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gewinde Fahrwerk eintragen
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Hallo grüßt euch habe mal eine ganz bescheidene frage wegen eintragen vom gewindefahrwerk und zwar habe ein KW Variante 2 bei meinen kleinen naja und eine Reifen größe von 195/45R15 naja dass gewindefahrweek wurde aber nur mit 185/60R14 getstet naja und da schreiben die dass das restgewinde noch 70mm betragen muss naja und jetze meine eigentliche frage ich habe mit der dimension nur 50mm restgewinde aber die freigänigkeit der reifen ist gewährleistet sprich es schleift nix So wird der Tüv mir dass eintragen oder nicht ich würde ja sage ja aber weiß nicht hundert prozentig also würde ich gerne mal eure meineungen wissen recht vielen dank und hoffe i werde schlauer |
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VUVUZELA-HASSER!
Die Gewindefahrwerke haben einen TÜV-geprüften Verstellbereich. In diesem Bereich (30-70mm Tieferlegung z.B.) kann man eine Einstellung vornehmen. Der Prüfer nimmt das FW ab und schaut ob nichts schleift. Meist wird das FW in Verbindung mit den Rädern eingetragen. Manche Prüfer tragen den kompletten Verstellbereich ein (wenn alles passt), andere nur den festen Wert und notieren ein gewisses Maß zu den Einstellringen oder noch unsinniger (wie bei meine Cabrio damals), die Unterkante der Tür bis zum Boden. Blöd bei einer Keilform-Einstellung und wenn sich das FW noch mal etwas setzt...
Wenn du jetzt die 195er Räder fahren willst, dann stelle dir das FW so ein, wie du es gerne hättest (im erlaubten Bereich), schau ob nichts schleift und dann ab zur Spureinstellung (muss nach jedem Verstellen des FW gemacht werden). Dann sollte einer neuen Eintragung nichts im Wege stehen. Gutachten vom FW und den Felgen muss natürlich vorhanden sein.
Lou Ashby
Ich hab das gleiche Fahrwerk drin.
Der Verstellbereich war im Gutachten mit dem Maß Bördelkante - Radmitte angegeben. Wenn ich unters Minimum gegangen bin, hatte die Feder im ausgefederten Zustand keine Vorspannung mehr. Insofern erübrigt sich das ganze schon...
Haste das bei dir mal kontrolliert?
Tripple Inch
Naja, nur das Maß Radmitte - Kotflügelunterkante ist meines Erachtens ausschlaggebend, wenn ich sowas eintragen muss, dann schreibe ich auch dieses Maß auf, was nützt die Restgewindelänge, wenn sich die Feder in den ersten Monaten setzt....wenn also alles Freigängig ist, das Ding fahrbar ist und deine Scheinwerferunterkante noch die 500mm haben, sollte es dir eingetragen werden....