?

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Tempomat im 1.4er beim Einbau beim Händler und im Betrieb des Tempomats gemacht?

Brauch ich eine Freigabe vom TÜV?

Und was kostet es ungefähr.

Weiteres zu meinem Auto falls Nötig: Golf IV 1.4 16V Comfortline Bj. 18.07.2000.

Vielen Dank schon im Voraus!

Das kann sehr gut sein.

Und damit beginnen die Probleme !!

Gibt es vom Hersteller fahrzeugspezifisch nach FIN für das Fahrzeug keine originale Nachrüstlösung, bedeutet das NICHT, das es nicht funktionieren könnte,

ABER:

Eine Nachrüstung, auch mit Originalteilen, hat keine Zulassung !

Es hat i.A. einen Grund, warum für einige Fahrzeuge kein originale Nachrüstlösung angeboten wird, hier reicht bereits eine fehlende / nicht erfolgte Typprüfung einer Nachrüstlösung für dieses Fahrzeug in dieser Ausstattungskonfiguration.

=> Eine solche Nachrüstung ist somit eintragungspflichtig, da sonst die BE des Fahrzeuges erlischt !

Ausnahme dabei:

Nachrüstlösung eines Fremdanbieters mit ABE. Liegt einer solchen Nachrüstlösung eine ABE bei, ist i.A. keine Abnahme und zusätzliche Eintragung erforderlich.

 

Ensprechend Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz ist damit der "Einbauende" durch die haftungsrechtlichen Belange betroffen und muss hier die entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen und ist dafür verantwortlich, dass das eintragungsfähig ist und eingetragen / abgenommen wird.

 

Das Fehlen einer originalen Nachrüstlösung für ein Fahrzeug nach korrekter Identifikation nach der FIN liegt i.A. an einer nicht vorliegenden Typgenehmigung für dieses Fahrzeug.

Das Fehlen einer Typgenehmigung kann diverse Ursachen haben, angefangen von Gründen des Marketings, einer nicht vorliegenden EMV-Prüfung etc.

Wenn jemand Produkte (hier z.B. einen Nachrüstsatz für GRA) nicht für alle Fahrzeuge einer Modellreihe allgemeingültig prüfen lässt, kann er diese Produkte auch nicht allgemeingültig für diese Modellreihe anbieten.

Ob dieses Produkt dann auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig ist, ist dabei nicht relevant.

Dieses Produkt kann durchaus auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig sein.

Nur ist bei Verbau dieser Produkte in Fahrzeugen, für die es offiziell nicht vorgesehen ist, der Hersteller nicht mehr in der Produkthaftung, sondern derjenige, der es einbaut und in Betrieb nimmt.

Das sollte man insbesondere bei allen Dingen, die einen Bezug zu "Fahrzeugsicherheit" haben, bedenken.

Eine GRA hat diesen Bezug, da über die Funktion "GRA" ein Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MKIII

Brauchst keine TÜV Eintragung, wat wichtig ist das Du E-Gas hast dann ist das Problemlos möglich, Ohne ist das aufwendig und teurer

Aussage so ist FALSCH.

Siehe Oben.

Hi,

der 1.4er hat kein E-Gas, daher passen die Nachrüstmöglichkeiten von VW nicht.

Tempomat ist zwar prinzipiell auch mit Seilzuggas möglich, mir ist aber für den 1.4er kein Nachrüstset bekannt. Der Aufwand ist dann auch deutlich höher als einfach nur den Hebel tauschen und ein bisschen was codieren.

Gruß

Nic

Zitat:

Original geschrieben von geonic

Hi,

der 1.4er hat kein E-Gas, daher passen die Nachrüstmöglichkeiten von VW nicht.

Tempomat ist zwar prinzipiell auch mit Seilzuggas möglich, mir ist aber für den 1.4er kein Nachrüstset bekannt. Der Aufwand ist dann auch deutlich höher als einfach nur den Hebel tauschen und ein bisschen was codieren.

Gruß

Nic

Das stimmt so nicht, die Aussage stimmt nur für die frühen 1.4er. Irgendwann hat VW dann auf E-Gas umgestellt und der AXP hat definitiv E-Gas.

Einen Original-VW-Nachrüstsatz bietet VW auch an, Teilenummer 1J0 998 527 B. Der beinhaltet das Kabel vom MSG zur Elektrobox im Wasserkasten, das Kabel von der Elektrobox zum Lenkstockhebel und den Hebel selbst. Kannst deinen VW-Händler ja mal darauf mit der Teilenummer ansprechen.

Danke Tobi für die Aufklärung, aber der 2000er müsste eigentlich Seilzug haben.

Gruß

Nic

Hab grad mal noch den Link von Tobi angesehen. Dort wird der Nachrüstsatz auch für den BCA angepriesen. Meiner (MJ2002) zum Beispiel hat den BCA-Motor, aber definitiv kein E-Gas. Daher würde ich das vorher genauestens vom Händler prüfen lassen.

Gruß

Nic

am 24. April 2014 um 9:41

Hallo,

der AXP hat E-Gas, habe seiner Zeit selber den Tempomat nachgerüstet dafür, das geht ohne Probleme. Würde mich wundern wenn der BCA kein E-Gas hat, denn in den diversen Anleitungen wird er stets mit genannt.

Siehe hier:

http://www.golf4.de/.../...gra-tempomat-nachruest-anleitung-e-gas.html

Viel Spaß beim Nachrüsten! Ist eine tolle Erleichterung auf langen Strecken.

Gruß, Mitchell

Zitat:

Original geschrieben von geonic

Hab grad mal noch den Link von Tobi angesehen. Dort wird der Nachrüstsatz auch für den BCA angepriesen. Meiner (MJ2002) zum Beispiel hat den BCA-Motor, aber definitiv kein E-Gas. Daher würde ich das vorher genauestens vom Händler prüfen lassen.

Gruß

Nic

Also der BCA hat ziemlich sicher auch E-Gas, das sollte bei den jeweiligen Motorkennbuchstaben einheitlich sein. Warum gehst du denn von aus, dass der kein E-Gas hat?

Themenstarteram 24. April 2014 um 11:02

Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen das ich E-Gas habe. Sonst würde ich es erst gar nicht machen. Weil es mir sonst zu teuer wird. Werde die Tage mal bei meinem Händler nachfragen ob die was mit Zubehörteilen anfangen können.

Bei mir war das seinerzeit die Begründung der Werkstatt, dass ein Tempomat beim 1.4er nicht nachrüstbar ist. Wie gesagt MJ2002. Dass sich da was geändert hat, wußte ich nicht, sorry für die Falschinfo.

Gruß

Nic

Dann würde ich mal auf eine Fehlinformation eurer Werkstätten tippen, AXP und BCA haben sicher E-Gas. Die Teilenummer für den passenden Tempomaten hab ich oben ja schonmal geschrieben, es geht also auch mit Originalteilen (hab das gleiche Set auch bei meinem 1.6 BCB nachgerüstet).

Themenstarteram 24. April 2014 um 12:07

Beziehe deswegen auch noch eine weitere Meinung eines anderen Händlers, in Bezug auf das Thema Tempomat mit ein.

am 24. April 2014 um 12:55

Hallo,

die schauen in ihre Unterlagen, sehen das die dafür nie angeboten wurde und werden sagen geht nicht. Dafür musst du dir keine Mühe machen und extra hinfahren. Teile kaufen, einbauen, freischalten (lassen) und fertig.

Gruß, Mitchell

Zitat:

Original geschrieben von geonic

Meiner (MJ2002) zum Beispiel hat den BCA-Motor, aber definitiv kein E-Gas.

Der BCA Motor war der letzte verbaute 1,4er im Golf IV, kam anschließend sogar noch im Golf V zum Einsatz. Der hat definitiv E-Gas.

Und wer halbwegs technischen Sachverstand hat, kann unter der Haube an der Drosselklappe zwischen Seilzug und E-Anschluss unterscheiden und verlässt sich nicht blind auf die Aussage der Werkstatt.

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