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Golf 5 Vermessungsprotokoll nach Unfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 2. November 2014 um 19:36

Hallo zusammen,

mir ist ein Rollerfahrer hinten links ins Heck meines Golf 5 gefahren. Da dabei auch der Reifen inkl. Felge beschädigt wurde, hat der Pannenhelfer das Fahrzeug abgeschleppt, da die Hinterachse evtl. beschädigt sei. Ich sagte ihm, dass er das Fahrzeug wieder fahrtauglich machen solle. Ich bin am gleichen Tag mit einem Leihwagen der Versicherung wieder nach Hause gefahren (Unfallort war 200km von meinem zu Hause entfernt).

Ein paar Tage später habe ich vom Pannenhelfer ein Gutachten (Gutachter hat er anscheinend selbstständig beauftragt) erhalten und zugleich die Rechnung für den Austausch der gesamten (?) Hinterachse in Höhe von 1800 Euro. Das Gutachten habe ich bei der Versicherung eingereicht, die mir dann sagten, dass ich mir überlegen könne was ich damit machen möchte. Reparieren über Rechnung, nach Gutachten abrechnen etc... Nun habe ich in der Zwischenzeit einen Brief von der Versicherung erhalten, dass sie anzweifeln, dass alle aufgeführten Reparaturen an der Hinterachse nötig sind und dies nur über eine erneute unabhängige Vermessung ermittelt werden kann. Da genau die Teile angezweifelt wurden, die bereits repariert wurden, befürchte ich, dass mir diese von der Versicherung nicht erstattet werden?! Das Vermessungsprotokoll habe ich angehangen. In meinen Augen sind die Zweifel der Versicherung berechtigt, da alle Werte der Hinterachse vor der Reparatur im Toleranzbereich lagen. War die Reparatur somit gar nicht nötig? Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen? Ich werde es erst Mitte der Woche schaffen zur Versicherung zu gehen, nur beschäftigt mich die Frage ob ich jetzt 1800 Euro verloren habe schon etwas.

Danke,

Harry

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12 Antworten

Da du ja unschuldig am Unfall bist, hast du das recht dir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt und einen Gutachter deiner Wahl zu nehmen. Beides würde ich in deinem Fall empfehlen. Ich würde das Auto zum :) deines Vertrauens bringen und begutachten lassen.

Ich will dem Pannenhelfer nichts unterstellen, aber das liest sich so als habe da jemand ein gutes Geschäft gewittert.

Du bist aber auch angehalten die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Die Rep. ist ja schon erfolgt. Da bringt ein neuer Gutachter ihm auch nix.

Die Messergebnisse des Protokoll´s waren VOR und NACH der EINSTELLUNG des Fahrwerkes, aber BEIDE Werte wurden NACH der Reparatur gemessen!!!

Mit dem Protokoll kann keiner nachvollziehen, wie die Werte vor der eigentlichen Reparatur waren.

Du hast dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und musst dann der Versicherung die RECHNUNG der Reparatur einreichen, nicht das Gutachten!

Warum hast Du denn nur das Gutachten eingereicht, wenn Du auch ne Rechnung bekommen hast???

Die gegnerische Vers. soll sich an die Werkstatt und deren beauftragten Gutachter wenden. Die haben das beurteilt und repariert.

Themenstarteram 2. November 2014 um 20:12

Danke schon mal für die Antworten.

Ich habe das Gutachten per Mail bekommen und dann sagte mir der Pannenhelfer, dass die Achse repariert wurde. Die Rechnung habe ich ein paar Tage später bekommen und konnte der Versicherung somit nicht direkt beides geben. Da war ich evtl. etwas ungenau beim schreiben ;)

Im Gutachten sind noch weitere (optische) Schäden aufgeführt, die ich von meiner Fachwerkstatt einschätzen und reparieren lassen wollte. Mein Ziel war es, möglichst schnell wieder ein fahrtüchtiges Auto zu haben, ohne das Fahrzeug mit Anhänger oder ähnliches zu überführen. Deshalb sollte die Werkstatt des Pannenhelfers die Reparatur des Reifens (woraus dann halt auch die der Achse wurde) erledigen. Aber es scheint ja so, dass mir die gegnerische Versicherung diesen Betrag erstatten muss und meine Sorgen unberechtigt sind.

Ich denke auf den Kosten bleibst Du sitzen , denn es ist ja offensichtlichtlich , dass die Achse in Ordnung war, wer hat also den Auftrag zum Austausch der Achse gegeben, außer den Auftrag "Achse wieder fit machen " was man grundsätzlich nicht macht. Und im übrigen wie kann man die regulierung der sache dem Abschleppunternehmer überlassen der dann einen Gutachter beauftragt (auf wessen Auftrag) . Es gibt eine Schadensminderungspflicht und die dienst ja den Interessen des Schädigers , der vielleicht eine demolierte Felge aus eigener tasche bezahlen wollte und hat jetzt eine Achse für 1800 Euro an der backe hängen. Klare sache wäre hier gewesen Auto im Zweifel über Schutzbrief zurück führen und vor Ort einer Werkstatt ( und keinem Abschleppdienst) vorstellen, aber Du hättest auch so zurück fahren können weil der Roller im Prinzip nichts an der Achse gemacht hat.

Reich der Vers. die Rechnung der Reparatur nach und bei Rückfrage sollen die sich an die Werkstatt/den Gutachter wenden, da Du keine Ahnung von Technik/Schadensumfang hast und nur den Schaden repariert haben wolltest.

Wenn Sie nicht zahlen, kannst Du noch nen Anwalt hinzuziehen. Zahlt ja auch die Vers. des UG.

Egal wie. Die Vers. muss den durch den Unfall entstandenen Schaden zahlen.

Blöd ist nur, dass Du anscheinend noch andere (optische) Sachen auf den Gutachten stehen hast, die nicht zum Unfall gehören. Aber gut. Ist jetzt so.

Ein fader Geschmack bleibt , denn es haut keine Werksatt da ne Achse für 1800 Euro drunter ohne Auftrag mit Unterschrift und wer sollte den erteilt haben außer der Halter und außerdem ist der Weg immer ich bekomme das Gutachten zur Ansicht , dann entscheide ICH was zu tun ist und nicht ein Abschleppunternehmer schraubt da ne neue Achse drunter unter den Golf und ich habe gar kein Gutachten in den Händen gehabt . Leider Probleme selber verursacht

Als unabhängiger Dritter würde ich aus so urteilen, das nach einem Unfall wo ein Rollerfahrer reingefahren ist die Hinterachse beschädigt sein soll. Das muss ja extremst gekracht haben...

Also ich hätte da auch so meine Zweifel. Unschöne Situation, aber normal entscheidet der Gutachter von der Versicherung was notwendig ist oder nicht. Vor der Reparatur.

Themenstarteram 3. November 2014 um 11:31

Da die ganze Geschichte etwas komplizierter ist, versuche ich sie dann doch noch mal im Detail aufzuführen:

Samstagsnachts: Rollerfahrer fährt (anscheinend mit überhöhter Geschwindigkeit) hinten links ins Heck. Rollerfahrer soweit gesund und nur "Blechschäden" und platter Reifen. Vorfall über Polizei abgewickelt etc.

Sonntags: Versicherung über Unfall benachrichtigt und informiert, dass ich einen neuen Reifen benötige. Versicherung kümmert sich um Pannenhelfer, der dann auch kommt. Dieser sagt mir, dass er auf Grund der Schäden an der Felge (Scheibenbremse vom Roller wurde wohl durch die Felge abgerissen/verbogen) nicht nur ein Ersatzrad dran machen kann und sich das Auto genauer angucken muss. Er würde das Auto mitnehmen aber noch mal mit einem Leihwagen vorbei kommen, damit ich mobil bleibe. Zeitgleich würde er einen Gutachter bestellen, der auch mit der Versicherung zusammen arbeiten würde. Ein paar Stunden später hat sich dann die Versicherung gemeldet, und gesagt, dass der Abschleppdienst/Werkstatt keinen Mietwagen für mich hätte und sie mir einen schicken würden. Später hat sich dann noch mal der Abschlepper gemeldet und sagte, dass an der Achse was repariert werden müsse, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann. Ohne einen Preis genannt zu bekommen und ohne zu wissen was genau gemacht werden muss, hab ich naiver weise (bin von keinem großen Schaden durch einen Roller ausgegangen) gesagt, dass er die Verkehrssicherheit herstellen soll, aber die durch den Unfall entstandenen optischen Mängel nicht beheben soll.

Montags: Unfall in meinem Versicherungsbüro vor Ort gemeldet und mit der Werkstatt telefoniert, da sie mir das Gutachten noch nicht wie abgemacht geschickt haben.

Dienstag: Nach erneuter Aufforderung das Gutachten geschickt bekommen. Damit zur Versicherung, die mir dann die möglichen Optionen genannt haben: Komplettreparatur durchführen lassen und Rechnungsbetrag erstattet bekommen, oder Teilreparatur durchführen und Gutachtensumme ohne MwSt. erstattet bekommen. Dann zu meiner Werkstatt im Wohnort gefahren. Dort sagte man mir, dass ich das Auto am Besten ohne jede Reparatur her bringen soll. Sie würden mir auch einen Anhänger zur Verfügung stellen, damit ich das Auto so abholen kann. Darauf hin die Werkstatt am Unfallort angerufen, die mir dann mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug wieder fahrbereit und verkehrssicher ist. Dann ausgemacht, dass ich das Auto am Wochenende wieder abhole und sie mir die Rechnung vorab schon mal zuschicken sollen. Dort bin ich immer noch von einer kleinen Reparatur ausgegangen.

Donnerstag: Zwei Tage später habe ich dann die Rechnung in Höhe von knapp 1.800 Euro erhalten. Ziemlich verärgert gewesen, dass eine so hohe Reparatur ohne Rückmeldung durchgeführt wurde. Die Werkstatt sagte aber, dass es nötig gewesen wäre, da er bei den alten Teilen nicht sicher sein könne, dass sie noch zu 100% in Ordnung seien. Ich könne aber zu jedem VW-Händler fahren und mir bestätigen lassen, dass die Teile alle erneuert wurden.

Samstag: Fahrzeug abgeholt und musste die Rechnung vor Ort zahlen, damit ich das Auto bekomme. Als ich die defekten Bauteile sehen wollte (hat mich ja auch interessiert, was ein Roller für Schaden verursachen kann), sagte man mir noch mal, dass man das an den Teilen nicht sehen würde, er sie aber auf Grund der Beschädigung der Felge tauschen musste, da er nicht ausschließen könne, dass in der Achse irgendwelche Haarrisse entstanden sind.

In der Zwischenzeit war ich relativ viel beruflich unterwegs und wollte prüfen lassen, welche optischen Schäden ich wie repariere oder ob ich mir eventuell ein neues Auto zulege und das teilreparierte (verkehrstüchtige) Auto in Zahlung gebe (Neuanschaffung war für die nächsten 6 Monate sowieso geplant).

Nun kam aber der Brief von der Versicherung (Unfallgegner und ich sind bei der gleichen), in der sie anzweifeln, dass die Reperatur an der Achse durchgeführt werden muss. Ist es nun nicht Aufgabe der Versicherung, dass mit der Werkstatt zu klären?! Immerhin haben sie diese Werkstatt beauftragt etc.

Grüße,

Harry

"Gutachter, der mit der Versicherung zsm arbeitet" ?? Na dann gute Nacht.

Warum der Thread? Als Geschädigter hast du Recht auf einen Anwalt. Bezahlen tut den der Unfallverursacher. Damit ersparst du dir und anderen hier den Aufwand und läufst nicht Gefahr irgendwelche Halbwahrheiten abkaufen zu müssen. Aber ein Rat. Immer einen unabhängigen Anwalt und Gutachter nehmen. Nie den, den die Versicherung vorschlägt und auch keine Unfälle über Werkstätten abwickeln lassen. Nur reparieren nach Gutachten. Und Gutachten natürlich VOR dem Reparieren!

Hi,

meines Wissen müssen bei Beschädigungen im Fahrwerksbereich alle Teile aus Sicherheitsgründen getauscht werden. Eben deswegen weil sich Materialschäden einfach nicht feststellen lassen bzw. der Aufwand höher ist als die Teile kosten. Bei mir wurde nach einem massiven Schaden der genau aufs Vorderrad ging auch die gesammte Achse und Lenkung meines damaligen Mercedes getauscht und nicht nur die Teile die offensichtlich verbogen waren.

GRuß Tobias

Brauchst nen guten Anwalt jetzt , der Dich aus der Nummer raushaut , leider dem Abschlepper / werkstatt Pauschalauftrag /Persilschein erteilt , mach die Achse fit , hat er gemacht ... Und sagt das Gutachten , die Achse ist kaputt, nein, die Achse ist in Ordnung, ja ist zu blöd . Ich hätte dort vor Ort keinen mit seinen Fingern an dem wagen ran gelassen , dafür habe ich HUK24 Schutzbrief, aufm Trailer den Hobel und ab nach Hause mit dem Wagen und hier vor Ort hätte sich in aller Ruhe ein unabhängiger Gutachter und Achsvermesser die Kiste mal ansehen können. Die Jungs dort haben das schnelle Geschäft gewittert und zugeschlagen und Kohle haben die ja auch schon

Themenstarteram 3. November 2014 um 18:03

Zitat:

@Sokrates2 schrieb am 3. November 2014 um 18:27:58 Uhr:

Und sagt das Gutachten , die Achse ist kaputt, nein, die Achse ist in Ordnung, ja ist zu blöd .

die Dinge die repariert wurden stehen auch im Gutachten, werden aber von einem weiteren Gutachter der das Fahrzeug nicht mal gesehen hat in Frage gestellt. Warum muss ich das Gutachten von einem zertifizierten Gutachter in Frage stellen?!

Habe es heute doch noch zur Versicherung geschafft und bekomme morgen Bescheid wie weiter vorgegangen wird.

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